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Vorlage - 113/2023  

 
 
Betreff: Erweiterung der Platzzahl in der Wohngruppe Alte Heidenheimer Straße der Samariterstiftung in Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
20.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zählt zu den sozialpolitischen Herausforderungen des Ostalbkreises. Mit den Teilhabeplänen des Landkreises wurden zuverlässige Planungsgrundlagen geschaffen mit wichtigen Impulsen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote. Auf dieser Basis können die Angebote nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ so weiterentwickelt werden, dass Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis gut leben können und die bestmögliche Förderung erhalten.

 

Die Träger der Behindertenhilfe im Ostalbkreis sind bestrebt, ihre Angebote dem jeweiligen Bedarf anzupassen und weiterzuentwickeln.

 

 

II. Planung der Samariterstiftung

 

Die Samariterstiftung als einer der großen Träger der Behindertenhilfe im Ostalbkreis bietet unter anderem verschiedene Wohn-, Beschäftigungs- und Betreuungsangebote an, insbesondere in Neresheim, Bopfingen und Aalen.

 

Eine besondere Wohnform stellt das Wohnhaus in der Alten Heidenheimer Straße 29 in Aalen dar (früher „Außenwohngruppe“, nach dem BTHG „Besondere Wohnform“). Seit 2014 wohnen dort in einem umgebauten Wohnhaus fünf Menschen mit Behinderungen zusammen mit einer sechsköpfigen Familie. Im Erdgeschoss befinden sich der Gemeinschaftsbereich sowie drei Einzelzimmer und der Sanitärbereich. Im 1. Obergeschoss wird ein 2er Appartement mit Sanitärbereich von der Familie bewohnt. Außerdem stehen dort zwei Einzelzimmer für Klientinnen/Klienten zur Verfügung. Das Dachgeschoss wird ausschließlich von der Familie bewohnt.

 

Da die Kinder der Familie zwischenzeitlich alle erwachsen sind und nach und nach aus dem Elternhaus ausziehen, wird zum 01.09.2023 das 2er Appartement im 1. OG frei. Die Wohnfläche im Dachgeschoss ist für die Familie ausreichend.

 

Das 2er Appartement im 1. OG bietet sich heimrechtlich aufgrund der Sanitärausstattung und den relativ großen Einzelzimmern (16 bzw. 19 qm) für die Belegung mit zwei weiteren Klientinnen/Klienten der besonderen Wohnform an. Die Samariterstiftung würde deshalb gerne das Wohnangebot in der Wohngruppe von 5 auf 7 Bewohner/-innen erweitern.

 

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Die Wohngruppe der Samariterstiftung in der Alten Heidenheimer Straße in Aalen hat seine Besonderheit im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Aus Sicht der Sozialplanung spricht nichts gegen die geplante Erweiterung, zumal eine Warteliste für die Aufnahme in eine Außenwohngruppe besteht. Aufgrund des vorhandenen Bedarfs und der gebotenen Möglichkeiten wird das Vorhaben der Samariterstiftung daher befürwortet.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich rund 76,43 Mio. Euro betragen (s. Anlage 6, Seite 5 zum Haushaltsplan 2023, enthalten im Produkt 3210000000).

Die Platzzahlenerweiterung führt zu keinen weiteren Investitionen durch den Ostalbkreis. Im Falle der Belegung und des individuellen Bedarfes werden die Eingliederungshilfeleistungen nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung fällig. Diese sind im Eingliederungsbudget enthalten.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01, i. V. Weber

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat