der bilanztechnischen Überleitung der für die ehemaligen Klinik-Eigenbetriebe genehmigten Wirtschaftspläne 2017 in die neue Unternehmensstruktur;
der finanztechnischen Umsetzung der Leistungsbeziehungen zwischen der Kliniken Ostalb gkAöR und dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb in den übergeleiteten Wirtschaftsplänen 2017;
stimmt der Anpassung der geplanten Bilanzergebnisse der Kliniken Ostalb gkAöR an die vom Ostalbkreis in seiner Haushaltsplanung für die Kliniken zum Verlustausgleich eingestellten Finanzmittel in Höhe von insgesamt 4,078 Mio. € (incl. 0,078 Mio. € Pflegeheim Wachkoma);
zu.
Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag, dem Verwaltungsrat die Weisung über die Feststellung des übergeleiteten Wirtschaftsplanes 2017 zu erteilen.
Der Verwaltungsrat stellt den Wirtschaftsplan 2017 vorbehaltlich des noch zu erteilenden Weisungsbeschlusses durch den Kreistag fest.
11.07.2017 - Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu.
25.07.2017 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.