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Vorlage - 208/2014  

 
 
Betreff: Konzeption zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
25.11.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der unter Ziff. II. beschriebenen mittelfristigen Konzeption zur Unterbringung von Flüchtlingen im Ostalbkreis wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die geplante Einrichtung einer Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (LEA) in der Ellwanger Reinhardt-Kaserne und die damit verbundenen Veränderungen bei der Zugangssituation von Flüchtlingen im Ostalbkreis machen es erforderlich, eine zumindest mittelfristige Unterbringungskonzeption zu erarbeiten. Derzeit ist die Situation im Ostalbkreis, wie in allen anderen Stadt- und Landkreisen auch, geprägt von hohen Zugangszahlen, die große organisatorische und finanzielle Herausforderungen bedeuten. Im Vergleich zum Jahr 2013 wird sich in diesem Jahr die Zahl der vom Ostalbkreis aufzunehmenden Flüchtlinge fast verdoppeln.

 

 

    Aufnahme von Flüchtlingen im Ostalbkreis - Jahresbezogene Neuzugänge

 

 

 

 

Von Januar bis Oktober 2014 hat der Ostalbkreis 684 Asylbewerber, Asylfolgeantragsteller und Kontingentflüchtlinge aufgenommen. Die Gesamtzahl der Neuzugänge wird bis zum Jahresende bei über 800 liegen.

 

Aufgrund der starken Zugangszahlen in den zurückliegenden beiden Jahren hat der Ostalbkreis mittlerweile eine dezentrale Unterkunftsstruktur mit aktuell 34 unterschiedlich großen Gemeinschaftsunterkünften und einer Gesamtkapazität von 920 Plätzen aufgebaut. Aktuell leben 917 Flüchtlinge in diesen Einrichtungen.

 

 

Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis (Stand 31.10.2014)

 

Standort

Plätze

Aalen

301

Abtsgmünd

28

Bopfingen

24

Ellwangen

70

Essingen

8

Gschwend

17

Kirchheim

30

Neresheim

17

Oberkochen

72

Schwäbisch Gmünd

315

Spraitbach

14

Unterschneidheim

7

Mögglingen

12

Schechingen

5

Wohnheimplätze (31.10.2014)

920

Im November wird das ehemalige Jobcenter in der Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd als weitere Gemeinschaftseinrichtung mit einer Kapazität von 90 Plätzen in Betrieb gehen. 30 Personen werden noch in diesem Monat dort aufgenommen, so dass am 30.11.2014 kreisweit 950 Plätze belegt sind.

 

 

II. Mittelfristige Unterbringungskonzeption des Ostalbkreises

 

Der Ostalbkreis muss derzeit 3,12 % aller Asylbewerber, die dem Land Baden-Württemberg zugeteilt werden, aufnehmen. Dies entspricht einem monatlichen Zugang von etwa 120 Personen. Hinzu kommen monatlich ca. 20 Asylfolgeantragsteller, Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (sonstige Flüchtlinge).

 

 

1. Entwicklung der Zugänge und des Wohnheimplatzbedarfs vom 01.11.2014
    bis 01.03.2015

 

- Aussetzung der Aufnahmeverpflichtung -

 

Ab der Inbetriebnahme der LEA in Ellwangen und deren Betriebsdauer entfällt für den Ostalbkreis die Verpflichtung Asylbewerber aufzunehmen. Dagegen müssen weiterhin Asylfolgeantragsteller, Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht und betreut werden.

 

Bis zur Eröffnung der LEA in Ellwangen (Annahme: 01.03.2015) müsste der Ostalbkreis mit der Zuweisung von voraussichtlich ca. 480 Asylbewerber zuzüglich 80 sonstigen Flüchtlingen rechnen. Rund 40 Personen können im November noch untergebracht werden. Für die restlichen ca. 520 Personen stehen keine Unterkunftskapazitäten zur Verfügung.

 

Die Schaffung bzw. Anmietung von hunderten neuen Wohnheimplätzen ist vor dem Hintergrund der geplanten LEA in Ellwangen unwirtschaftlich, insbesondere weil kurzfristige Mietverhältnisse nicht möglich sind. Die Verwaltung hat diese Problematik mit dem baden-württembergischen Integrationsministerium erörtert und erreicht, dass dem Ostalbkreis bis zur Inbetriebnahme der LEA in Ellwangen keine weiteren Asylbewerber zugewiesen werden. Somit ist derzeit davon auszugehen, dass bis Februar 2015 lediglich ca. 20 sonstige Flüchtlinge monatlich untergebracht werden müssen.

 

Bis zur Eröffnung der LEA in Ellwangen werden unter Berücksichtigung von Abgängen in den bestehenden Gemeinschaftsunterkünften, z. B. durch Auszüge oder Anschlussunterbringungen (ca. 40 im Monat) und den Zugängen von sonstigen Flüchtlingen rund 80 Plätze frei werden. Diese Reduzierung ist jedoch angesichts der überaus angespannten Belegungssituation insbesondere in den großen Einrichtungen nicht mehr als eine marginale Entlastung.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Zugangsentwicklung und Wohnheimplatzbedarf ab 01.03.2015

 

Ab Inbetriebnahme der LEA Ellwangen (Annahme: 01.03.2015) wird der Ostalbkreis seine vom 01.11.2014 bis 01.03.2015 aufgelaufene und „gestundete“ Aufnahmeverpflichtung mit einer reduzierten Quote von 1,04 % erfüllen, was einer monatlichen Aufnahme von ca. 40 Asylbewerbern entspricht. Hinzu kommen weitere ca. 20 sonstige Flüchtlinge. Unter der Annahme, dass weiterhin monatlich ca. 40 Personen die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen, ist von einem monatlichen Nettozugang von 20 Flüchtlingen zu rechnen. Die aufgelaufene Aufnahmeverpflichtung des Ostalbkreises wäre somit voraussichtlich im Januar 2016 erfüllt.

 

Die Zahl der zusätzlich benötigten Wohnheimplätze steigt unter Berücksichtigung wegfallender Wohnheimplätze (ca. 40) sowie des genannten monatlichen Nettozugangs von 20 Flüchtlingen von November 2014 bis Januar 2016 auf dann ca. 130 Plätze an. Diese könnten beispielsweise durch den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft in Schwäbisch Gmünd auf dem Hardt geschaffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

3. Wohnheimplatzbedarf ab Februar 2016

 

Nach Erfüllung seiner bis zur Inbetriebnahme der LEA Ellwangen aufgelaufenen Aufnahmeverpflichtung kann der Ostalbkreis entscheiden, ob er vom „LEA-Privileg“ Gebrauch macht (keine Zuweisung von Asylbewerbern) oder in bestimmtem Umfang weitere Asylbewerber aufnimmt. Die Verwaltung spricht sich für diese letztgenannte Option aus und schlägt konkret vor, ab diesem Zeitpunkt Asylbewerber analog der sukzessive frei werdenden Kapazitäten in den Gemeinschaftseinrichtungen zuweisen zu lassen.

 

Somit könnten die mittel- und längerfristig angemieteten Liegenschaften ausgelastet und über die Erstattung des Landes die Kosten deutlich reduziert werden.

 

Die über die Aufnahmeverpflichtung hinausgehenden Zugänge an Asylbewerbern werden auf die künftige Aufnahmeverpflichtung des Ostalbkreises, nach Schließung der LEA, angerechnet.

 

Weitere wichtige Aspekte sprechen für die Umsetzung dieses Lösungsvorschlages:

 

In vielen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis und in deren Umfeld hat sich ein beispielhaftes Bürgerschaftliches Engagement entwickelt, das viele Beiträge zur Verständigung und zur Integration leistet. Würde der Ostalbkreis Gemeinschaftsunterkünfte abbauen, würden sich diese Hilfsnetzwerke auflösen und müssten voraussichtlich in einigen Jahren wieder mühevoll aufgebaut werden.

 

Daneben muss auch die äußerst angespannte Unterbringungssituation in anderen Stadt- und Landkreisen gesehen werden. In der Solidargemeinschaft der Kommunen insgesamt sollte der Ostalbkreis im Rahmen seiner bestehenden Platzkapazitäten weiterhin Asylbewerber aufnehmen.

 

Der Abbau der Gemeinschaftsunterkunft Schwäbisch Gmünd (frühere Hardt-Kaserne) könnte schrittweise ab Frühjahr 2016 erfolgen.

 

 

III. Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Der materielle Lebensunterhalt von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht wird nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sichergestellt. Neben den monatlichen Regelleistungen, die sich an den Regelsätzen für Hartz IV-Empfänger orientieren, stellt der Geschäftsbereich Integration und Versorgung beim Landratsamt Ostalbkreis auch die Krankenhilfe sicher und gewährt sonstige Leistungen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen vorrangig als Geldleistungen zur Auszahlung, es werden aber auch Sachleistungen in Form von Abholscheinen und sonstigen Gutscheinen gewährt. Schulpflichtige Flüchtlingskinder erhalten die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes in analoger Höhe wie Kinder, die SGB II/XII-Leistungen erhalten.

 

Im Oktober 2014 erhielten 1.068 Flüchtlinge im Ostalbkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies entspricht 674 Bedarfsgemeinschaften. Der Geschäftsbereich Integration und Versorgung verfügt derzeit über 4,3 Personalstellen zur Leistungsgewährung. Jeder Leistungssachbearbeiter betreut demnach 157 laufende Fälle, wobei ein Stellenschlüssel von 110 Fällen/Sachbearbeiter durch die GPA zugrunde gelegt wird.

 

 

IV. Beratung und soziale Betreuung von Flüchtlingen im Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis ist nach den Vorschriften des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet für Flüchtlinge eine angemessene soziale Beratung und Betreuung sicherzustellen.  Dies geschieht einmal in den 34 Unterkünften kreisweit, sowie in der Betreuung der kommunal untergebrachten Flüchtlinge.

 

Zu den Aufgaben in den Unterkünften gehört unter anderem:

             

  • Beratung und Erklärung des Asylverfahrens für Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden
  •   Einführung in das soziale, kulturelle, rechtliche und gesellschaftliche System der Bundesrepublik
  •   Enge Zusammenarbeit und gegenseitiger Austausch mit der Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft in Fragen des „Alltagsbetriebs“ in den GU’s, bei individuellen Problemen der Flüchtlinge und in Konflikt- und Krisensituationen
  •   Einführung der neu aufgenommenen Flüchtlinge in die organisatorischen Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten in den GU’s
  •   Individuelle Beratung der Flüchtlinge, gegebenenfalls Weitervermittlung an Fachdienste, z. B. Konfliktberatung, Suchtberatung, Jugendhilfe, Sozialpsychiatrischer Dienst
  •   Konfliktlösungen bei Problemen der Flüchtlinge im gegenseitigen Umgang
  •   Durchführung von Maßnahmen und Projekten in den GU’s, die eine sinnvolle Tagesstruktur der Flüchtlinge in den GU’s ermöglicht
  •   Schulische, berufliche und soziale Integration der Flüchtlinge

 

 

Zusätzlich kümmern sich die Sozialarbeiter des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung um kommunal untergebrachte Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreis mit ihren speziellen Problemlagen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt legt bezüglich dieser Aufgabe folgenden Stellenschlüssel zugrunde:

 

  •                Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in Einrichtungen               1:120
  •                Wohnheimleitung und Sozialbetreuung in Einrichtungen                                           1:90
  •                Soziale Beratung von kommunal untergebrachten Flüchtlingen                             1:240

 

Daraus ergibt sich folgender Personalbedarf für die soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen:

 

  •                605 Personen (nur Sozialarbeit) in Einrichtungen                                          5,0 Personalstellen
  •                345 Personen (Wohnheimleitung + Sozialdienst)                                          3,8 Personalstellen
  •                1.000 kommunal untergebrachte Flüchtlinge                                          4,2 Personalstellen

 

Sollzahl der Stellen                                          Gesamt                                      13,0 Personalstellen

 

 

Das Landratsamt Ostalbkreis verfügt derzeit über 11 Personalstellen zur sozialen Betreuung und Beratung von Flüchtlingen. Derzeit werden ca. 950 Personen in den Unterkünften und ungefähr 1.000 Flüchtlinge kommunal betreut.

 

 

 

Auch in diesem Aufgabenbereich ist in den kommenden Jahren mit einem Anstieg der zu betreuenden Personen zu rechnen. Allein im Jahr 2015 werden rund 200 Personen hinzu kommen. Insbesondere die qualitativen Herausforderungen werden immer höher, da inzwischen Spracherwerb sowie schulische und berufliche Integration von Flüchtlingen immer mehr in den Vordergrund rücken. Diese Aufgabe ist vor dem Hintergrund unsicherer Bleiberechtsregelungen und schwieriger Feststellung der Qualifikationen und der Sprachbarrieren eine große Herausforderung.

 

 

V. Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit

 

Im Ostalbkreis engagieren sich über 100 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit. Diese Zahl umfasst nur diejenigen, die sich direkt in den Gemeinschaftsunterkünften betätigen. Diese kümmern sich als Ergänzung der hauptamtlichen Mitarbeiter u.a. um

 

  • Sprachförderung
  • Hausaufgabenhilfe
  • Kinderbetreuung
  • Familien- oder Einzelpatenschaften
  • Sportangebote wie Jogging, Fußball, Bogenschießen oder Tanzen
  • Spezielle Frauenangebote

 

 

Darüber hinaus gibt es auch noch eine große Zahl an Menschen, die sich in den Arbeitskreisen für Asyl in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Abtsgmünd, Oberkochen und Elchingen beispielhaft für die Flüchtlinge engagieren.

 

Die Vielzahl der Angebote und Engagierten zeigt, dass der Ostalbkreis eine offene und herzliche Willkommenskultur für Migranten und insbesondere Flüchtlinge bietet.

 

 

VI. Sprachförderung für Flüchtlinge

 

In den seit 01.01.2014 geltenden Vorschriften des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wurde geregelt, dass im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sicherzustellen ist, dass für Flüchtlinge ein unentgeltliches Angebot zum Erwerb der deutschen Sprache vorhanden sein muss.

 

Der Ostalbkreis setzt das jetzt geforderte Sprachkursangebot bereits seit Ende 2012 in modellhafter Weise um. Das Konzept des Ostalbkreis zur Sprachförderung von Flüchtlingen sieht vor, dass die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte bei Ehrenamtlichen oder durch Eigeninitiative das Sprachniveau von A1 (einfach Sätze verstehen und sprechen) erreichen. Ehrenamtliche Angebote gibt es an fast allen Wohnheimstandorten. Zusätzlich können die Flüchtlinge an Projekten zum Spracherwerb beispielsweise beim C-Punkt der Caritas oder an der Schillerschule in Aalen teilnehmen.

 

Nach Erreichen des Sprachniveaus A1 erhalten die Flüchtlinge 300 Unterrichtseinheiten in einem Integrationskurs bei einem zertifizierten Sprachkursträger vom Landkreis bezahlt, der sie auf A2 Niveau qualifiziert. Bei Menschen, die eine Alphabetisierung benötigen werden in speziellen Kursen 500 Unterrichtseinheiten bezahlt.

 

Diese Angebote werden gerne und motiviert genutzt. Die Stadt Schwäbisch Gmünd unterstützt dieses Konzept durch die Einrichtung eines eigenen Sprachkurses für Flüchtlinge, der über Mittel des Integrationsministeriums als Modellprojekt gefördert wird.

 

In den Wohnheimstandorten im ländlichen Bereich müssen allerdings längere Wegstrecken von den Flüchtlingen bewältigt werden, um eine möglichst rasche Nutzung der Angebote in den größeren Städten und Gemeinden zu erreichen.

 

Darüber hinaus gibt es ggf. noch die Möglichkeit an sog. ESF-Bamf Kursen (berufsorientierte Kurse) teilzunehmen. Diese umfassen 700 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum und können von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen, die kein Arbeitsverbot haben, besucht werden. Hier gibt es derzeit einen Kurs in Aalen und einen in Schwäbisch Gmünd .

 

 

VII. Bildung und Arbeit

             

Im Ostalbkreis besuchen fast alle Kinder ab 3 Jahren in den Gemeinschaftsunterkünften die örtlichen Kindergärten. Die Versorgung mit Kindergartenplätzen ist gut, wobei allerdings teilweise längere Wegstrecken in Kauf genommen werden müssen. Die dadurch entstehende Verteilung der Flüchtlingskinder auf verschiedene Kindergärten führt dann jedoch zu einer schnelleren Integration in die bestehenden Gruppen.

 

Im schulischen Bereich können alle Flüchtlingskinder individuell beschult werden. Insbesondere in den „Schwerpunktschulen“ wie der Rauchbeinschule und der Mozartschule in Schwäbisch Gmünd sowie der Schillerschule in Aalen wird hervorragende Arbeit geleistet um den Flüchtlingskindern Bildungschancen zu ermöglichen. Hier sind internationale Vorbereitungsklassen eingerichtet, um in der ersten Zeit den vorrangigen Spracherwerb zu fördern.

 

Im beruflichen Schulbereich wurden an den Schulen des Ostalbkreis sogenannte VABO - Klassen  (Vorbereitung Arbeit und Beruf ohne Sprachkenntnisse) eingerichtet. So gibt es in Aalen an der Justus-von-Liebigschule, in Schwäbisch Gmünd an der Agnes-von-Hohenstaufen Schule und in Ellwangen am dortigen Berufsschulzentrum dieses Angebot.

 

Verwaltungsintern wird derzeit der erweiterte Bedarf an solchen Angeboten in einer Arbeitsgruppe aus Bildungsbüro, Geschäftsbereich Schulen und Bildung und dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung geprüft.

 

Um eine geordnete Tagesstruktur zu schaffen, gibt es für Flüchtlinge außerdem die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Danach sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Die Arbeitszeit darf einhundert Stunden pro Monat nicht überschreiten. Die Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 €uro je Stunde und wird von der Institution übernommen, die die Arbeitsgelegenheit bereitstellt. Diese Möglichkeit zur Schaffung einer Tagesstruktur wird an fast allen Wohnheimstandorten genutzt. Hier sind die Flüchtlinge zur Aufrechterhaltung der Wohnheimqualität eingesetzt. Außerhalb arbeiten Flüchtlinge im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten bei Kirchen, bei den Städten und Gemeinden oder sozialen Trägern. Aufgaben können sein: Mithilfe bei der Pflege der Außenanlagen,  Mithilfe bei der Betreuung, in der Hauswirtschaft und vieles mehr.

 

Flüchtlinge unterliegen derzeit noch zu Beginn Ihres Verfahrens einem 9-monatigen Arbeitsverbot. Danach können sie, nach einer Nachrangigkeitsprüfung, in den Arbeitsmarkt integriert werden.

 

Um sie „fit“ für diese Aufgaben zu machen, gibt es einige beispielhafte Initiativen. Eine davon ist das Projekt Hut - Handwerk und Technik für Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd. Flüchtlinge, die keine oder wenig handwerkliche und technische Vorkenntnisse haben, bietet sich die freiwillige Möglichkeit an, mit praktischen Arbeiten eine gewisse berufliche Vorbereitung zu folgenden Themen zu erhalten: Unfallschutz, Glaserarbeiten, Holzverarbeitung, Metallbearbeitung, Fahrradreparaturen, Lötarbeiten, Recycling, Demontage/Montage bzw. einfache Reparaturen. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung über die erlernten Arbeiten. Ziel ist es, neben dem Spracherwerb, den Übergang in das Arbeitsleben im technisierten Europa zu erleichtern oder den Rückkehrern den Aufbau einer eigenen Existenz in der Heimat zu ermöglichen. Das Angebot wird zur Zeit von ca. 30 Personen angenommen.

 

Aber auch Bemühungen, Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu vermitteln, sind immer wieder von Erfolg getragen. Hierbei sind oft interkulturelle Hindernisse (Verständnis von Zeit etc.) auf beiden Seiten zu überwinden. Durch intensive Betreuung, Beratung und Begleitung zeigen aber immer mehr Flüchtlinge ihre mitgebrachten Kompetenzen. Dieses Thema wird in Hinblick auf den zu erwartenden Fachkräftemangel eine immer wichtigere Position einnehmen.

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Zur Deckung der Ausgaben für den Lebensunterhalt und für die Betreuung der Flüchtlinge, der liegenschaftsbezogene Aufwendungen und für Verwaltungskosten erhält der Ostalbkreis vom Land Baden-Württemberg eine einmalige Pauschale pro zugewiesenem Asylbewerber in Höhe von derzeit 12.566 €. Die einmaligen Pauschalen für die sonstigen Personenkreise, die der Ostalbkreis pro Zuweisung erhält, betragen

 

- für Kontingentflüchtlinge               4.188 €

- für Folgeantragsteller               4.291 €

- für Spätaussiedler                            1.371 €

 

 

Diese Pauschalen sind bei weitem nicht kostendeckend. Insbesondere die Liegenschaftskosten sind bedingt durch die hohen Zugangszahlen und die damit verbundene große Nachfrage gravierend angestiegen.

 

Die Stadt- und Landkreise drängen deshalb auf eine deutliche Anhebung der Kostenpauschale. Derzeit laufen dazu Verhandlungen mit dem Land. Im Vorfeld wurden landesweit intensive Erhebungen über die tatsächlichen Kosten bzw. Ausgaben angestellt.


Anlagen:

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Betz

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel