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Vorlage - 214/2017  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktintegration von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 



Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist im März 2009 der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten. Im Fokus steht die Förderung der sozialen Integration und Bekämpfung der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bedeutet Inklusion und somit ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung. Dies schließt auch das uneingeschränkte Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung ein.

 

Der Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Menschen mit geistiger oder Mehrfachbehinderung sollen neben einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auch die Möglichkeit haben, Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzustreben und auszuüben.

 

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine frühzeitige Beteiligung aller am Übergangsprozess mitwirkenden Akteure unverzichtbar. Eine kooperative und verlässliche Zusammenarbeit ist ausschlaggebend für den Erfolg beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Baden-Württemberg hat bereits langjährige Erfahrungen mit dem Übergang aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Landesförderprogramm „Arbeit Inklusiv“ wurde in den vergangenen Jahren auch im

Ostalbkreis erfolgreich umgesetzt. Am 01.01.2018 tritt die 2. Umsetzungsstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft und damit auch die Vorschrift über das Budget für Arbeit. Die Umsetzung des Budgets für Arbeit im Kontext des Förderprogramms „Arbeit Inklusiv“ setzt im Hinblick auf die gemeinsame Förderung der Arbeitgeber in Form eines Lohnkostenzuschusses den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und dem Landratsamt Ostalbkreis als Träger der Eingliederungshilfe voraus.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Bei der Netzwerkkonferenz am 12.06.2015 haben die Teilnehmer für unsere Region fördernde und hemmende Faktoren, die einen Übergang von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflussen, ermittelt. In Fortführung der Netzwerkkonferenz wurde die Arbeitsgruppe „Kooperationsvereinbarung Ostalb“ gebildet. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, eine speziell auf den Ostalbkreis abgestimmte Vereinbarung zur Förderung des Übergangs von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu formulieren.

 

In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Soziales wurde ein Leitfaden zum Thema „Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis“ entwickelt. Mit dem Leitfaden soll ein transparenter, ziel- und erfolgsorientierter Prozessablauf gewährleistet werden.

 

Die Anwendung des Leitfadens in der aktuellen Fassung wurde am 19.05.2017 mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung Ostalb für die Kooperationspartner verbindlich festgelegt. Bei der Entwicklung des Leitfadens wurde festgestellt, dass auch der Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt näher betrachtet und noch mehr gefördert werden sollte. Für 2018 ist daher geplant, vor allem in Abstimmung mit den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und den Beruflichen Schulen im Ostalbkreis konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung des Übergangs zu vereinbaren und festzuschreiben.

 

Für dieses Vorhaben und die weitere Umsetzung der Kooperationsvereinbarung Ostalb ist das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ in Verbindung mit dem Budget für Arbeit ein wichtiges Instrument für einen erfolgreichen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung.

 

Mit dem Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ fördert der Ostalbkreis gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg inklusive und in vollem Umfang sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, ab 01.01.2018 auch seelisch behinderte Menschen ohne Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, die mindestens 30 % der Bruttolohnkosten des Arbeitsgebers durch eigene Arbeitsleistungen erwirtschaften. In den ersten 36 Beschäftigungsmonaten leistet das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg einen ergänzenden Lohnkostenzuschuss bis maximal 70 % der Bruttoaufwendungen des Arbeitsgebers. Ab dem 37. Beschäftigungsmonat fördert das Integrationsamt maximal 40 % der Bruttoaufwendungen des Arbeitsgebers. Der ergänzende Lohnkostenzuschuss des Ostalbkreises setzt ab dem 37. Beschäftigungsmonat ein. Er beträgt bis zu 30 % der Bruttoaufwendungen des Arbeitsgebers und ergänzt die vorrangige Förderung des Integrationsamts.

 

Neben den bisherigen Förderinstrumenten werden mit dem Budget für Arbeit nunmehr auch Lohnkostenzuschüsse für Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung, die deutlich weniger als 30 % aber mehr als 5 % der Bruttolohnkosten durch eigene Arbeitsleistungen erwirtschaften können, gewährt. Im Gegensatz zum Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ werden beim Budget für Arbeit nur Arbeitsverhältnisse ohne Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung, d. h. nicht in vollem Umfang sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, gefördert. Der Lohnkostenzuschuss beträgt maximal 70 % der Bruttoaufwendungen des Arbeitsgebers. Er setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag des Trägers der Eingliederungshilfe in Höhe von 40 % und einem ergänzenden Lohnkostenzuschuss des Integrationsamts von bis zu 30 %. Nachdem der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz den wesentlich behinderten Menschen einen Rechtsanspruch auf das Budget für Arbeit eingeräumt hat, liegt die vorrangige Leistungspflicht beim Ostalbkreis als Träger der Eingliederungshilfe.

 

Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und dem Landratsamt Ostalbkreis ist gewährleistet, dass der Lohnkostenzuschuss nicht in voller Höhe vom Ostalbkreis finanziert werden muss. Die Beteiligung des Integrationsamtes am Budget für Arbeit ist damit verbindlich vereinbart. Gleichzeitig wird auch die gemeinsame Förderung im Rahmen von „Arbeit Inklusiv“ fortgeschrieben.

 



Finanzierung und Folgekosten

 

Aktuell werden im Ostalbkreis für 1.040 Menschen mit einer wesentlichen Behinderung die Kosten für eine Beschäftigung in einer WfbM mit durchschnittlich monatlich 1.300 € pro Person aufgebracht. Im Hinblick auf den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung geht die Verwaltung davon aus, dass bei jährlich bis zu 10 Personen, die mit einem ergänzenden Lohnkostenzuschuss weiter bzw. neu beschäftigt werden, die Gesamtkosten im Bereich der Werkstattbeschäftigungen mit jährlich bis zu 100.000 € reduziert werden können.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel