Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung 1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag. Der Antrag lautet wie folgt: „Der Ostalbkreis als Schulträger wird zukünftig nur noch dann bei der Besetzung von Schulleiterstellen nach § 40 Abs. 1 bis 4 des SchulG mitwirken, wenn vom Regierungspräsidium Stuttgart eine eindeutig am besten qualifizierte Person nicht festgestellt werden konnte. Lediglich wenn nur Außenbewerber mit gleicher Eignungsbeurteilung oder nur Innenbewerber mit gleicher Eignungsbeurteilung in der Bewerberübersicht angeboten werden, ist eine Mitwirkung sinnvoll und der dafür notwendig Zeit- und Ressourceneinsatz gerechtfertigt.“ 2. Der Ostalbkreis regt gegenüber dem Kultusministerium an, die Beteiligungsrechte des Schulträgers und der Schulkonferenz so zu stärken, dass von einer tatsächlichen Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleitungen gesprochen werden kann. |