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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2018 - Haushalt Soziales
208/2017  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Antrag der Gemeindepsychiatrie im Ostalbkreis e. V. auf Erhöhung der Tagesstätten-Förderung
209/2017  
Ö 5  
Förderung der Suchtberatungsstellen im Ostalbkreis
Enthält Anlagen
197/2017  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
214/2017  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Pakt für Integration
194/2017  
    VORLAGE
   

 

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Jahre 2014 bis 2016 waren geprägt durch starke Flüchtlingszugänge nach Deutschland. Der Ostalbkreis hat in dieser Zeit 2.043 Flüchtlinge (durchschnittlich 681 Flüchtlinge im Jahr) aufgenommen und in kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

 

Im Jahr 2017 sowie im kommenden Jahr rechnet der Ostalbkreis mit einer Aufnahme von jeweils 200 Flüchtlingen. Aufgrund der rückläufigen Zugangszahlen baut der Landkreis im Jahr 2017 ca. 300 Plätze ab, so dass ihm Ende des Jahres noch 36 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 890 Plätzen zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stehen werden.

 

Bestand die Hauptaufgabe in den letzten beiden Jahren darin, die Vielzahl der neu aufgenommenen Flüchtlinge gut unterzubringen, zu versorgen und sie auf den ersten Schritten in Deutschland zu begleiten, hat sich nun der Aufgabenschwerpunkt Richtung Integration in Gesellschaft, Schule, Ausbildung und Beruf verschoben.

 

Den Kommunen kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Ein Großteil der Flüchtlinge, die in den letzten Jahren nach Baden-Württemberg gekommen sind, befindet sich mittlerweile in der Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden des

Ostalbkreises. Der bereits eingeschlagene Weg zur Integration dieser Flüchtlinge ist nun vor Ort in allen Lebensbereichen individuell fortzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration unterzeichnet. Damit werden landesweit Standards bei der Integration von Flüchtlingen gesetzt und finanzielle Mittel für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt.

 

 

II.  Pakt für Integration 

 

Der Pakt für Integration sieht vor, geflüchtete Menschen in der Anschlussunterbringung mit gezielten Maßnahmen auf dem Weg zur Integration zu unterstützen.

 

Dafür stellt das Land den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt

320 Mio. € zur Verfügung. Mit 116 Mio. € wird das Integrationsmanagement in den Städten und Gemeinden gefördert; weitere 24 Mio. € fließen in Maßnahmen aus den Bereichen Schule und Übergang zum Beruf, Spracherwerb sowie Bürgerschaftliches Engagement in der Kommune.

 

Neben diesen Mitteln für konkrete Integrationsförderprogramme und -maßnahmen erhalten die Kommunen zusätzliche 180 Mio. € (jeweils 90 Mio. für 2017 und 2018) im Rahmen des Integrationslastenausgleichs im Finanzausgleich (FAG). Diese Mittel werden je nach Anzahl der geflüchteten Menschen, die vom 01.01.2015 - 29.02.2016 nach Baden-Württemberg gekommen sind und sich am 15.09.2017/15.09.2018 noch in der Anschlussunterbringung befinden, als Pro-Kopf-Pauschale an die Städte und Gemeinden ausbezahlt.

 

 

 

 

Übersicht über die vier Förderbereiche des Paktes für Integration

 

a) Flüchtlinge durch soziale Beratung und Begleitung unterstützen
 

  • Förderung von Integrationsmanagement

 

b) Junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen
 

  • Zusatzmittel für Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter an beruflichen Schulen
  • Zusatzmittel Schulsozialarbeit
  • Zusatzmittel für Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer

 

c) Spracherwerb fördern

 

  • Mehrbedarf und Weiterentwicklung Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge

 

d) Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt unterstützen

 

 

III. Integrationsmanagement

 

Allgemeines

 

Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen wird ein Kernelement des Paktes für Integration umgesetzt. Damit wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Das Integrationsmanagement sieht vor, die Integration der Flüchtlinge mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Es wird hierbei von dem Leitsatz „Fördern und Fordern“ ausgegangen. Erforderlich sind strukturierte Maßnahmen, die in einer möglichst frühen Phase gezielt die Integration jedes Einzelnen einleiten. Dabei sollen Integrationsmanager eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplanes durchführen.

 

 

Zielgruppe des Integrationsmanagements

 

Das Integrationsmanagement betrifft die geflüchteten Personen, welche vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 nach Baden-Württemberg gekommen sind und sich an den Stichtagen 15.09.2017 und 15.09.2018 in der jeweiligen Kommune in Anschlussunterbringung befinden. Auch zu diesem Personenkreis nachgezogene Familienangehörige werden berücksichtigt.

 

Im Oktober 2017 hat der Geschäftsbereich Integration und Versorgung zusammen mit allen Städten und Gemeinden des Landkreises die Zahl der

Flüchtlinge erhoben, die unter diese Kriterien fallen.

 

Am 15.09.2017 befanden sich demnach:

 

  • 125 Flüchtlinge in Aalen
  • 250 Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd
  • 238 Flüchtlinge in den restlichen Kommunen des Ostalbkreises

 

 

Insgesamt sind somit 613 Flüchtlinge im Ostalbkreis im Rahmen des Integrationsmanagements individuell zu betreuen und werden den Kommunen im Rahmen des FAG angerechnet.

 

 

Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte des Integrationsmanagements

 

Ziel des Integrationsmanagements ist es, die Flüchtlinge soweit zu begleiten, bis diese in eigene Wohnungen und unabhängig von öffentlichen Leistungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Im Vordergrund stehen hierbei die Förderung der Integration in den Kommunen, die Stärkung der Selbstständigkeit und Selbstverantwortung, das Erlernen von gesellschaftlichen Strukturen und das Nutzen dieser.

 

Das einzelfallbezogene Integrationsmanagement steht hierbei im Fokus. Dem Integrationsmanager obliegen hierbei u. a. folgende Tätigkeiten:

 

      Sozialbegleitung im Alltag

      Erhebung und Dokumentation von Bedürfnissen und Ressourcen

      Erstellung eines Integrationsplanes mit Einzelschritten des Prozesses, konkrete Maßnahmen und Zielvereinbarungen

      Unterstützung der Klienten (Vermittlung von Maßnahmen, Information über Integrationsangebote vor Ort, Einbindung in Ehrenamt, Vereine, örtliche Strukturen)

      Regelmäßige Auswertung, Fortschreibung und ggf. Neuorientierung des individuellen Integrationsplanes

      Abstimmung mit den vor Ort tätigen gesellschaftlichen Akteuren

      Bindeglied/Einbeziehung/Abstimmung/Netzwerk mit den örtlichen Sozialverbänden, Kirchen, Arbeitgebern, Vermietern, ehrenamtlichen Unterstützern, Gemeindeverwaltungen und Leistungs- und Ausländerbehörden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung des Integrationsmanagements im Ostalbkreis

 

Der Sozialdienst des Geschäftsbereiches Integration und Versorgung beim Landratsamt Ostalbkreis hat bereits bisher die Sozialbetreuung aller Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung wahrgenommen. Durch diese Begleitung der Flüchtlinge von der vorläufigen Unterbringung bis zur Anschlussunterbringung wurde und wird der individuelle Integrationsprozess der Geflüchteten schon jetzt intensiv durch kreiseigenes Personal gefördert.

 

Es bietet sich daher an, auch die Aufgaben des Integrationsmanagement auf die Sozialbetreuung des GB Integration und Versorgung zu übertragen. Damit können nicht nur bereits bestehende persönliche Kontakte zu den Flüchtlingen, sondern auch bewährte Strukturen beim Landkreis genutzt werden. Somit ist eine zeitnahe und kreisweit flächendeckende Umsetzung der Ziele des Pakts für Integration gewährleistet.

 

In den Städten Aalen und Schwäbisch Gmünd sind - wie ausgeführt - eine Vielzahl von Flüchtlingen anschlussuntergebracht. Aus diesem Grund werden diese beiden Städte die Aufgaben des Integrationsmanagements selbst wahrnehmen.

Alle anderen Städte und Gemeinden im Ostalbkreis haben der Aufgabenübertragung auf die Sozialbetreuung des Landkreises zugestimmt.

 

Der Geschäftsbereich Integration und Versorgung geht davon aus, dass die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung auch im kommenden Jahr zurückgehen wird. Die Zahl der in die Anschlussunterbringung zugewiesenen Flüchtlinge wird hingegen steigen. Daher ist es möglich, zwei der drei insgesamt kreisweit für diese Aufgabe benötigten Stelle für Integrationsmanager intern zu besetzen.

Eine Stelle muss hingegen neu geschaffen werden, um alle im Ostalbkreis in den Kommunen befindliche Geflüchteten adäquat betreuen können.

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Fristgerecht zum 13.10.2017 hat der Ostalbkreis die ermittelte Zahl von 613 zu berücksichtigenden Flüchtlinge an das Statistische Landesamt und nachrichtlich an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übermittelt.

 

Die Kommunalen Landesverbände haben daraufhin eine erste, vorläufige Gesamtauswertung der Daten vorgenommen.

 

 

 

Der Integrationslastenausgleich nach § 29 d Abs. 1 FAG (sog. Kopfpauschale)  beträgt für 2017 voraussichtlich 1.225,00 € je zu berücksichtigender Person.

 

Der einer Stadt/Kommune zustehende Zuwendungsbetrag errechnet sich demnach wie folgt:
 

      Zahl der zu berücksichtigenden Personen x 1.225,00 € = Zuwendungsbetrag
 

Dieser Gesamtbetrag soll am 10.12.2017 ohne weitere Antragstellung zur Auszahlung kommen.

 

Für das Integrationsmanagement im Sinne des Paktes für Integration wurde ein vorläufiger Kopfbetrag von 785,00 € errechnet. Für 238 durch den Geschäftsbereich Integration und Versorgung zu betreuenden  Personen ergibt dies ein vorläufiges Planungsbudget von 186.830,00 €. Alle drei für die Aufgabe des Integrationsmanagements beim Landkreis benötigten Stellen (zwei intern zu besetzende und eine neue Stelle) werden für die nächsten 2 Jahre ab Antragstellung durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Pakts für Integration vollständig finanziert.

 

 

   
    07.12.2017 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit nehmen Kenntnis.

Ö 8  
Förderung von Projekten in der Dritten Welt und Osteuropa
202/2017  
Ö 9  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 10  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 11  
Frageviertelstunde