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Vorlage - 126/2022  

 
 
Betreff: Vergabe der Betreiberleistung der Betriebskindertagesstätte am Standort Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Entscheidung
20.06.2022 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR beschließt die im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens durchgeführte Vergabe der Betreiberleistung für die Betriebskindertagesstätte am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd an den Träger Eltern-Kind-Zentrum Wippidu e. V., Klarenbergstraße 85, 73525 Schwäbisch Gmünd zu vergeben.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der demographische Wandel, in Verbindung mit den globalen Entwicklungen, verändert die Arbeitswelt und Beschäftigungslandschaft in dramatischer Weise. Die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern, die Steigerung der Beschäftigungsquote von Frauen auch in Führungspositionen, die adäquate Ausbildung sowie Teilzeitausbildung junger Menschen und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Belegschaften stehen für Unternehmensführung und Personalpolitik im Fokus. Dabei gewinnt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Krankenhäusern, angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, immer mehr an Bedeutung. Der Wettstreit der Krankenhäuser um qualifiziertes Personal, vor allem in der Pflege und im ärztlichen Bereich, wird sich zukünftig weiter verschärfen.

 

Der Demographiewandel sowie die steigende Frauenquote und die steigende Teilzeitquote stellt die Kliniken Ostalb in den nächsten 10 Jahren vor enorme Herausforderungen, was in nachfolgenden Schaubildern deutlich zu erkennen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über die Hälfte der Beschäftigten der Kliniken Ostalb sind zwischen 25 bis 45 Jahre alt. Umgerechnet auf den sehr hohen weiblichen Anteil sind demnach etwa 1.450 Beschäftigte im gebärfähigen Alter. Davon sind ca. 25 % (entspricht 360 Beschäftigten) in Elternzeit. Diesen bereits bestehenden und bevorstehenden Herausforderungen heißt es mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.

 

Eine der Mitarbeitergewinnung- und Mitarbeiterbindungsmaßnahme ist die Entwicklung von Kinderbetreuungsangeboten in den Kliniken Ostalb. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb hat in der Sitzung am 11.02.2020 der Prüfung eines Neubaus für eine Betriebskita am Stauferklinikum zugestimmt und in der Sitzung am 11.05.2021 den Vorstand mit der konkreten Umsetzung eines Neubaus beauftragt. In der Sitzung des Verwaltungsrats am 21.09.2021 wurde dann dem vorgestellten Trägerschaftsmodell (Nr. 3) sowie dem vorliegenden Mietvertrag über Grund- und Boden und dem Mietvertrag des Gebäudes zugestimmt.

 

Auf der Basis dieser Beschlüsse wurde am 08. 04.2022 die Auftragsbekanntmachung zur Veröffentlichung der Ausschreibung der Betreiberleistung am Stauferklinikum an die europaweite Ausschreibungsdatenbank TED über die Vergabeplattform subreport ELViS versandt. Die Bekanntmachung, die zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union übermittelt wurde, wurde am 13.04.2022 um 9 Uhr in der TED Datenbank veröffentlicht. Die Kliniken Ostalb erhielten hierbei Unterstützung durch Fachberater der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

 

Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten vergaberechtliche Inhalte (Verfahrens-bestimmungen zum Vergabeverfahren), eine Leistungsbeschreibung der Betriebskindertagesstätte sowie einen gesonderten Miet- und Betreibervertrag. Der Miet- und Betreibervertrag stütz sich hierbei zum einen auf den Mietvertrag vom 05.11.2021 über das Gebäude der Kindertagesstätte zwischen der Kreissparkasse Ostalb und den Kliniken Ostalb gkAöR. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen eins zu eins auf den Betreiber der Betriebskita über. Zum anderen beinhaltet der Miet- und Betreibervertrag die Inhalte der Gesamtdienstvereinbarung Kinderbetreuung, welche zum 15.12.2021 in Kraft getreten ist.

 

Bestandteile der Ausschreibung sind

 

  • Unterlagen zur Eignungsprüfung:

 

Hierunter verstehen sich Unterlagen zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.

 

  • Projektspezifisches pädagogischen Betreiberkonzept (Wertung 60 %)

 

Die Zuschlagsentscheidung über den Bestbieter erfolgt auf der Grundlage der Qualität der vom Bieter zu erwartenden Arbeitsleistung. Folgende Kategorien wurden bewertet:

 

  • Kategorie 1: Grundlagen und Werte
    • Darstellung des gelebten Schutzkonzeptes gegen Missbrauch
    • Darstellung eines Ernährungskonzepts und dessen Umsetzung
    • Darstellung eines gelebten Konfliktmanagements

 

  • Kategorie 2: Allgemeine Organisation
    • Platzsharing
    • Betreuungszeiten / Öffnungszeiten
    • Schließungszeiten / Ferien oder Schließtage

 

  • Honorarangebot (Wertung 40 %)

 

Die Zuschlagsentscheidung über den Bestbieter erfolgt zum anderen auf der Grundlage des Honorarangebots für folgende Berechnungen:

 

  • Dienstleistungsentgelt (Betriebskosten abzüglich Einnahmen)
  • Belegungsplatzpauschale (für jeweils drei freizuhaltende Plätze U3 / Ü3)

 

Die Submission fand am 27.05.2022 statt. Insgesamt wurde ein Angebot abgegeben.

 

 

 

Die Auswertung des Honorarangebots in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwaltsteam und dem Projektteam der Kliniken Ostalb ergab folgendes Angebot des Bieters Eltern-Kind-Zentrum Wippidu e. V.:

 

Dienstleistungsentgelt

Pro Monat

Pro Jahr

Gesamte Laufzeit (60 Monate)

4.948,92 €

59.387,04 €

296.935,00

 

Belegungsplatzpauschale

Pro Monat

Pro Jahr

Gesamte Laufzeit (60 Monate)

U3 für 3 Plätze

2.680,50 €

32.166,00 €

160.830,00 €

Ü3 für 3 Plätze

1.682,49 €

20.189,88 €

100.949,40 €

Gesamtsumme

4.362,99 €

52.355,88 €

261.779,40 €

 

Nach Zusammenführung der oben genannten gewerteten Kriterien (Eignungsprüfung, pädagogisches Konzept sowie Honorarangebot) wird dem alleinigen Bieter Eltern-Kind-Zentrum Wippidu e. V. der Zuschlag erteilt.

 

Mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer jährlichen Verlängerungsoption wird der Vertrag mit Fertigstellung des Gebäudes höchstwahrscheinlich zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Mit Verweis auf die Beschlüsse des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb der Sitzungen vom 11.05.2021 und vom 21.09.2021 stellen sich die Vertrags- und Finanzierungsverhältnisse wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Betreiber bezahlt die Miet- und Nebenkosten an die Kliniken Ostalb.

 

  • Die Kliniken Ostalb übernehmen das Delta, was von der Gemeinde Mutlangen nicht übernommen wird (anhand Abrechnung des Betreibers).
    • Die Kliniken Ostalb übernehmen eine Belegplatzpauschale für drei U3 Plätze und drei Ü3 Plätze (entspricht 15 %: diese Plätze werden von den Kliniken Ostalb immer reserviert und sind freizuhalten).
  • Die Kliniken Ostalb tragen das Delta bei einer Belegung unterhalb 85 % (100 % abzüglich Belegplätze von 15 %).

 

Die Gemeinde Mutlangen beteiligt sich an den betriebsnotwendigen Betriebsausgaben je Platz mit dem durchlaufenden Interkommunalen Kosten-

ausgleich nach § 8a KiTaG und den FAG-Mitteln nach §§ 28b ff.

 

Hinweis: Die Gemeinde Mutlangen leistet einen Vorschuss von insgesamt 63 %    für Ü3 Kinder und 68 % für U3 Kinder.

 

Rückerstattung des Differenzbetrages der Vorschussleistungen von 63 % für Ü3 Kinder und 68 % für U3 Kinder und der tatsächlichen Beteiligung in Höhe des

Interkommunalen Kostenausgleichs sowie den FAG-Mitteln an die Gemeinde

Mutlangen.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Pansow, Vorständin

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender