Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungKenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK), das zum 01.10.2005 in Kraft trat, reagierte der Gesetzgeber auf wiederholte Fälle von Kindstötungen in den vergangenen Jahren. Insbesondere wurden die Grundprinzipien zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert und gesetzlich normiert. Mit der Regelung in § 8a SGB VIII wurde vor allem das staatliche Wächteramt und die herausgehobene Verantwortung des Jugendamts in seiner Zuständigkeit bei Kindeswohlgefährdung stärker betont. Ferner wurden wesentliche Aspekte, wie z.B. das Recht des Jugendamts auf Informationsbeschaffung, die Pflicht der Mitwirkung der Eltern und die Beteiligung dritter Institutionen ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der besondere Schutzauftrag
obliegt aber nicht nur und allein dem Jugendamt, sondern allen Einrichtungen
und Diensten, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Das Gesetz
sieht vor, dass die Jugendämter mit diesen Einrichtungen und Diensten
Vereinbarungen abschließen, in denen sichergestellt wird, dass der besondere
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung auch von diesen wahrgenommen wird.
Oftmals sind gerade hier erste Anhaltspunkte für eine Gefährdung erkennbar. Die Verwaltung informierte den
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.03.2006 und in einer gemeinsamen
Sitzung am 08.04.2008 den Sozialausschuss, den Jugendhilfeausschuss und den
Schul- und Kulturausschuss. Der Zwischenbericht soll über die weitere
Entwicklung und den aktuellen Stand informieren. II. Verantwortungsgemeinschaft
Die Intention der
„gemeinsamen Verantwortung“ aller Fachkräfte und Institutionen der
verschiedenen Arbeitsfelder in der Jugendhilfe, verursachte einen langwierigen
Klärungs- und Abstimmungsprozess unter der Federführung des Landesjugendamtes sowie
des Innenministeriums und des Sozialministeriums. Trotz der einvernehmlich formulierten
Grundsatzpapiere und Umsetzungsempfehlungen gibt es landesweit noch immer
Diskussionen zu Teilaspekten der Verantwortungsgemeinschaft. Auch im Verlauf
des Modellprojekts „Guter Start ins Kinderleben“ wurde deutlich,
dass aufgrund der vielen Kooperationspartner Informationen über
Hilfemöglichkeiten und Ablaufprozesse nicht nur konzeptionell dargestellt,
sondern auch in den Arbeitsalltag integriert werden müssen. III. Strukturen, Inhalte und Netzwerkarbeit
Die Entwicklung eines
Kinderschutzkonzepts bestätigte sich sehr schnell als eine umfassende und
umfangreiche Aufgabenstellung, die als dauerhafter Prozess langfristig angelegt
und fortgeschrieben werden muss. Dazu ist es erforderlich die Rahmenbedingungen
zu konkretisieren, Kommunikationswege und Orte festzulegen, eine Material-,
Hilfsmittel- und Methodensammlung zu erstellen, einen Referentenpool zu bilden
und eine jeweils aktuelle Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu
gewährleisten. IV. Bisherige Umsetzung im Ostalbkreis
Zur Umsetzung dieser
Anforderungen wurde im Ostalbkreis
folgendes Multiplikatorenteam aus vier Fachkräften gebildet, die den Prozess
als Lenkungs- und Steuerungsgruppe moderieren: Herr Leinmüller, GB Jugend und Familie, Koordinator zum § 8a
SGB VIII, Hilfen zur Erziehung, Jugend- und Jugendsozialarbeit, Kindertagespflege,
Region Aalen Herr Fischer, GB Jugend und Familie, Modellprojekt
„Guter Start ins Kinderleben“, Gesundheitshilfe und Frühe Hilfen,
Eltern- und Familienbildung, Region Schwäbisch Gmünd Herr Sittler, Marienpflege,
Erziehungshilfen, Region Ellwangen N.N., Kommunaler Träger,
Kindertagesbetreuungsbereich, Region Schwäbisch Gmünd Das Ministerium für Arbeit und
Soziales, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der Kommunalverband
für Jugend und Soziales (KVJS), haben im Frühjahr 2007 den Jugendämtern
Formulierungsvorschläge mit arbeitsspezifischen Ergänzungen für die
Vereinbarungen mit den Freien Trägern gem. § 8 a Abs.2 SGB VIII zur Verfügung
gestellt. In einem ersten Schritt wurden im
Juli 2007 alle Träger des Ostalbkreises, welche ambulante, teilstationäre oder
vollstationäre Hilfen anbieten, zum gemeinsamen Abstimmungsgespräch eingeladen.
In der Folge wurden zwischen dem Ostalbkreis und diesen Trägern die
Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe geschlossen. In die jeweilige Vereinbarung
wurden Absprachen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jugendhilfeträgern
im Ostalbkreis aufgenommen. Konkret wurde eine Arbeitsgemeinschaft der gem. § 8
a SGB VIII „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ gebildet, welche sich
mindestens einmal jährlich trifft. Diese Arbeitsgemeinschaft hat bereits einmal
im vergangenen und einmal im laufenden Jahr getagt. In absehbarer Zeit sollen auch die
Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe zwischen den Trägern der
Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie den Trägern der Kindertagesstätten
einerseits und dem Ostalbkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
andererseits abgeschlossen werden. Für die Träger der
Kindestagesstätten muss als Teil der Vereinbarung eine Liste von erfahrenen
Fachkräften erstellt werden. Diese erfahrenen Fachkräfte sollen von den
Kindertagesstätten zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos hinzugezogen werden. Die Landkreisverwaltung ist gerade
dabei, die Liste der erfahrenen Fachkräfte fertig zu stellen, welche von allen
Kindertagesstätten im Ostalbkreis entsprechend beansprucht werden können. Darüber hinaus sollen sich künftig
je nach Bedarf regionale und arbeitsfeldspezifische Fachgruppen treffen. Dies
wird vor allem im Bereich der Kindertagesbetreuung angezeigt sein. Ein besonderer Schwerpunkt wird
sein, ausreichende Fachtage und andere Veranstaltungen zur Schulung und
Qualifizierung der Prozessbeteiligten zu planen und zu organisieren. Die
Landesregierung stellt für diesen Bereich insgesamt 600.000 € zur
Verfügung. Ein Drittel stehen dem KVJS und anderen überörtlichen Trägern zur
Verfügung. Zwei Drittel fließen nach einem Schlüssel bezogen auf die
Einwohnerzahl an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Für den Ostalbkreis
ergeben sich hochgerechnet 10.500 €. Allerdings sind diese finanziellen
Mittel noch nicht zuteilungsfähig. V. Erfahrungswerte
Grundsätzlich zeigen sich alle Kooperationspartner der öffentlichen Jugendhilfe bereit am notwendigen Netzwerk für einen effektiven Kinderschutz im Ostalbkreis mitzuwirken. Es liegt in der Gesamtverantwortung des Jugendamts, das erforderliche Netzwerk auf der Grundlage bereits bestehender Strukturen weiter zu entwickeln. Eine wesentliche Voraussetzung wird dabei die Qualifizierung und die Sensibilisierung von Fachkräften sein. Nur dann wird ein Kinderschutzkonzept mit nachhaltiger Wirkung gelingen. Finanzierung und Folgekostensiehe IV. Anlagen-
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