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Vorlage - 200/2014  

 
 
Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart für die Wahlperiode 2015-2020
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
25.11.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug Verwaltungsgerichtsordnung

Antrag der Verwaltung

 

r die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart benennt der Kreistag des Ostalbkreises die auf den beiliegenden Vorschlagslisten der Fraktionen aufgeführten Personen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten werden auf die Dauer von jeweils fünf Jahren aus Vorschlagslisten gewählt, die die Landkreise und Stadtkreise den Verwaltungsgerichten mitzuteilen haben.

Da die Amtszeit der zuletzt berufenen ehrenamtlichen Richter mit Ablauf des 30. Mai 2015 endet, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gebeten, Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Wahlperiode 2015-2020 vorzulegen. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind für diese Wahlperiode für den Ostalbkreis 27 Personen zu benennen. Ein beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingerichteter Wahlausschuss wird anschließend aus diesen Listen die ehrenamtlichen Richter wählen.

 

Die Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen wurde seither nach dem System d´Hondt vorgenommen. Ausgehend vom mittlerweile gültigen Verteilungsverfahren St. Lague/
Schepers sind vom Kreistag nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 25. Mai 2014 folgende Anzahl an Personen für die Vorschlagsliste zu benennen:

 

CDU-Fraktion                                                                                    12 Personen

SPD-Fraktion                                                                                      5 Personen

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis                                            5 Personen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                            3 Personen

FDP                                                                                                    1 Person

Die LINKE                                                                                      1 Person

 

Die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden gebeten, Personen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten zu benennen. Daraufhin sind die beiliegenden Vorschlagslisten eingegangen.

 

Die vorgeschlagenen Personen müssen nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 22 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für das Amt des ehrenamtlichen Richters geeignet sein. Ein Auszug der VwGO liegt diesem Schreiben bei. Insbesondere wird in diesem Hinblick auf § 22 Abs. 3 VwGO verwiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Vorschlagsliste aus der Mitte des Kreistags

Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

__________________________________________

 

Schneider

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Verwaltungsgerichtsordnung (23 KB)