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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt die ermittelten Zahlen über eine mittelfristige Ersatz- und Neubeschaffung von Maschinen und Geräten und Lehrmitteln an den Beruflichen Schulen des Ostalbkreises bis zum Jahr 2015 als Grundlage für die zukünftigen Haushaltsberatungen zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Für die Durchführung eines qualifizierten Unterrichts an den Beruflichen Schulen im Ostalbkreis ist eine mit modernsten Maschinen und Lernmitteln ausgestattete Schule von großer Bedeutung. Nur mit bestens ausgebildeten jungen Menschen sind wir in der Lage national und international bestehen zu können. Die Ausstattung der Klassen- und Fachräume, Werkstätten und Labors mit den neuesten und den Anforderungen der Wirtschaft entsprechenden Geräten und Maschinen hat oberste Priorität. Deshalb ist es für den Schulträger notwendig, rechtzeitig und über einen längeren Zeitraum hinweg die Beschaffung der erforderlichen Einrichtungen zu planen. Prüfungsordnungen müssen eingehalten werden, neue Lehrpläne wurden erstellt und sind auch zukünftig an die Erfordernisse anzupassen, differenziertes Lernen, Lernort-kooperationen mit dem dualen Partner, Schaffung neuer Bildungsgänge und die Einführung von Werkrealschulen sind u. a. Positionen, die eine große Flexibilität bei der Schulausstattung erfordern.
In der Sitzung vom 27. September 2005 wurde der 3. mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 und einer Gesamtsumme von 12.652.140,-- € zugestimmt. In den zurückliegenden Jahren mussten auf Grund der angespannten Haushaltslage des Ostalbkreises Beschaffungen zurückgestellt werden. Auf Grund der Sparzwänge und unter Einbeziehung der Kreisgremien, der Schulleitungen und der Verwaltung sind die tatsächlichen Beschaffungen hinter den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung zurückgeblieben. Die nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die tatsächlichen Gesamt-beschaffungen.
In enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und der Verwaltung wurde das mittelfristige Investitionsvolumen für Maschinen und Geräte bis zum Jahr 2015 ermittelt. Dies geschah unter dem Gesichtspunkt, dass für unsere Jugend eine moderne und qualifizierte Ausbildung und Weiterbildung von herausragender Bedeutung ist, um in der Wettbewerbsfähigkeit und bei der Bewältigung des technologischen und industriellen Wandels in allen Bereichen unserer beruflichen Bildung bestehen zu können. Diese Ausbildung betrifft Gewerbe, Industrie und Handel, Dienstleistungsbereich und Sozialwesen gleichermaßen. Deshalb ist es notwendig unter Abwägung der Haushaltssituation des Schulträgers Bedingungen zu schaffen, die die Ausbildung unserer jungen Menschen entsprechend den hochwertigen Anforderungen der Wirtschaft gewährleisten und damit entscheidend zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Ostwürttemberg beitragen.
Das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass die Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und der kommunalen Schulträger, in diesem Fall in der Trägerschaft des Ostalbkreises, stehen. Der Schulträger errichtet und unterhält die Schulgebäude und Schulräume, stellt die sonstigen für die Schule erforderlichen Einrichtungen und Gegenstände zur Verfügung, beschafft die Lehr- und Lernmittel und bestellt die Bediensteten, die nicht im Dienst des Landes stehen. Der Schulträger soll den Schulleitungen die zur Deckung des laufenden Lehrmittelbedarfs erforderlichen Finanzmittel zur selbstständigen Bewirtschaftung über-lassen. Dafür erhält der Ostalbkreis als kommunaler Schulträger für jeden Schüler einen Sachkostenbeitrag vom Land als „angemessenen“ Ausgleich der laufenden Schulkosten. Zur Zeit erhalten die Berufsschulen 381,-- € je Schüler, Vollzeitschulen und Berufliche Gymnasien je 918,-- € je Schüler.
Die Kreisberufsschulzentren Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd wurden zwischen 1976 und 1980 erstellt und zwischen 1997 und 2010 baulich erweitert. So konnte im März 2006 der Neubau der Justus-von-Liebig-Schule Aalen eingeweiht werden, im November 2007 die Aufstockung für das Technische Gymnasium in Ellwangen und im September 2009 die neuen Werkstätten für die Bäcker und Metzger am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd. Neben den baulichen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen kommt in der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Ausstattung mit Maschinen und Geräten höchste Bedeutung zu. Deshalb hat der Ostalbkreis im Jahre 2009 mit einem Sonderprogramm zur Ausstattung der drei Kreisberufsschulzentren begonnen und wird über drei Jahre verteilt am Kreisberufsschulzentrum Aalen ein Zentrum für Zerspanungs-Technik mit Gesamtkosten von 755.000 € einrichten und beim Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd wird ein CNC- und Fräszentrum mit Gesamtkosten von 455.000 € erstellt. Am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen wird mit einem finanziellen Aufwand von 600.000 € ein Innovationszentrum für Anlagen- und Energietechnik errichtet. Die Realisierung dieses Innovationszentrums erfolgt in diesen Tagen.
Die Schnelllebigkeit der Computeranlagen ist bekannt, wobei gerade in diesem Bereich höchste Anforderungen mit der Ausbildung verknüpft sind und die Prüfungsordnung einen entsprechenden Standard vorgibt. Auch bedingt durch neue Lehrpläne sind die Beschaffungen von Maschinen und Geräten auf die neuen Anforderungen abzustimmen. Ein weiterer Gesichtspunkt für die Beschaffung von Lehrmitteln ist die Arbeitssicherheit, der eine wesentliche Bedeutung zugemessen werden muss. Viele Geräteeinrichtungen an unseren Schulen müssen auch unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten einer Überprüfung unterzogen werden.
In allen Ausbildungsbereichen ist zwischenzeitlich die EDV im Einsatz. Deshalb wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen für die Ermittlung der mittelfristigen Investitionen bis zum Jahr 2015 die EDV-Geräte separat erfasst. Nach folgenden Kriterien wurde die Ermittlung durchgeführt:
1. Ersatzbeschaffungen
a) EDV-Geräte b) andere Geräte sicherheitstechnisch veraltet c) andere Geräte technisch veraltet
2. Neubeschaffungen
a) EDV-Geräte b) andere Geräte
Ferner wurde der Zeitraum für die Wiederbeschaffung festgestellt. Die detaillierten Aufstellungen in der Anlage II zeigen, dass in sämtlichen Bereichen, wie Schulverwal-tung, Metall, Kraftfahrzeug, Elektro, Chemie, Gesundheit und Pflege, Landwirtschaft und Datenverarbeitung weiterhin dringender Beschaffungsbedarf besteht.
Bezüglich einer mittelfristigen Finanzplanung sind für die Neubeschaffung von Lehr-mitteln keine 100 % Aussagen zu ermitteln, da dies von der zukünftigen Entwicklung der Lehrpläne, der rasanten technischen Entwicklung der Geräte aber auch von der Entwicklung der Schülerzahlen abhängig ist. Hier kann nur von Prognosen und Erfah-rungswerten ausgegangen werden, da auch insbesondere die Marktpreisentwicklung für Geräte und Maschinen nicht voraussehbar ist.
Die Neubeschaffungen von Maschinen und Geräten bis zum Jahr 2015 wurde parallel zu den Ersatzbeschaffungen ermittelt, wobei unvorhergesehene und kurzfristige Be-schaffungen in den Aufstellungen nicht enthalten sind.
Die beigefügte Übersicht (Anlage I) beinhaltet eine Zusammenfassung der prognosti-zierten Ersatz- und Neubeschaffungen der einzelnen Schulen bis zum Jahr 2015. Das Gesamtvolumen für die drei Kreisberufsschulzentren Aalen, Ellwangen und Schwä-bisch Gmünd stellt sich wie folgt dar:
Ersatzbeschaffungen: EDV-Geräte 2.432.400,-- € Andere Geräte und Maschinen sicherheitstechnisch veraltet 160.200,-- € technisch und sicherheitstechnisch veraltet 2.582.300,-- € technisch veraltet 3.777.100,-- € Neubeschaffungen: EDV-Geräte 912.500,-- € Andere Geräte und Maschinen 3.905.550,-- € _______________
Gesamtbeschaffungen bis zum Jahr 2015 13.770.050,-- €
Auf Grund der dramatischen Haushaltslage des Ostalbkreises geht die Verwaltung aus heutiger Sicht davon aus, dass eine Mittelzuweisung voraussichtlich nur im nachfolgen-den Umfang erfolgen kann:
Haushaltsjahr Haushaltsmittel
2011 1.223.000 € 2012 1.500.000 € 2013 1.700.000 € 2014 1.900.000 € 2015 1.900.000 €
Insgesamt 8.223.000 €
Diese Zahlen und Angaben über die Ersatz- und Neubeschaffungen von EDV-Geräten, Maschinen, Geräten und Lehrmitteln sollen bei den zukünftigen Haushaltsberatungen in enger Zusammenarbeit mit den Kreisgremien, den Schulleitungen und der Verwal-tung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers als Grundlage dienen. Anlagen
I.) Zusammenfassung der mittelfristigen Ersatzbeschaffungen/Neubeschaffungen von Geräten und Maschinen an den Beruflichen Schulen bis zum Jahr 2015
II.) Einzelaufstellungen der Beruflichen Schulen des Ostalbkreises für die Jahre 2011 - 2015
Sichtvermerke
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