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Beschlussantrag
zu.
Sachverhalt/BegründungNach § 102b Abs. 3 Nr. 2 der GemO BW ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes in einer Kommunalanstalt Aufgabe des Verwaltungsrates. Nach § 9 Abs. 2 Buchst. b der Anstaltssatzung ist außerdem ein Weisungsbeschluss des Kreistages zur Feststellung des Wirtschaftsplanes erforderlich.
Für das Jahr 2017 wurde nach der Beratung im Ausschuss für Kliniken und Gesundheit am 06.12.2016 vom Kreistag ein Wirtschaftsplan für die drei Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises in der Sitzung am 20.12.2016 verabschiedet und vom Regierungspräsidium anschließend genehmigt. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart ist dieser nach erfolgreicher Gründung der Kliniken Ostalb gkAöR sowie dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken im Rahmen der Betriebsaufspaltung entsprechend in die aktuelle Struktur überzuleiten und festzustellen.
Aus diesem Grunde erfolgte nun eine bilanztechnische Überleitung dieses bereits durch den Kreistag beschlossenen Wirtschaftsplanes auf die neuen Strukturen und die aktuellen Finanzierungsgrundlagen.
Wesentliche Änderungen in der Darstellung ergeben sich durch die Zusammenfassung der drei Klinik-Eigenbetriebe zum Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ in Verbindung mit der Betriebsaufspaltung in den Eigenbetrieb „Immobilien Kliniken Ostalb“ (Immobilienbesitz und Bewirtschaftung) sowie die „Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR“ (operativer Klinikbetrieb).
Inhaltlich wurden folgende Veränderungen bzw. Anpassungen vorgenommen:
Umsetzung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb sowie der Kliniken Ostalb gkAöR Als Folge der Betriebsaufspaltung mussten zwischen dem Eigenbetrieb Immobilen und der Kommunalanstalt folgende Verträge geschlossen werden:
- Mietvertrag für die Überlassung von Räumen durch den Immobilien Eigenbetrieb an die Kommunalanstalt Kliniken Ostalb.
- Betriebsführungsvertrag über die Betriebsführung des Eigenbetriebs durch die Kommunalanstalt.
Die in den Verträgen dargestellten wechselseitigen inhaltlichen Finanzbeziehungen und daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen zwischen Eigenbetrieb Immobilien Kliniken und der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb wurden in der neuen Wirtschaftsplanung 2017 umgesetzt und in den Wirtschaftsplänen strukturell und inhaltlich abgebildet.
Ausgleichspflichtiger Jahresverlust der Kliniken Ostalb gkAöR Der am 20.12.2016 verabschiedete Wirtschaftsplan sieht für die Klinik-Eigenbetriebe einen ausgleichspflichtigen Gesamtverlust in Höhe von -1,75 Mio. € vor. Der Ostalbkreis hat in seiner Planung für 2017 eine Verlustabdeckung für die Kliniken in Höhe von insgesamt 4,078 Mio. € vorgesehen (4 Mio. € Kliniken, 0,078 Mio. € Pflegeheim Wachkoma). Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen in der Krankenhausfinanzierung (weiterer Kostendruck durch das Krankenhausstrukturgesetz in Form von Qualitäts- und Hygienevorgaben, Mindestmengenfestlegungen, verschärfte Vorgaben bei Komplexbehandlungen und Schwerpunktzuschlägen und vor allem durch neue, ab 2017 gültige Budgetdeckelungen über den Fixkostendegressionsabschlag) sowie der Jahresergebnisse 2016 wurde in Abstimmung mit der Kreiskämmerei im Gründungsjahr der Kliniken Ostalb gkAöR für die Kliniken nun ebenfalls mit einem ausgleichspflichtigen Jahresergebnis von - 4,078 Mio. € geplant.
Hierfür wurden standortbezogen Erlöse und Kosten auf Basis der bereits bekannten Entwicklungen (z.B. Stellenpläne, Tarifsteigerungen, Landesbasisfallwert, voraussichtlich erzielbare und verhandelbare Leistungsmengen) entsprechend zugrunde gelegt.
Finanzierung und Folgekosten
Die in den Wirtschaftsplänen geplanten Ergebnisse sind durch die im Kreishaushalt für den Verlustausgleich eingestellten Mittel gedeckt.
Anlagen
Anlage 1: Grafiken zur Veranschaulichung der Überleitung Anlage 2: Wirtschaftsplan 2017
Sichtvermerke
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