Der unter Punkt IV. vorgeschlagenen Förderung neuer
Schulsozialarbeiterstellen wird zugestimmt.
Der Personalkosten-Zuschuss des
Ostalbkreises beträgt jeweils 50 % des zuschussfähigen Entgelts
(Arbeitgeberaufwand) für eine sozialpädagogische Fachkraft. Zuschussfähig ist
ein Entgelt, das dem Entgelt einer beim Landratsamt Ostalbkreis vergleichbar
beschäftigten und tariflich eingruppierten Fachkraft entspricht.
Der Zuschuss wird nur unter der
Voraussetzung gewährt, dass sich der jeweilige Schulträger in zumindest
gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligt. Zusätzliche Aufwendungen wie z.
B. Überstunden, Reisekosten usw. sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Ein
Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt.
08.07.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.