Bürgerinformationssystem

Vorlage - 126/2010  

 
 
Betreff: Zensus 2011
- Umsetzung bei der Landkreisverwaltung -
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
11.10.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Geschätzter Interviewerbedarf

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Jahr 2011 wird in der Europäischen Union ein Zensus, also eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Grundlage ist die EU-Verordnung vom 9. Juli 2008. Dabei soll ermittelt werden, wie viele Menschen in jedem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Entsprechend der EU-Verordnung soll künftig alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt werden.

 

Mit dem Zensus-Gesetz 2011 (ZensG 2011 vom 8. Juli 2009) durch den Bund und mit dem Gesetz zur Ausführung des Zensus-Gesetzes 2011 (AG ZensG 2011) durch das Land Baden-Württemberg sind alle gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Zensuserhebung geschaffen worden.

 

Die Erhebung im Jahr 2011 wird in Deutschland mit einem neuen Verfahren durchgeführt. Im Gegensatz zur Volkszählung 1987 werden nicht alle Einwohner befragt, sondern wird zunächst soweit wie möglich auf bereits vorhandene Daten (z. B Melderegister, Daten der Agentur für Arbeit) zurückgegriffen. Zusätzlich werden bundesweit 10 % der Bevölkerung im Wege einer Stichprobenerhebung befragt. Darüber hinaus gibt es Befragungen in sog. Sonderbereichen. Hierzu zählen Anstalts- und Gemeinschaftsunterkünften (wie z. B. Altenwohnheime, Studentenwohnheime, etc.). Der Stichtag für die Zensurerhebung in Deutschland ist der 9. Mai 2011.

 

Ablauf der Zensuserhebung

 

Grundsätzlich läuft die Zensuserhebung in drei Phasen ab:

 

1.              Vorbereitungsphase

              Im Rahmen der Vorbereitungsphase gilt es insbesondere, die organisatorisch-technischen Voraussetzungen für die Erhebung sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung der Erhebungsstellen, die Bestellung eines Erhebungsstellenleiters, die Gewinnung von Erhebungsbeauftragten (sog. Interviewer), die Schulungen der Erhebungsstellenleiter durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, die Schulungen der Interviewer sowie vorbereitende Maßnahmen für die Befragungen selbst. Die Zeitdauer der Vorbereitungsphase erstreckt sich bis Anfang Mai 2011.

 

2.              Durchführungsphase

              Die Durchführungsphase dient insbesondere der Datengewinnung und Datenaufbereitung. Damit verbunden ist die Koordination der einzelnen Befragungen durch die Interviewer und die Klärung der sich bei den Datenerhebungen ergebenden Rückfragen. Die Durchführungsphase erstreckt sich auf den Zeitraum von Mai 2011 bis April 2012.

 

3.              Auswertungsphase

              Die Planungen sehen vor, dass erste Ergebnisse der Zensuserhebung 18 Monate nach dem Zensusstichtag veröffentlicht werden. Endgültige und detaillierte Ergebnisse sollen nach 24 Monaten zur Verfügung stehen.

 


Ziel und Gegenstand der Zensuserhebung

 

Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken mit wachsendem Abstand zu den letzten Volkszählungen immer ungenauer werden, ist es erforderlich und von großer Bedeutung, aktuelle Daten über Bevölkerung sowie Gebäude und Wohnungen zu ermitteln. So sind z. B. für die Planung von Kindergärten und Schulen, Seniorenheimen und Wohnraum in den Städten und Gemeinden aktuelle Zahlen unverzichtbar. Sie haben außerdem Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich und die Einteilung der Wahlkreise.

 

Nach der Durchführung der Zensus-Erhebung werden folgende Ergebnisse veröffentlicht:

 

-              demographische Merkmale:

              Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft/Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung

 

-              Merkmale zur Berufstätigkeit:

              ausgeübter Beruf, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig des Betriebs, Nebenjob, Arbeitsort, Erwerbsstatus

 

-              Merkmale zur Bildung und Ausbildung:

              Schulabschluss, berufliche Qualifikation

 

-              Merkmale zum Migrationshintergrund:

              Herkunftsland, Jahr der Ankunft in Deutschland

 

-              Familien- und Haushaltszusammenhänge:

              Stellung in der Familie und im Haushalt

 

-              Gebäude- und Wohnungsmerkmale:

              Baujahr, Gebäudetyp, Zahl der Wohnungen, Eigentumsform, Heizungstyp, Art der Nutzung, Fläche der Wohnung, Zahl der Räume und Ausstattung mit Bad und WC.

 

Wer und wie wird befragt?

 

Neben der persönlichen Befragung von rund 10 % aller Personen im Rahmen einer Haushaltebefragung und den Erhebungen in den Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften werden Befragungen bei allen Gebäude- bzw. Wohnungseigentümern im Land durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist auch die Möglichkeit gegeben, die jeweiligen Meldungen online abzugeben. Die Befragung wird von den örtlichen Erhebungsstellen koordiniert. Erhebungsstellen sind alle Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie die Landkreise. In Baden-Württemberg gibt es somit 35 Erhebungsstellen in den Landkreisen und 55 in den Städten, insgesamt also 90 Erhebungsstellen. Im Ostalbkreis wird es drei Erhebungsstellen geben, neben der Erhebungsstelle des Landkreises werden weitere Erhebungsstellen bei der Stadt Aalen und der Stadt Schwäbisch Gmünd eingerichtet. Nach den bislang vorliegenden Zahlen werden im Ostalbkreis zu befragen sein:

 

              Personen              Sonderbereiche

 

Ostalbkreis              16.162              4.942

Stadt Aalen              6.454              1.906

Stadt Schwäbisch Gmünd              6.032              2.612

 

Das notwendige Personal für die Durchführung der Erhebungen ist auf Grundlage von Erfahrungswerten vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg geschätzt worden. Für die durch die Erhebungsstelle des Ostalbkreises zu organisierenden Befragungen sind demnach 166 Interviewer für die Haushaltsstichprobenbefragung und 33 Interviewer für die Erhebungen in den Sonderbereichen erforderlich. Je nach Verfahrensstand der Zensuserhebung und Intensität der damit verbundenen Arbeiten werden bei den Erhebungsstellen bis zu 3,0 Kräfte für die Durchführung der anfallenden Arbeiten erforderlich sein. Dieser Stellenbedarf basiert ebenfalls auf entsprechenden Erfahrungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg.

 

Beginn der Erhebungstätigkeiten

 

Nach der Einrichtung der jeweiligen Erhebungsstellen werden im Oktober 2010 zunächst die Schulungen der Erhebungsstellenleiter und des weiteren Personals der Erhebungsstellen durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg erfolgen. Im Anschluss daran erfolgt die Akquirierung der Erhebungsbeauftragten (= Interviewer) in den jeweiligen Städten und Gemeinden sowie auch deren Schulung. Rechtzeitig bis zum Beginn des Erhebungsstichtags am 9. Mai 2011 werden die zu befragenden Personen und Haushalte durch die Erhebungsstellen bzw. jeweiligen Interviewer informiert.

 

Daten der Erhebungsstelle bei der Landkreisverwaltung:

 

Landratsamt Ostalbkreis

Erhebungsstelle ZENSUS 2011

Stuttgarter Straße 41

73430 Aalen

 

Leitung: Frau Wolfsteiner              ( 07361/503-1250

Stellvertretung: Frau Illenberger              ( 07361/503-1557

 

Im Zuge der Durchführung der Zensuserhebung wird sich ein enger Kontakt zwischen der Erhebungsstelle und den beteiligten Städten und Gemeinden ergeben. Insbesondere werden die Kommunen die Erhebungsstellen bei der Gewinnung von Erhebungsbeauftragten und der Klärung von unplausiblen Angaben unterstützen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Länder erhalten vom Bund eine Kostenerstattung für die Durchführung der Zensus-Erhebung in Höhe von rund 250 Mio. Euro. Die kommunalen Erhebungsstellen im Land Baden-Württemberg erhalten insgesamt 29,5 Mio. Euro. Ursprünglich waren hierfür nur 20 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund entsprechender Interventionen der kommunalen Spitzenverbände wurde dieser Betrag erhöht. Der Ostalbkreis wird hiervon einen Anteil mit rund 450.000 Euro erhalten. Die Zuweisung setzt sich dabei aus drei Komponenten zusammen:

 

- pro Einwohner              38 %              195.000 €

- für die Erhebung in den Sonderbereichen              12 %              52.000 €

- für die Durchführung der Haushaltsstichproben              50 %              203.000 €



Gesamt:                            450.000 €

 

Mit diesem Betrag sind alle Aufwendungen für Personal-, Sach- und Raumkosten sowie insbesondere die Entschädigungen für die Interviewer abgegolten. Die Landkreisverwaltung geht davon aus, dass mit der Zuweisung alle anfallenden Kosten gedeckt werden können.

Anlagen

Anlagen

 

Geschätzter Interviewerbedarf in den Gemeinden

 

 

 

Sichtvermerke

 

Personal und Organisation

__________________________________________

 

Wolfsteiner

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geschätzter Interviewerbedarf (21 KB)