Beschlussantrag Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR folgende Beschlüsse zu fassen: - In den Gesellschafterversammlungen
a) der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 27.123,65 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 27.123,65 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2021 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.
b) der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -98.519,08 € festzustellen;
- den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von -98.519,08 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2021 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.
c) der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 20.740,90 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss in Höhe von 20.740,90 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2021 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.
- In der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2021 zu entlasten.
- In der Gesellschafterversammlung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2021 zu entlasten.
- In der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2021 zu entlasten.
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