Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag wird gebeten, das fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises 2014 zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 19 Landesabfallgesetz (LAbfG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, als internes Planungsinstrument Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Beseitigung der in ihren Gebieten anfallenden Abfälle zu erstellen. Der Ostalbkreis ist dieser Aufgabe zuletzt mit dem Abfallwirtschaftskonzept im Jahre 2004 nachgekommen. Das Abfallwirtschaftskonzept ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben, spätestens jedoch alle zehn Jahre. Dabei sind die Abfallwirtschaftspläne der Länder zu berücksichtigen.
Der vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg aktualisierte Abfallwirtschaftsplan-Teilplan Siedlungsabfälle (Entwurf Stand 29.4.2013) sowie die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.2.2012, erforderten eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Ostalbkreises. Ein besonderer Schwerpunkt war nach den Vorgaben des Umweltministeriums auf die Sammlungen der Bio- und Grünabfälle und der Elektroaltgeräte zu legen. In den Abfallwirtschaftskonzepten ist darzustellen, wie die im Teilplan Siedlungsabfälle genannten Sammelquoten erfüllt werden sollen und welche Verwertungsmaßnahmen insbesondere für Biogut geplant sind. Außerdem ist darzulegen, wie bei der Erfassung und Verwertung von Grüngut die Vorgaben der Bioabfallverordnung eingehalten werden können.
Das überarbeitete Abfallwirtschaftskonzept ist dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vorzulegen.
Das Landratsamt hat in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) und der Firma Econum ein aktualisiertes Abfallwirtschaftskonzept in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage) erarbeitet. Spätestens am 31.12.2014 muss das Abfallwirtschaftskonzept dem Umweltministerium Baden-Württemberg vorliegen.
Am 30.9.2014 wurde das fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept in der Sitzung für Umweltschutz und Kreisentwicklung nichtöffentlich vorberaten und um die beigefügten farbig markierten Inhalte (Anlagen 2 bis 5) ergänzt. Das Konzept soll in der Sitzung am 25.11.2014 beschlossen werden.
Finanzierung und Folgekosten
entfällt. Anlagen
Anlage 1: Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises 2014 Anlagen 2-5: Ergänzung einzelner Konzeptinhalte
Sichtvermerke
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