Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer unter Punkt IV. vorgeschlagenen Förderung neuer Schulsozialarbeiterstellen wird zugestimmt. Der Personalkosten-Zuschuss des Ostalbkreises beträgt jeweils 50 % des zuschussfähigen Entgelts (Arbeitgeberaufwand) für eine sozialpädagogische Fachkraft. Zuschussfähig ist ein Entgelt, das dem Entgelt einer beim Landratsamt Ostalbkreis vergleichbar beschäftigten und tariflich eingruppierten Fachkraft entspricht. Der Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich der jeweilige Schulträger in zumindest gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligt. Zusätzliche Aufwendungen wie z. B. Überstunden, Reisekosten usw. sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Ein Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt. Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangssituation Ausgehend von der Einstellung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Projekte der Schulsozialarbeit zum 31.12.2007, haben der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss im November bzw. Dezember 2007 beschlossen, den Weiterbestand der bereits laufenden Projekte zu sichern und deshalb die Fördermittel des Ostalbkreises entsprechend zu erhöhen. Gleichzeitig wurde die Entscheidung über neu eingegangene Anträge zurückgestellt und die Landkreisverwaltung beauftragt, eine Konzeption als künftige Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2008 für den Ausbau der Schulsozialarbeit sowohl an allgemeinbildenden als auch an beruflichen Schulen Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt. Die nun vorliegende Konzeption wurde auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, des Sozialausschusses und des Schul- und Kulturausschusses am 17.06.2008 vom Kreistag verabschiedet. Unmittelbar nach der Vorberatung in der gemeinsamen Sitzung der genannten drei Ausschüsse wurden die Städte und Gemeinden als Schulträger informiert. Diese hatten nunmehr die Gelegenheit, unter Berücksichtigung der in der Konzeption festgelegten Fördervoraussetzungen, Anträge bei der Landkreisverwaltung einzureichen. II.
Aktueller Stand Bis zum 24.06.2008 sind beim Landkreis acht Anträge auf Förderung der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von insgesamt 7,0 Stellen eingegangen. Für folgende Schulen wurden Fördermittel beantragt:
(GS = Grundschule, HS =
Hauptschule, WRS = Werkrealschule, RS = Realschule) Hinzu kommen 3,0 Stellen für die Jugendberufshilfe an den beruflichen Schulen, die ebenfalls Bestandteil der Konzeption sind. III. Auswahlkriterien Die Konzeption legt fest, dass Schulsozialarbeit vor allem
an solchen Schulen erforderlich ist, die unter erschwerten sozialen und
pädagogischen Bedingungen arbeiten. Hierzu zählen Schulen, die aufgrund
benachteiligender Lebenslagen und familiärer Belastungsfaktoren ihrer
Schüler/-innen mit ihren Lehrkräften allein ihren Auftrag von Bildung und
Erziehung nicht mehr erfüllen können und deshalb zusätzliche Fachkompetenz
benötigen.
–
Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und
Schülergruppen auftreten, –
interkulturelle Konflikte eine Rolle spielen, –
die Integration von Aussiedlerinnen/Aussiedlern
und Ausländerinnen/Ausländern einen besonderen Stellenwert hat, –
familienbelastende Faktoren (z.B. schlechte
Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Suchtkrankheit der Eltern etc.) zu
verzeichnen sind. An diesen Schulen hat die Elternschaft auch häufig nicht die Kraft zur Unterstützung ihrer Schule, sondern die Familien der Schüler/-innen brauchen selbst Unterstützung, die von Lehrkräften und Schule umfassend weder erwartet noch geleistet werden kann. IV. Vorschlag der Verwaltung
In enger Abstimmung zwischen dem Sozialdezernat und dem Geschäftsbereich Schulen und Bildung wurden die vorliegenden Anträge hinsichtlich der in der Konzeption dargestellten Förderkriterien überprüft. Nach intensiver Abwägung aller relevanten Aspekte schlägt die Verwaltung die Förderung folgender Projekte vor:
Bei der Stauferschule Schwäbisch Gmünd und der Dreißentalschule Oberkochen wurde der Stellenumfang entgegen den Anträgen nur mit jeweils 50 % berücksichtigt. Ausschlaggebend hierfür sind jeweils die Schulgröße und die Intensität der Problemlagen. Bei der Deutschorden-Schule Lauchheim und der Heinrich-Prescher-Schule Gschwend soll der Schwerpunkt der Schulsozialarbeit im Bereich der Prävention liegen. An beiden Schulen ist hinsichtlich der Situation der Schüler/innen und der Intensität der sozialen Problemlagen eine andere Ausgangssituation gegeben wie bei den anderen Schulen. Auch wenn diese beiden Schulen bezüglich der Bedarfskriterien anders zu bewerten sind, ist der präventive Ansatz ihrer Schulsozialarbeit-Konzeptionen positiv zu sehen und zu würdigen. Finanzierung und FolgekostenFür die Finanzierung neuer Projekte der Schulsozialarbeit einschließlich der Jugendberufshilfe stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2008 unter der Haushaltsstelle 1.4780.718699 entsprechende Mittel zur Verfügung. Anlagen-
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