Antrag der Verwaltung Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt: - Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2019/2020, frühestens ab 01.09.2019, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand März 2015).
2. Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III. aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, das heißt vorläufig bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022.
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