Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung1. Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter drei Jahren und der zum 15.03.2008 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen. 2. Den geplanten Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots wird zugestimmt. Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangssituation Am 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in Kraft getreten. In seinem Zentrum steht der Ausbau der Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder im Alter von unter drei Jahren. Das Gesetz schreibt ein Mindestversorgungsniveau für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern vor. Das Angebot ist demnach für die Kinder vorzuhalten, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine solche aufnehmen, Schule, Hochschule oder Berufsbildungsmaßnahmen besuchen oder an Eingliederungsmaßnahmen (Hartz IV) teilnehmen, sowie für solche Kinder, für die ohne die Betreuung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Da ein derartiges Versorgungsniveau in vielen Regionen Westdeutschlands bei in Kraft treten des Gesetzes nicht kurzfristig zu realisieren war, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, das geforderte Versorgungsniveau schrittweise bis spätestens zum 1. Oktober 2010 umzusetzen. Auch der Ostalbkreis hat von dieser Übergangsregelung Gebrauch gemacht und ist daher verpflichtet, 1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und 2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 4. Juli 2006 und am 10. Juli 2007 wurden jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen beschlossen. Zum Stichtag 15. März 2008 wurden nun die Daten erneut bei den Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E. erhoben. II.
Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis 1. Betreuungsangebote für
Kinder unter drei Jahren Die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis haben in den vergangenen Jahren zum Teil enorme Anstrengungen unternommen, um das Betreuungsangebot für unter 3-jährige Kinder auszubauen. Seit der ersten Erhebung im Jahr 2006 sind die Betreuungsangebote um 171,8 % gestiegen. Allein die Angebote in Tageseinrichtungen wurden um 283,0 % erweitert. Dennoch liegt der Ostalbkreis mit einer Versorgungsquote von derzeit 10,8 % noch weit unter der vom Land Baden-Württemberg bis Ende 2010 angestrebten Versorgungsquote von 20 %. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Erhebung gewisse Unschärfen entstehen und sich das tatsächliche Angebot nicht exakt abbilden lässt. Bei den altersgemischten Kindergartengruppen werden bspw. von den Städten und Gemeinden in der Regel nur die tatsächlich belegten Plätze gemeldet, weil die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes keine konkrete Platzverteilung vorgibt. Bei der Tagespflege wurden ebenfalls die belegten Plätze berücksichtigt. Alle freien Tagespflegestellen wurden den unter 3-Jährigen zugerechnet, weil generell davon ausgegangen werden kann, dass die am Stichtag nicht belegten Tagespflegestellen dazu bereit sind, unter 3-jährige Kinder aufzunehmen. Außerdem wurden die freien Tagespflegestellen auf Kreisebene mit dem Faktor 1,8 berechnet. Dies entspricht der durchschnittlichen Anzahl der Tagespflegekinder pro Tagespflegestelle im Ostalbkreis. Auf dieser Grundlage ergibt sich zum Stichtag 15. März 2008 folgendes Bild:
Bei 8.484 Kindern im Alter unter drei Jahren entspricht dies einer Versorgungsquote von 10,8 %. Bei den einzelnen Städten und Gemeinden reicht die Versorgungsquote von 0 % bis 33,3 %. Verteilung der Plätze nach Altersgruppen: (ohne freie Tagespflegeplätze)
Das Verhältnis von Einrichtungen zu Tagespflege beträgt einschließlich der freien Tagespflegestellen 73,6 % zu 26,4 %. Dies entspricht in etwa der bundesweiten Durchschnittsgröße von 70 % zu 30 %, die zur Erreichung der Ausbauziele des TAG in den westlichen Bundesländern anvisiert ist. 2. Betreuungsangebote für
Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Bei 9.320 Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren entspricht dies einer Versorgungsquote von 126,9 %. Bei den Städten und Gemeinden reicht die Versorgungsquote von 98,9 % bis 187,3 %. In diesem Bereich ergab sich kaum eine Änderung zum Vorjahr. Das Versorgungsniveau liegt nach wie vor hoch und zeigt, dass kreisweit mehr Plätze vorgehalten werden als tatsächlich benötigt werden. Außerdem wird davon ausgegangen, dass vielfach Tagespflege in Ergänzung zu einer Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen wird. Der Anteil an Ganztagesplätzen einschließlich der Plätze in Tagespflege beträgt 6,4 %, was einer Versorgungsquote von 8,2 % entspricht. 3. Betreuungsangebote für
Schulkinder bis unter 14 Jahren
Bei 28.842 Kindern im Alter von sechs bis unter 14 Jahren entspricht dies einer Versorgungsquote von 18,4 %. Bei den Städten und Gemeinden reicht die Versorgungsquote von 0 % bis 48,2 %. Während sich im Vergleich zum Vorjahr die Plätze in Horten und altersgemischten Kindergartengruppen leicht reduziert haben, wurden die schulischen Angebote stark ausgeweitet. Von 2007 bis 2008 ist ein Zuwachs in diesem Bereich um 51,8 % zu verzeichnen. Bereits im letzen Jahr wurde auf die Schwierigkeit bei der Erhebung der schulischen Betreuungsangebote hingewiesen. Das Platzangebot und die tatsächliche Inanspruchnahme weichen in der Regel voneinander ab. Die Inanspruchnahme erfolgt oftmals auch unregelmäßig. Außerdem ist der Schulstandort, insbesondere bei weiterführenden Schulen nicht immer mit dem Herkunftsort der Schüler/- innen identisch. III.
Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren Bei der zum Stichtag 15. März 2008 durchgeführten Erhebung wurde von den Städten und Gemeinden ein Mindestbedarf von 1.034 Plätzen mitgeteilt. Dieser Mindestbedarf entspricht einer Versorgungsquote von 12,2 %. Daraus ergibt sich ein Ausbaubedarf von 184 Plätzen im Ostalbkreis bis zum Jahr 2010. Die von den Städten und Gemeinden als bedarfsgerecht definierte bzw. ermittelte Versorgungsquote variiert zwischen 0 % und 33,3 %. Die im Ostalbkreis im September 2005 eingerichtete Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hat den Städten und Gemeinden zur Orientierung einen Bedarfskorridor von 5 % bis 10 % vorgeschlagen. Gut die Hälfte der Städte und Gemeinden liegt mit der anvisierten Versorgungsquote bereits über diesem Wert. Nur drei Gemeinden halten eine Versorgungsquote von unter 5 % für bedarfsgerecht. Bestand und Bedarf an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder
(Erhebung
bei den Städten und Gemeinden zum Stichtag 15.03.2008) IV.
Geplante Ausbaustufen Nach dem TAG muss spätestens bis zum 1. Oktober 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege geschaffen werden. Auf der Grundlage der o. g. Mindestbedarfskriterien ist aus Sicht der Städte und Gemeinden ein weiterer Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren im Umfang von insgesamt 184 Plätzen erforderlich. Bei acht Städten und Gemeinden liegen noch keine bzw. keine abschließenden Ausbauplanungen vor. Bei 16 Städten und Gemeinden liegen die geplanten Ausbaustufen zum Teil erheblich über dem von ihnen selbst formulierten Bedarf. Dadurch ergeben sich für den stufenweisen Ausbau bis zum Jahr 2010 insgesamt 559 zusätzliche Betreuungsplätze. Die Versorgungsquote läge dann im Jahr 2010 bei 16,8 %. Stichprobenartige Nachfragen bei den betreffenden Städten und Gemeinden ergaben, dass sich die Aussagen zum Bedarf (siehe III.) an den Mindestbedarfkriterien des TAG orientieren, der geplante Ausbau der Betreuungsangebote aber bereits darüber hinaus geht. Der stärkste Ausbau soll bei den Krippenplätzen erfolgen, gefolgt von altersgemischen Kindergartengruppen.
Geplante Ausbaustufen 2008 bis 2010
(Erhebung
bei den Städten und Gemeinden zum Stichtag 15.03.2008) V.
Ausblick Die Landkreisverwaltung wird bis zum Jahr 2010 bei den Städten und Gemeinden jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf und den erreichten Ausbaustand ermitteln. Parallel zur Umsetzung des TAG haben sich Bund, Länder und Kommunen auf das gemeinsame Ziel verständigt, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 % der Kinder im Alter von ein bis drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu schaffen. Der Ausbau der Kinderbetreuung geht damit über die Ziele des TAG hinaus. Das Bundeskabinett hat am 30. April 2008 das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) beschlossen und in das weitere Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem KiföG, das die für den Ausbau erforderlichen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes enthält, will die Bundesregierung einen seriösen, in einzelnen Stufen erfolgenden Ausbau der Kinderbetreuung erreichen. Vorgesehen sind folgende Ausbauphasen: - Bis zum 31. Juli 2013 sollen die objektiv rechtlichen Kriterien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren erweitert werden. So werden Eltern einbezogen, die eine Arbeit suchen. Auch wird es eine Förderverpflichtung gegenüber den Kindern geben, deren individuelle und soziale Entwicklung unterstützt werden sollte. - Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden. - Über die Änderung im Finanzausgleichsgesetz erhalten die Länder vom Bund im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und anschließend jährlich 770 Millionen Euro als Beitrag für die Betriebskosten. Die Bundesregierung ist sich darüber im Klaren, dass der Ausbau nur dann wirklich Erfolg haben wird, wenn auch die Qualität der Kinderbetreuung stimmt. Nationale und internationale Studien betonen, dass der frühe Besuch einer Kindertageseinrichtung zu größeren Bildungschancen führt. Für benachteiligte Kinder verbessern sich die Bildungschancen noch mehr. Deshalb setzt die Bundesregierung neben dem quantitativen Ausbau auch darauf, die Qualität entscheidend zu verbessern. Ziel ist es, die Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege von Anfang an optimal in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und zu bilden und damit Chancengerechtigkeit zu schaffen. Finanzierung und Folgekosten- Anlagen- Sichtvermerke |
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