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Vorlage - 131/2017  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 der Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Entscheidung
11.07.2017 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
25.07.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
ANL_1_Folien_Verwaltungsrat_11.7.2017_Wirtschaftsplan_Stand_2017-06-28
Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR für das Wirtschaftsjahr 2017

Beschlussantrag

 

 

  1. Der Verwaltungsrat stimmt

 

  1. der bilanztechnischen Überleitung der für die ehemaligen Klinik-Eigenbetriebe genehmigten Wirtschaftspläne 2017 in die neue Unternehmensstruktur;

 

  1. der finanztechnischen Umsetzung der Leistungsbeziehungen zwischen der Kliniken Ostalb gkAöR und dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb in den übergeleiteten Wirtschaftsplänen 2017;

 

  1. stimmt der Anpassung der geplanten Bilanzergebnisse der Kliniken Ostalb gkAöR an die vom Ostalbkreis in seiner Haushaltsplanung für die Kliniken zum Verlustausgleich eingestellten Finanzmittel in Höhe von insgesamt
    4,078 Mio. € (incl. 0,078 Mio. € Pflegeheim Wachkoma);

 

zu.

 

  1. Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag, dem Verwaltungsrat die Weisung über die Feststellung des übergeleiteten Wirtschaftsplanes 2017 zu erteilen.

 

  1. Der Verwaltungsrat stellt den Wirtschaftsplan 2017 vorbehaltlich des noch zu erteilenden Weisungsbeschlusses durch den Kreistag fest.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 102b Abs. 3 Nr. 2 der GemO BW ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes in einer Kommunalanstalt Aufgabe des Verwaltungsrates. Nach § 9 Abs. 2 Buchst. b der Anstaltssatzung ist außerdem ein Weisungsbeschluss des Kreistages zur Feststellung des Wirtschaftsplanes erforderlich.

 

Für das Jahr 2017 wurde nach der Beratung im Ausschuss für Kliniken und Gesundheit am 06.12.2016 vom Kreistag ein Wirtschaftsplan für die drei Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises in der Sitzung am 20.12.2016 verabschiedet und vom Regierungspräsidium anschließend genehmigt. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ist dieser nach erfolgreicher Gründung der Kliniken Ostalb gkAöR sowie dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken im Rahmen der Betriebsaufspaltung entsprechend in die aktuelle Struktur überzuleiten und festzustellen.

 

Aus diesem Grunde erfolgte nun eine bilanztechnische Überleitung dieses bereits durch den Kreistag beschlossenen Wirtschaftsplanes auf die neuen Strukturen und die aktuellen Finanzierungsgrundlagen.

 

Wesentliche Änderungen in der Darstellung ergeben sich durch die Zusammenfassung der drei Klinik-Eigenbetriebe zum Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ in Verbindung mit der Betriebsaufspaltung in den Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ (Immobilienbesitz und Bewirtschaftung) sowie die „Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR“ (operativer Klinikbetrieb).

 

Inhaltlich wurden folgende Veränderungen bzw. Anpassungen vorgenommen:

 

Umsetzung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb sowie der Kliniken Ostalb gkAöR

Als Folge der Betriebsaufspaltung mussten zwischen dem Eigenbetrieb Immobilen und der Kommunalanstalt folgende Verträge geschlossen werden:

 

- Mietvertrag für die Überlassung von Räumen durch den Immobilien Eigenbetrieb an die Kommunalanstalt Kliniken Ostalb.

 

- Betriebsführungsvertrag über die Betriebsführung des Eigenbetriebs durch die Kommunalanstalt.

 

Die in den Verträgen dargestellten wechselseitigen inhaltlichen Finanzbeziehungen und daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen zwischen Eigenbetrieb Immobilien Kliniken und der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb wurden in der neuen Wirtschaftsplanung 2017 umgesetzt und in den Wirtschaftsplänen strukturell und inhaltlich abgebildet.

 

Ausgleichspflichtiger Jahresverlust der Kliniken Ostalb gkAöR

Der am 20.12.2016 verabschiedete Wirtschaftsplan sieht für die Klinik-Eigenbetriebe einen ausgleichspflichtigen Gesamtverlust in Höhe von -1,75 Mio. € vor. Der Ostalbkreis hat in seiner Planung für 2017 eine Verlustabdeckung für die Kliniken in Höhe von insgesamt 4,078 Mio. € vorgesehen (4 Mio. € Kliniken, 0,078 Mio. € Pflegeheim Wachkoma). Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen in der Krankenhausfinanzierung (weiterer Kostendruck durch das Krankenhausstrukturgesetz in Form von Qualitäts- und Hygienevorgaben, Mindestmengenfestlegungen, verschärfte Vorgaben bei Komplexbehandlungen und Schwerpunktzuschlägen und vor allem durch neue, ab 2017 gültige Budgetdeckelungen über den Fixkostendegressionsabschlag) sowie der Jahresergebnisse 2016 wurde in Abstimmung mit der Kreiskämmerei im Gründungsjahr der Kliniken Ostalb gkAöR für die Kliniken nun ebenfalls mit einem ausgleichspflichtigen Jahresergebnis von - 4,078 Mio. € geplant.

 

Hierfür wurden standortbezogen Erlöse und Kosten auf Basis der bereits bekannten Entwicklungen (z.B. Stellenpläne, Tarifsteigerungen, Landesbasisfallwert, voraussichtlich erzielbare und verhandelbare Leistungsmengen) entsprechend zugrunde gelegt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die in den Wirtschaftsplänen geplanten Ergebnisse sind durch die im Kreishaushalt für den Verlustausgleich eingestellten Mittel gedeckt.

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Grafiken zur Veranschaulichung der Überleitung

Anlage 2: Wirtschaftsplan 2017

 

 

Sichtvermerke

 

Assistenz Vorstandsvorsitzender

__________________________________________

 

Braun

 

 

Vorstand

__________________________________________

 

Th. Schneider

 

 

 

 

Verwaltungsratsvorsitzender

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ANL_1_Folien_Verwaltungsrat_11.7.2017_Wirtschaftsplan_Stand_2017-06-28 (242 KB)    
Anlage 2 2 Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR für das Wirtschaftsjahr 2017 (810 KB)