Die Förderung der Tagesstätten im Ostalbkreis wird an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst und zukünftig in entsprechender Anwendung der nach §§ 75 ff.SGB XII geltenden Regelungen fortgeschrieben.
07.12.2017 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.