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Vorlage - 120/2022  

 
 
Betreff: Bericht über die Umwandlung der öffentlichen Kindertagesstätte in eine Betriebskindertagesstätte am Standort Ostalb-Klinikum Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Entscheidung
20.06.2022 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

  1. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR nimmt den Bericht über die Umwandlung der öffentlichen Kindertagesstätte in eine Betriebskindertagesstätte am Ostalb-Klinikum zur Kenntnis.

 

  1. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR genehmigt einen maximalen jährlichen Abmangel von 57.375,64 €.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Bereits am 11.02.2020 wurde dem Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR das Gesamtkonzept der Kinderbetreuung an den Kliniken Ostalb vorgestellt. Der Verwaltungsrat beauftragte den Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

 

Die bisherige Kinderkrippe am Ostalb-Klinikum Aalen hatte zwei Krippengruppen mit jeweils 10 Kinder von 0 bis 3 Jahren mit Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Diese Zeiten sind jedoch nicht mit den Arbeitszeiten der Beschäftigten der Kliniken Ostalb zu vereinbaren. Eine Umfrage hat ergeben, dass bis zu 40 beschäftigte Eltern an erweiterten Öffnungszeiten und einer Kinderbetreuung von 0 bis 6 Jahren interessiert wären.

 

Demnach konnte in einigen Gesprächsrunden zwischen Kliniken Ostalb, Stadt Aalen und Trägervertretenden der AWO KJFH gGmbH (Arbeitswohlfahrt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH) gemeinsam konkrete Ideen zur Umsetzung entwickelt werden. Der bereits im Jahr 2012 abgeschlossene Mietvertrag über die Kinderbetreuung am Ostalb-Klinikum zwischen dem Ostalb-Klinikum Aalen und der Stadt Aalen wurde in einen Betreibervertrag zwischen den Kliniken Ostalb gkAöR und dem Träger AWO umgewandelt. Durch diesen Betreibervertrag haben die Kliniken Ostalb mehr Rechte und Einflussmöglichkeiten auf die Organisation des Kita-Betriebs. Mietregelungen sind dennoch unter einem separaten Paragrafen in diesem Betreibervertrag aufgeführt.

 

Der Betreibervertrag trat zum 01. 04.2022 in Kraft und beinhaltet im wesentlichen folgende Regelungen:

 

 

Bisher

Neu

Vertragsverhältnis

      Mietvertrag zwischen Ostalb-Klinikum und Stadt Aalen

      Separater Kita-Vertrag zwischen Stadt Aalen und Träger AWO

      Die Trägerschaft der Betriebskita bleibt weiterhin bei der AWO

      Direkter Vertragspartner ist der Träger AWO

      AWO kann Mietzahlungen und Nebenkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung mit der Stadt Aalen abrechnen (näheres zur Finanzierung unter Punkt „Finanzierung und Folgekosten“)

      Überarbeitung des Kita-Vertrags zwischen der Stadt Aalen und AWO


Betriebsform

      Zwei Krippegruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren

      Keine Regelung zur Anschlussbetreuung über 3 Jahren

      Zwei Krippegruppen mit jeweils 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren

      Anschlussbetreuung über 3 Jahre bis zum 6. Lebensjahr ist durch das Kinderhaus der AWO abgesichert. Hierzu wurde ein separater Belegplatzvertrag für ein Belegungsrecht im AWO Kinderhaus für Kinder über 3 Jahren mit der Stadt Aalen abgeschlossen. Ein Belegplatz kostet 5.135,82 € / Jahr. Insgesamt wurden zwei Belegungsplätze gebucht. Eine Anpassung der Anzahl der Belegplätze im Belegplatzvertrag kann mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf bis zu maximal 20 Plätzen jährlich stattfinden.

Belegungsrecht

      Belegungsrecht wurde im Mietvertrag geregelt

      Anteil des Ostalb-Klinikums sehr gering

      Neue Regelungen zum Belegungsrecht im Betreibervertrag direkt mit der AWO:

  • Der Betreiber verpflichtet sich, vorrangig Kinder aufzunehmen, die von den Kliniken vorgeschlagen werden.
  • Sollte es über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu freibleibenden Plätzen in der Betriebskita kommen, werden beide Parteien prüfen, inwieweit Kinder der städtischen Kita-Platz-Warteliste aufgenommen werden können.


Miete

      Miete 6,39 € / m²

      Jährliche Gesamtmiete bei 392 m²: 30.058 €

      Grund des niedrigen Mietzinses: Berücksichtigung des Belegungsrechts – das Ostalb-Klinikum übernahm einen Ausgleich von

2,00 € / m², was bei einer Fläche von 392 m² jährlich 9.408 € entspricht.

      Anhebung der Miete auf eine ortsübliche Miete von 9,00 € / m² im Monat

  • Jährliche Miete bei einer Fläche von

392 m²: 42.336 €

      Zudem wird eine Miete für den Außenbereich mit einer Fläche von 630 m² in Höhe von 1 € / m² erhoben.

  • Dies entspricht 7.560 € jährlich

      Monatliche Nebenkostenpauschale in Höhe von 1.000 €

  • Dies entspricht 12.000 € jährlich

      Die jährliche Gesamtmiete inkl. Nebenkosten beträgt demnach 61.896 €

Öffnungszeiten

      Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr

      Anfangszeit bis maximal 30.09.2022 gelten Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr

      Danach gelten erweiterte Öffnungszeiten von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr (12 Stunden).

      Ein Kind ist maximal 10 Stunden täglich anwesend.

      Die Stadt Aalen erkennt eine tägliche durchgängige Öffnungszeit von 10 Stunden als bedarfsgerecht an und nimmt diese entsprechend in die örtliche Bedarfsplanung auf.

      Demnach Förderung der Personalkosten für 10 von 12 Stunden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durch die Stadt Aalen.

      Die Kliniken Ostalb tragen die Finanzierung der Randzeiten (2 Stunden)


Schließtage

      26 Schließtage je Kita-Jahr (Aalener Standard)

      Zusätzliche Schließungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

      15 Schließtage

      Zusätzliche Schließungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

Platzsharing / Auslastung der Plätze

      Keine Regelung

      Platzsharing von einem Kita-Platz auf zwei Kinder innerhalb einer Woche (2 Tage das eine Kind, 3 Tage das andere Kind)

      Mindestauslastung zum Stichtag 01.03. eines Jahres: 75 %, sprich 45 Stunden in der Woche

      Bei Unterschreitung der Mindestauslastung sind die dadurch entgangenen Einnahmen durch Elternbeiträge von den Kliniken Ostalb zu tragen.

Elternbeiträge

      Orientierung am Aalender Standard (Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände)

      Orientierung am Aalender Standard (Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände)

      Bezuschussung der beschäftigten Eltern der Kliniken Ostalb über die Auszahlung des Gehalts bei Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung

Kita-Ausschuss

      Keine Regelung

      Bildung eines Kita-Ausschusses bestehend aus vier von den Kliniken bestimmten Personen, davon zwei vom Personalrat sowie drei vom Betreiber benannte Personen

      Grundlegende Angelegenheiten: betriebliche Abläufe zu Verpflegung, Bring- und Abholsituationen, Öffnungszeiten, Personalausstattung, Platzvergabe einschl. Kündigungen von Betreuungsplätzen, Feedback zum laufenden Betrieb.

      Die ordentlichen Sitzungen finden viermal jährlich statt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf der Grundlage des Vertragsverhältnisses, welches sich im nachfolgenden Schaubild erkennbar macht, wurde die Finanzierung der Betriebskita festgelegt:

 

 

 

Die Stadt Aalen fördert eine bedarfsgerechte Öffnungszeit von 10 Stunden mit 82 %. Den verbleibenden Abmangel von 18 % müssen die Kliniken tragen. Dies beläuft sich nach ersten Berechnungen auf ca. 64.000 € pro Jahr.

 

Sollten Eltern die verlängerten Öffnungszeiten von 12 Stunden in Anspruch nehmen, tragen die Kliniken Ostalb ebenfalls den Abmangel für 2 Stunden. Eine genaue Festlegung dieser Kosten kann erst nach ersten Erfahrungen ermittelt werden. Bei einer hundertprozentigen Inanspruchnahme würden hier 45.000 € pro Jahr anfallen.

 

Zusätzlich fallen den Kliniken Ostalb, wie bereits unter Sachverhalt / Begründung dargestellt, Kosten für die Anschlussbetreuung über 3 Jahre bis zum 6. Lebensjahr in Höhe von insgesamt 10.271,64 € pro Jahr an. Dieser Betrag beinhaltet zwei Kindergartenplätze im Kinderhaus der AWO, welche für unsere Beschäftigten in einem separaten Belegplatzvertrag reserviert wurden.

 

Die Refinanzierung oben genannter Kosten erfolgt zum einen über die Miete in Höhe von jährlichen 61.896 € und zum anderen über das im Haushaltsplan festgelegte Personalbeschaffungsbudget. Darüber hinaus steigt durch einen erhöhten Personaleinsatz, welcher durch die Kinderbetreuungsmöglichkeit erfolgt, der Wertschöpfungsfaktor. Die damit verbundenen Umsatzerlöse sind ebenfalls den Kosten gegenzurechnen.

 

In den unter Sachverhalt / Begründung genannten Ausschusssitzungen (Kita-Ausschuss) wird viermal jährlich die Kostenentwicklung des laufenden Abrechnungszeitraums besprochen und ggf. Maßnahmen erörtert, um Kostensteigerungen abzuwenden.

 

Zusammengefasst entsteht ein maximaler jährlichen Abmangel in Höhe von

57.375,64 €, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Abmangel von 18 % der 10 Stunden Betreuung

64.000,00 €

Abmangel von zwei Stunden Betreuung bei Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten (12 Stunden)

45.000,00 €

Anschlussbetreuung Ü3

10.271,64 €

Zwischensumme

119.271,64 €

Abzüglich Miet- und Nebenkosten

 - 61.896,00 €

Gesamter Abmangel pro Jahr

57.375,64 €

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Pansow, Vorständin

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender