Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2018 - Haushalt Soziales
208/2017  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Antrag der Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e. V. auf Erhöhung der Tagesstätten-Förderung
209/2017  
Ö 5  
Förderung der Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis
Enthält Anlagen
197/2017  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

 

  1. Auf der Grundlage der ab 01.01.2014 gültigen Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Ostalbkreis und den Trägern der Suchberatungsstellen wird der Zuschuss des Ostalbkreises rückwirkend auch im Jahr 2014 um die tarifliche Steigerung des TVöD erhöht.
     
  2. Die Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Ostalbkreis und den Trägern der Suchberatungsstellen werden auf der Grundlage des Beschlusses des Sozialausschusses vom 05.12.2013 fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Eine hochqualifizierte Suchtkrankenhilfe hat im Ostalbkreis eine lange Tradition. Die Caritas Ost-Württemberg, der Kreisdiakonieverband Ostalbkreis und die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. sind Träger der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen (PSB) für Suchtkranke, -gefährdete und ihre Angehörigen. Die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. hat zudem einen Kontaktladen (KL) eingerichtet, ein niederschwelliges Angebot für Abhängige illegaler Drogen.

 

An den Beratungsstellen im Ostalbkreis sind aktuell 12,5 Vollzeitstellen eingerichtet. Diese werden jährlich vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 211.250 Euro/Jahr (je Stelle 16.900 Euro) und vom Landkreis derzeit mit 633.500 Euro/Jahr finanziell

gefördert. Mit diesen Stellen decken die Freien Träger die Tätigkeitsbereiche Prävention,  Beratung von Betroffenen und Angehörigen und die ambulante Rehabilitation bei den meisten stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Suchtformen im gesamten Landkreis ab. Darüber hinaus erbringen die Träger der Suchthilfe aber auch Leistungen, welche vom Landkreis nicht gefördert werden. Die Finanzierung hierfür erfolgt über Spenden, Entgelte von Trägern der Sozialversicherung und in ebenfalls ganz erheblichen Maße durch Eigenmittel.

 

Aktuell betreuen die Beratungsstellen jährlich insgesamt ca. 2.000 Klientinnen und Klienten sowie Angehörige von Suchtkranken. Die Beratung reicht von wenigen Terminen bis zu einer jahrelangen intensiven Betreuung der Betroffenen. Im Präventionsbereich finden jährlich rund 100 Veranstaltungen statt. Hier werden hauptsächlich Kindertageseinrichtungen, Schulen und Betriebe erreicht.

 

Das Hilfeangebot im Ostalbkreis ist im Hinblick auf die Zielgruppen stark ausdifferenziert und zeichnet sich insbesondere durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Flexibilität aus. Die Vielfalt der Träger im Landkreis ermöglicht ein breites Angebotsspektrum. Dies reicht von Präventionsangeboten wie die Kindergruppen für Kinder aus suchtbelasteten Familien über Frühinterventionsprogramme für alkohol- und drogenauffällige junge Menschen bis hin zu aufsuchender Arbeit bei suchtkranken älteren Menschen. Immer mehr liegt der Fokus bei der Arbeit mit Suchtkranken auch auf der Teilhabe an der Gesellschaft. Arbeitsbezogene Maßnahmen und die Einbeziehung der Familie nehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Die Suchthilfe reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen und die daraus entstehenden Erfordernisse mit der Förderung innovativer Prozesse und der Entwicklung neuer Angebotsstrukturen. So nimmt zum Beispiel der Beratungsbedarf zu den Themen „exzessiver suchtartiger Umgang mit Medien“, „pathologisches Glücksspiel“ und „neue psychoaktive Substanzen“ in den letzten Jahren zu.

 

Problematisch gestaltet sich zunehmend die Versorgung der Substituierten durch Substitutionsärzte im Ostalbkreis. Hierbei erhalten opiatabhängige Patienten legale Ersatzstoffe. Ziel hierbei ist die Herauslösung der Abhängigen aus dem illegalen Bereich mit all seinen Folgen. Drei der sieben Substitutionsärzte im Landkreis stehen kurz vor ihrer Pensionierung. Somit ist in Zukunft die ärztliche Versorgung von voraussichtlich ca. 200 Substituierten nicht mehr umfänglich gewährleistet. Die Substitution ist ein Therapiekonzept, das Opiatabhängigen einen möglichst stabilen und gesunden Gesundheitszustand ermöglichen soll. Der Arbeitskreis „Substitution“ des Ostalbkreises hat bereits im Herbst vergangenen Jahres durch eine Pressekampagne auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Die Suchberatungsstellen, die die psychosoziale Betreuung der Substituierten gewährleisten, haben hier ebenfalls mitgewirkt.

 

Die Suchthilfe im Ostalbkreis ist geprägt von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Trägern und den verschiedenen Kooperationspartnern. Die Netzwerkarbeit hat sich in den letzten Jahren intensiviert. So wurden mit verschiedenen Partnern, wie dem Jobcenter oder dem Geschäftsbereich Jugend und Familie, Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Die Koordination des Suchthilfenetzwerkes des Ostalbkreises erfolgt durch die Beauftragte für Suchtprophylaxe.

 

II. Förderung der Suchtberatungsstellen

 

Im Jahr 2007 hat der Ostalbkreis die Förderung der Fachkraftstellen an psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen (PSB) analog zum Land Baden-Württemberg auf eine Personalstellenförderung umgestellt. In die Vereinbarung ist ein Dynamisierungsfaktor aufgenommen, um  die Tarifsteigerungen analog zu denen des TVöD anzupassen. Auf Grund der damals finanziell schwierigen Situation des Ostalbkreises haben der Landkreis und die Träger im Jahr 2010 vereinbart, diesen Vertragsbestandteil für die Jahre 2011 und 2012 auszusetzen.

 

Auf Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen wurde in einem Gespräch am 26.11.2013 mit Landrat Klaus Pavel, Sozialdezernent Josef Rettenmaier und dem damaligen Suchtbeauftragten Berthold Weiß eine Erhöhung der Förderung durch den Landkreis verhandelt. Man verständigte sich darauf, dem Sozialausschuss eine stufenweise Zuschusserhöhung vorzuschlagen: Im Jahr 2014 eine Erhöhung um 10%, im Jahr 2015 um 5% und im Jahr 2016 um 3%, jeweils zuzüglich der tariflichen Steigerungen.

 

Dieser Vorschlag wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2013 im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2014 behandelt. Eine Vorlage zu diesem Punkt konnte damals aufgrund der Kurzfristigkeit nicht erstellt werden. Aus heute nicht mehr  nachvollziehbaren Gründen wurde für das Jahr 2014 die tarifliche Steigerung nicht in die Beschlussfassung und in das Beschlussprotokoll aufgenommen. Aus Sicht der Rechnungsprüfung kann dieses Versäumnis nur durch einen formalen Beschluss des zuständigen Ausschusses beseitigt werden. Die Verwaltung bittet insoweit um eine nachträgliche Bestätigung der Fördermodalitäten für das Jahr 2014.

 

 

III. Aktualisierung der Kooperationsvereinbarungen zwischen dem

     Landkreis und den Trägern der Suchtberatungsstellen im Ostalb-

     kreis

 

Die Leistungen der Suchtberatungsstellen sowie deren finanzielle Förderung durch den Landkreis sind in Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern geregelt. Den Verträgen und auch den finanziellen Förderungen liegt der Beschluss des Sozialausschusses vom 05.12.2013 zu Grunde. In diesem wurde die finanzielle Förderung bis einschließlich 2016 festgelegt. Darüber hinaus gab es keine weiteren Regelungen zur Zuschussgewährung.

 

In einem Kooperationstreffen zwischen den Trägern und dem Landkreis wurde vereinbart, dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit vorzuschlagen, die Kooperationsvereinbarungen ab 01.01.2018 auf der Basis der bisherigen Inhalte und Regelungen fortzuschreiben. Im Hinblick auf die finanzielle Förderung bedeutet dies, dass der Zuschussbetrag ab dem Jahr 2017 jeweils um die tariflichen Steigerungen gemäß TVöD erhöht wird.

 

 

 

   
    07.12.2017 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Ausschussmitglied stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.

Ö 6  
Enthält Anlagen
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
214/2017  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Pakt für Integration
194/2017  
Ö 8  
Förderung von Projekten in der Dritten Welt und Osteuropa
202/2017  
Ö 9  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 10  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11  
Frageviertelstunde