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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 25.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Stellungnahme der Fraktionen zum Kreishaushaltsplan 2015 einschließlich der Wirtschaftspläne der Klinik-Eigenbetriebe    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einrichtung einer Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Flüchtlinge in der Ellwanger Reinhardt-Kaserne
Enthält Anlagen
207/2014  
Ö 5  
Konzeption zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Ostalbkreis
208/2014  
Ö 6  
Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises 2014
Enthält Anlagen
175-1/2014  
Ö 7  
Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2015 und weitere Gültigkeit der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises vom 1.1.2014
Enthält Anlagen
222/2014  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

 

I.              Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.              Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wird zugestimmt.

 

3.      Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle (§ 31 AWS), für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) sowie der Sprintertarif für die Abholung von Sperrmüll bleiben unverändert.

 

  1. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2015 wird auf 682.138,90 festgelegt.
     
  2. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 824.915 dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
     
  3. Im Hausmüllbereich sind keine Fehlbeträge abzudecken. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2011 in Höhe von 21.687,34 komplett, der vollständige Fehlbetrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 16.706,89 und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 in voller Höhe von 30.359,21 abgedeckt.

 

II. Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 1.1.2014 gilt unverändert weiter (Anlage 2).

 

   
    25.11.2014 - Kreistag
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.

Ö 8  
Enthält Anlagen
Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart für die Wahlperiode 2015-2020
Enthält Anlagen
200/2014  
Ö 9  
Änderung der Besetzung des Sozialausschusses
211/2014  
Ö 10  
Annahme von Spenden und Sponsoring
199/2014  
Ö 11  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 12  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 13  
Frageviertelstunde