Beschlussantrag Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR folgende Beschlüsse zu fassen: I. In den Gesellschafterversammlungen der Servicegesellschaften und der Rehabilitationsmedizin a) der Ostalb-Klinikum Service GmbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 26.099,73 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss in Höhe von 26.099,73 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2016 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragen.
b) der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 51.064,00 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss in Höhe von 51.064,00 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2016 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragen.
c) der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik mbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.995,00 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss in Höhe von 2.995,00 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2016 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragen.
d) der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH - den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 10.900,14 € festzustellen;
- den Jahresüberschuss in Höhe von 10.900,14 € auf neue Rechnung vorzutragen;
- die Geschäftsführung für das Jahr 2016 zu entlasten;
- die Kanzlei Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu beauftragen.
II. In den Gesellschafterversammlungen der Servicegesellschaften a) der Ostalb-Klinikum Service GmbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2016 zu entlasten; b) der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2016 zu entlasten; c) der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik mbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2016 zu entlasten. III. In der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Jahr 2016 zu entlasten.
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