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Vorlage - 209/2017  

 
 
Betreff: Antrag der Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e. V. auf Erhöhung der Tagesstätten-Förderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Förderung der Tagesstätten im Ostalbkreis wird an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst und zukünftig in entsprechender Anwendung der nach §§ 75 ff. SGB XII geltenden Regelungen fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Tagesstätten sind ein offenes Angebot für Erwachsene mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in der Lage sind, einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung nachzugehen. Sie sind zumindest werktags regelmäßig geöffnet und bilden einen Bestandteil der wohnortnahen Versorgung psychisch kranker und behinderter Menschen. Da für den Besuch einer Tagesstätte kein Antragsverfahren auf Bewilligung von Leistungen im Einzelfall erforderlich und der Besuch weitestgehend kostenlos ist, handelt es sich bei Tagesstätten um ein niederschwelliges Angebot. Sie sind wesentliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundsatzes "ambulant vor stationär".

 

Durch die Ermöglichung von Begegnung und Kontakt können Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung im Alltag unterstützt und stabilisiert werden. Ein wichtiges Angebot der Tagesstätten sind die Mahlzeiten, die oft gemeinsam zubereitet und gegen ein geringes Entgelt ausgegeben werden. Weitere Angebote sind Freizeitaktivitäten wie Ausflüge oder der Besuch von kulturellen Veranstaltungen. Das Fachpersonal leistet Unterstützung, stellt Kontakte mit anderen Diensten und Einrichtungen her und führt Einzel- und Gruppengespräche für Besucher und deren Angehörige. Arbeits- und Beschäftigungsangebote ermöglichen die Erprobung von Ausdauer und Belastung, um anschließend eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation zu beginnen. Zudem können sogenannte Zuverdienstmöglichkeiten angeboten werden.

 

Da mittel- bis langfristig eine soziale Wiedereingliederung ermöglicht werden soll, zielen die Angebote darauf ab, Selbstständigkeit zu fördern, Verantwortung zu übernehmen und die individuelle Lebenszufriedenheit zu erhöhen. Durch die Angebote der Tagesstätten sollen die Besucher im Rahmen ihres individuellen Leistungsvermögens soweit gestützt und gefördert werden, dass sie wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten oder zumindest in ihrem derzeitigen Lebensumfeld verbleiben können.

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis wurden im Jahr 2001 in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst im Ostalbkreis in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen eingerichtet. Die Tagesstätte in Schwäbisch Gmünd wurde vom Verein für seelische Gesundheit Ostalb e.V. betreut.

 

Seit der Umstrukturierung der Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst im Ostalbkreis und des Vereins für seelische Gesundheit im Jahr 2012 ist die Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e.V. Träger aller drei Tagesstätten im Ostalbkreis. In Schwäbisch Gmünd kooperiert sie dabei eng mit der LWV.Eingliederungshilfe GmbH/Regionaler Wohnverbund Schwäbisch Gmünd.

 

1. Angebot der Tagessstätten

 

Alle drei Tagesstätten im Ostalbkreis sind an mindestens fünf Tagen in der Woche geöffnet und bieten neben der gemeinsamen Zubereitung von Mahlzeiten unterschiedliche Aktivitäten und Ausflüge an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Zuverdienstes. Die Einzelheiten wird der Geschäftsführer der Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e. V., Herr Tilman Haug, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 7.12.2017 vorstellen.

 

2. Fördermodalitäten

 

Zum Zeitpunkt der Einrichtung der Tagesstätten im Ostalbkreis oblag die Finanzierung dem Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe. Im Zuge des Verwaltungsstrukturreformgesetzes wurde der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern zum 31.12.2004 aufgelöst und die Verantwortlichkeit für die Tagesstätten ging auf die Stadt-und Landkreise über. Am 2.12.2004 hatte der Sozialausschusses des Ostalbkreises beschlossen, dass die vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern verabschiedeten „Richtlinien und Fördergrundsätze für Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen“ weiterhin Grundlage zur Finanzierung der Tagesstätten im Ostalbkreis sein sollen.

 

Mit Antrag vom 22.10.2017 hat die Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e. V. eine Erhöhung der Förderung beantragt, da die derzeitige Förderung nicht mehr auskömmlich ist und der Verein sich bei gleichbleibender Förderung aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sieht, das Tagesstätten-Angebot zu reduzieren.

 

Die Förderung des laufenden Betriebs der Tagesstätten erfolgt gemäß den übernommenen Fördergrundsätzen im Wege einer institutionellen Förderung als Pauschale. Die Höhe der Pauschale setzt sich aktuell aus einem Sockelbetrag von 26.731 € und einem Aufstockungsbetrag pro Einwohner zum Stand 31.12. des vorletzten Jahres zusammen. Desweiteren werden angemessene Mietkosten gewährt.

 

Der Aufstockungsbetrag pro Einwohner wurde letztmalig zum 1.1.2004 auf 0,30 € erhöht. Auch der Sockelbetrag sowie die Mietkosten für die Räume in Aalen und Ellwangen sind seitdem unverändert. Die Mietkosten für die Räume in Schwäbisch Gmünd haben sich 2009 durch die Verlegung der Tagesstätte in das Gebäude Hofstatt 7 sogar reduziert.

 

III. Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Landkreisverwaltung ist der Überzeugung, dass sich die Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen in den Tagesstätten im Ostalbkreis bewährt haben. Für viele Betroffene bieten diese Einrichtungen wertvolle Tagesstrukturen und erübrigen damit auch kostenintensivere Betreuungsformen, wie ein ambulant betreutes oder stationäres Wohnen.

 

Auch der 2011 vom Kreistag beschlossene Teilhabeplan für Menschen mit chronisch psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung im Ostalbkreis sieht die Tagesstätten im Ostalbkreis als wichtigen Baustein in der Versorgungsstruktur für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung. Das offene und niederschwellige Angebot wirkt auf die Besucher stabilisierend, da hier verlässliche Ansprechpartner eine Kontinuität in Beratung und Begleitung gewährleisten. So bleiben Klinikaufenthalte bei den Besuchern aus oder werden zumindest stark vermindert.

 

Seit der letztmaligen Erhöhung der Tagesstättenförderung im Ostalbkreis wurden die sonstigen Vergütungen für stationäre und ambulante Leistungen für Menschen mit seelischer Behinderung im Ostalbkreis auf Grund der allgemeinen Preissteigerungen im Bereich Personal- und Sachkosten um durchschnittlich 29 % erhöht. Darüber hinaus hat auch die Zahl der Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Anzahl der Tagesstätten-Besucher wider, die allein zwischen 2006 und 2016 um 14 % gestiegen ist.

 

Ausgehend von dieser Entwicklung wird empfohlen, die Berechnungsgrundlage bestehend aus Sockelbetrag, Aufstockungsbetrag und angemessenen Mietkosten zwar im Grundsatz beizubehalten, jedoch eine Anpassung an die seit der letzten Erhöhung 2004 stattgefundene Bedarfs- und Kostenentwicklung vorzunehmen.

 

Hierzu wird vorgeschlagen, den Sockelbetrag gemäß der allgemeinen Kostensteigerung um 29 % und den Aufstockungsbetrag pro Einwohner entsprechend der allgemeinen Kostensteigerung sowie dem Anstieg der Tagesstätten-Besucher im Jahr 2018 um insgesamt 43 % zu erhöhen. Ab dem Jahr 2019 sollten der Sockel- und der Aufstockungsbetrag in entsprechender Anwendung der für die Leistungsvergütungen nach §§ 75 ff. SGB XII geltenden Regelungen fortgeschrieben werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahr 2017 wurden die Tagesstätten im Ostalbkreis mit 138.894 € gefördert. Eine Fortschreibung nach den oben genannten Kriterien ergibt für das Jahr 2018, abhängig von der Einwohnerzahl zum 31.12.2016, eine Förderung in Höhe von rund 188.000 €, die zukünftig jährlich dynamisiert wird.

 

Der Mehrbetrag wird im sogenannten „Grünen Deckblatt“ (Änderungen und Ergänzungen des Kreishaushaltsplanentwurfs 2018) ausgewiesen.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel