Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt:
I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wird zugestimmt.
3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
II. Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 1.1.2014 gilt unverändert weiter (Anlage 2).
Sachverhalt/Begründung
I. Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2015
Die Abfallgebühren werden nach der Gebührensenkung im Jahr 2014 um rd. 5 % im Jahr 2015 stabil gehalten, da in der Gebührenkalkulation aus dem Hausmüllbereich keine Fehlbeträge mehr abzudecken sind. Lediglich im Bereich Erdaushub und Bauschutt werden die Fehlbeträge der vergangenen Jahre in Höhe von 68.753,44 € nun vollständig abgedeckt. Für das Jahr 2014 zeichnet sich ein neutrales Ergebnis ab, so dass im nächsten Jahr voraussichtlich kein belastender Fehlbetrag entsteht.
Die Abfallmengen des Jahres 2015 wurden unter den Prämissen aus Hochrechnungen der bisher angefallenen Mengen geplant.
Neben den bereits genannten Faktoren wurden folgende wesentliche Punkte in die Kalkulation der Abfallgebühren 2015 einbezogen:
a) Die kalkulatorische Abschreibung der Deponie Reutehau erfolgt wie bisher mengenmäßig. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt ebenfalls wie in den Vorjahren nach der Durchschnittswertmethode mit einem Mischzinssatz von 4 %. Diesen Kosten steht die von der GOA zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Deponie (nach Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle) als Einnahme gegenüber.
b) Für die Nachsorge der stillgelegten Hausmülldeponien Ellert, Heubach-Buch, Blasienberg sowie Teile der Deponie Reutehau und Herlikofen sind Entnahmen von rund 1,5 Mio. € aus den angesammelten Rücklagen vorgesehen. Den Nachsorgerücklagen wird wie in den Vorjahren die Verzinsung des angesammelten Kapitals zugeführt.
Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2015 beträgt:
- für die Hausmülldeponien 15.597.927,45 € - für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen 1.379.723,39 €
c) Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Vorgaben des Kooperationsvertrags geplant. Die Erhöhung des Entgelts für die gebührenrelevanten abfallwirtschaftlichen Leistungen im hoheitlichen Bereich von rund 18,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (17,6 Mio. €) ist im Wesentlichen auf die allgemeine Preissteigerungsrate zurückzuführen.
d) Aus dem zu erwartenden Gewinn der GOA werden dem Abfallhaushalt rd. 824.915 € als Einnahme zugeführt. Insgesamt ergeben sich nach der Kalkulation im Abfallhaushalt 2015 mit rund 21,2 Mio. € gleich hohe über Gebühren abzudeckende Kosten wie im Vorjahr. Nach der Mengenplanung decken die erzielbaren Einnahmen mit gleichbleibenden Gebührensätzen die geplanten Kosten in der Abfallwirtschaft des Jahres 2015 ab. Eine Änderung der Gebühren ist somit nach der Planung nicht erforderlich.
Die Gebührenkalkulation 2015 ist als Anlage 1 beigefügt.
II. Weitere Gültigkeit der bisherigen Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Die derzeit gültige Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wurde am 22.10.2013 im Kreistag beraten und beschlossen und ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten.
Für das Jahr 2015 ergeben sich keine Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung - weder grundsätzlicher noch redaktioneller Art. Diese soll daher unverändert weitergelten.
Finanzierung und Folgekosten
Ergeben sich aus den Kalkulationsunterlagen. Anlagen
1. Abfallgebührenkalkulation 2015 2. Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.2014
Sichtvermerke
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