Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart benennt der Kreistag des Ostalbkreises die auf den beiliegenden Vorschlagslisten der Fraktionen aufgeführten Personen. Sachverhalt/Begründung
Die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten werden auf die Dauer von jeweils fünf Jahren aus Vorschlagslisten gewählt, die die Landkreise und Stadtkreise den Verwaltungsgerichten mitzuteilen haben. Da die Amtszeit der zuletzt berufenen ehrenamtlichen Richter mit Ablauf des 30. Mai 2015 endet, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gebeten, Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Wahlperiode 2015-2020 vorzulegen. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind für diese Wahlperiode für den Ostalbkreis 27 Personen zu benennen. Ein beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingerichteter Wahlausschuss wird anschließend aus diesen Listen die ehrenamtlichen Richter wählen.
Die Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen wurde seither nach dem System d´Hondt vorgenommen. Ausgehend vom mittlerweile gültigen Verteilungsverfahren St. Lague/
CDU-Fraktion 12 Personen SPD-Fraktion 5 Personen Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis 5 Personen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Personen FDP 1 Person Die LINKE 1 Person
Die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden gebeten, Personen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten zu benennen. Daraufhin sind die beiliegenden Vorschlagslisten eingegangen.
Die vorgeschlagenen Personen müssen nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 22 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für das Amt des ehrenamtlichen Richters geeignet sein. Ein Auszug der VwGO liegt diesem Schreiben bei. Insbesondere wird in diesem Hinblick auf § 22 Abs. 3 VwGO verwiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können.
Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Vorschlagsliste aus der Mitte des Kreistags Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||