Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in den Sitzungen am 01.12.2000 und am 12.12.2000 beschlossen, dass der Ostalbkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe ab dem 01.01.2001 Aufgaben der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den Verein PATE e. V. (Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern/Alleinerziehende, Tageseltern und Eltern im Ostalbkreis) als freien Träger der Jugendhilfe überträgt.
Der Verein PATE e. V. leistet damit im Auftrag des Landratsamtes u.a. die gesetzlich verankerte Beratungspflicht in allen Fragen der Kindertagespflege gegenüber den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen.
Folgende Aufgaben sind im Rahmen des Kooperationsvertrages auf dem Gebiet der Kindertagespflege auf den Verein PATE e. V. als freiem Träger der Jugendhilfe übertragen worden:
- Werbung und Gewinnung von Tagespflegepersonen, - Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung der Kindertagespflege- personen, - Beratung, Vermittlung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen und der Eltern, - Prüfung und Einigungsfeststellung der Kindertagespflegestelle als auch der Kindertagespflegeperson, - Konzeption der Kindertagespflege, - Vorarbeiten für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, - Vorarbeiten für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen - Berichtspflicht in Form unterschiedlicher Statistiken nach §§ 98ff SGB VIII und - Tätigkeitsbericht vor dem Jugendhilfeausschuss.
II. Allgemeine Entwicklung der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren kommt der Kindertagespflege besondere Bedeutung zu. Auch für die Betreuung von Schulkindern wird die Kindertagespflege von vielen Familien weiterhin als wichtige Option genutzt, obwohl das Ganztagsangebot in den zurückliegenden Jahren beständig ausgebaut wurde. Die Verlässliche Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung, der Hort, der Hort an der Schule und die Betreuung von Kindern bis unter 14 Jahren in Tageseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) sind alternative Möglichkeiten der Betreuung von schulpflichtigen Kindern.
Das Land fördert die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung nach § 29 c Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit 68 Prozent. Im Rahmen der Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ werden derzeit nach dem Investitionsprogramm 2017 bis 2020 Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege gewährt, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder geschaffen werden.
III. Entwicklung der Kindertagespflege im Ostalbkreis
Der Verein PATE e. V. entwickelt die Kindertagespflege im Ostalbkreis konzeptionell stetig weiter. Er setzt dabei auf folgende vier Säulen:
- Klassische Kindertagespflege Tagesbetreuung im Haushalt der Tagespflegeperson - „Kinderfrau“ Tagesbetreuung im Haushalt der Eltern - TigeR Tagesbetreuung in geeigneten Räumen - Pool-Tagespflegepersonen Vertretungspool von Tagespflegepersonen für die Vertretung bei Erkran- kung oder Urlaub von Tagespflegepersonen
Die Entwicklung der Betreuungsverhältnisse und der Tagespflegeeltern stellt sich seit dem Jahr 2011 wie folgt dar:
(Stand: jeweils zum 01.03. eines Jahres)
TigeR-Projekte gewinnen im Ostalbkreis immer mehr an Bedeutung.
Hier stellt sich die Entwicklung seit dem Jahr 2011, wie folgt, dar:
(Stand: jeweils zum 01.03. eines Jahres)
Finanzierung und Folgekosten
Der Ostalbkreis erhielt im Jahr 2017 auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen eine Zuwendung in Höhe von 70.877 €. Diese Zuwendungen wurden auf der Grundlage des Kooperationsvertrages komplett an den Verein PATE weitergeleitet.
Auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes erhielt der Landkreis im Jahr 2017 Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Höhe von 951.268 €. Im Rahmen der Einzelfallförderung wurden Ausgaben in Höhe von 2.049.498 € verzeichnet. Dem standen Einnahmen aus Kostenbeiträgen der Eltern in Höhe von 494.231 € gegenüber.
Für seine Tätigkeiten in der Kindertagespflege erhielt der Verein PATE Zuwendungen des Landkreises in Höhe von 500.123 €.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Die Geschäftsführerin des Vereins PATE e.V., Frau Gabi Ernst, wird in der Sitzung den Jahresbericht 2017 vorstellen und über die aktuelle Situation, Ziele und anstehende Aufgaben informieren.
Anlagen
----
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |