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Vorlage - 098/2023  

 
 
Betreff: Anhebung der Pauschalen der Integrationshilfen in Kindertageseinrichtungen für die Rechtsgebiete SGB VIII und SGB IX
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales Beteiligt:Geschäftsbereich Jugend und Familie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
20.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die Verwaltung wird als örtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe beauftragt, die notwendige Erhöhung der Integrationshilfen im Ostalbkreis umzusetzen.

 

  1. Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern zum 01.01.2005 war der Übergang der Eingliederungshilfe an den Ostalbkreis verbunden. In dieser Folge wurden auch die Pauschalen für die Gewährung von Integrationshilfen in Kindertageseinrichtungen für pädagogische Hilfe in Höhe von 460 Euro bzw. begleitende Hilfe in Höhe von 308 Euro (Gesamt 768 Euro) übernommen und erstmalig im Jahr 2018 fortgeschrieben.

Seit 01.09.2018 belaufen sich die Pauschalen auf:

pädagogische Hilfe   525 Euro

begleitende Hilfe   350 Euro

Gesamt (bei Bedarf beider Hilfen) 875 Euro

Eine Anpassung der Pauschalen ist seit diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Die Umsetzung des LRV für die Kinder und Jugendlichen konnte bisher auf Landesebene zu keinem einheitlichen Verfahren führen. Die Kinder und Jugendlichen sind aktuell vom seit 01.01.2021 gültige Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg für das SGB IX ausgenommen. Aufgrund der Personal- und Sachkostenerhöhungen der letzten Jahre, ist eine Fortschreibung geboten.

Die Fortschreibung aus der Jugendhilfe (SGB VIII) aus dem ambulanten Bereich belaufen sich für die Jahr 2019 bis 2023 auf insgesamt 20 % und bei der Eingliederungshilfe (SGB IX) auf 21,22 %.

Wir schlagen daher eine Fortschreibung in Höhe von 20 % und somit einer Erhöhung der Pauschalen auf:

pädagogische Hilfe      630 Euro

begleitende Hilfe      420 Euro

Gesamt (bei Bedarf beider Hilfen) 1.050 Euro

vor.

Die bislang gewährten Pauschalen sind als Zuschuss zum Gesamtpaket zu sehen, da die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung Aufgabe aller Kindertageseinrichtungen ist. Voraussetzung für die gemeinsame Erziehung ist ein entsprechendes pädagogisches Konzept der Kindertageseinrichtung.

Der Mehraufwand beim SGB IX würde sich bei aktuell 179 Fällen im Ostalbkreis auf monatlich 23.008 Euro belaufen und bei den 17 Fällen der Jugendhilfe auf 1.785 Euro, also insgesamt monatlich 24.793 Euro (jährlich 297.516,00 €).

Als weiterer Schritt soll im März 2024 überprüft werden, ob weiterhin an Pauschalen festgehalten werden kann oder ob es bis dahin die Regelungen für die Kinder und Jugendlichen nach dem Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg gibt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen im Vordergrund.

Der Zuschussbedarf für die Eingliederungshilfe wird im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich rund 76,43 Mio. Euro betragen (s. Anlage 6, Seite 5 zum Haushaltsplan 2023, enthalten im Produkt 3210000000). Im bisherigen Haushaltsansatz ist die Erhöhung Pauschalen der Integrationshilfen im Kindergärten für das SGB IX in voraussichtlicher Höhe von 276.096 Euro bisher nicht eingeplant.

Für die Hilfen zur Erziehung wird im Haushaltsjahr 2023 der Zuschussbedarf voraussichtlich 18,80 Mio. Euro betragen (s. Anlage 7, Seite 2 zum Haushaltsplan 2023, enthalten im Produkt 3630000000). Im bisherigen Haushaltsansatz 2023 ist die Erhöhung der Pauschalen der Integrationshilfen im Kindergarten für das SGB VIII in voraussichtlicher Höhe von 10.710 Euro bisher nicht eingeplant.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales

gez. Funk, Geschäftsbereich Jugend und Familie

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat