Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand in den Gesellschafterversammlungen der
Tochtergesellschaften der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. In den Gesellschafterversammlungen
a) der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH
- den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 116.805,88 € festzustellen;
- den Jahresfehlbetrag in Höhe von 116.805,88 € auf neue Rechnung vor-zutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2019 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauftragen.
5. die Geschäftsführung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019 zu entlasten;
6. die Geschäftsführung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019 zu entlasten.
b) der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
1. den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 22.034,84 € festzustellen;
2. den Jahresüberschuss in Höhe von 22.034,84 € auf neue Rechnung vorzu- tragen;
3. die Geschäftsführung für das Jahr 2019 zu entlasten;
4. die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- gesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauf- tragen.
c) der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
1. den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 542,53 € festzustellen;
2. den Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 542,53 € auf neue Rechnung vor- zutragen;
3. die Geschäftsführung für das Jahr 2018 zu entlasten;
4. den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 44.694,43 € festzustellen;
5. den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 44.694,43 € auf neue Rechnung
vorzutragen;
6. die Geschäftsführung für das Jahr 2019 zu entlasten;
7. die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- gesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu beauf- tragen.
2. In der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2019 zu entlasten;
3. In der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019 zu entlasten;
4. In der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019 zu entlasten;
5. In der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH den
Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2019 zu entlasten.
6. In der Gesellschafterversammlung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2019 zu entlasten.