Der
Jugendhilfeausschuss beschließt als Empfehlung an den Verwaltungs- und
Finanzausschuss:
1.Der
Ostalbkreis bezuschusst ab 01.01.2008 die Schulsozialarbeiter-Stelle an der
Hauptschule Bopfingen (50 %) sowie die Schulsozialarbeiter-Stellen an der
Schillerschule Aalen (100 %) und an der Hofherrnschule Aalen (100 %) jeweils
mit 50 % des zuschussfähigen Entgelts (Arbeitgeberaufwand) für eine
sozialpädagogische Fachkraft. Zuschussfähig ist ein Entgelt, das dem Entgelt
einer beim Landratsamt Ostalbkreis vergleichbar beschäftigten und tariflich
eingruppierten Fachkraft entspricht.
Der Zuschuss
wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich die Städte Aalen und
Bopfingen jeweils in zumindest gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligen.
Zusätzliche
Aufwendungen wie z. B. Überstunden, Reisekosten usw. sind von der Bezuschussung
ausgeschlossen. Ein Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt.
2.Die
Anträge der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd auf Förderung neuer
Schulsozialarbeiterstellen werden vorerst zurückgestellt. Eine Entscheidung
über die Förderung neuer Stellen der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis wird nach
Vorlage einer kreisweiten Konzeption getroffen.
29.11.2007 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der geänderte Antrag der Verwaltung wird einstimmig
angenommen.