Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd für die Geschäftsjahre 2019 - 2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auflegungsverfahren nach § 35 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchzuführen und die Vorschlagslisten mit den ggf. eingegangenen Einsprüchen bei den Amtsgerichten einzureichen.
18.06.2018 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.