Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer Jugendhilfeausschuss beschließt als Empfehlung an den Verwaltungs- und Finanzausschuss: 1. Der Ostalbkreis bezuschusst ab 01.01.2008 die Schulsozialarbeiter-Stelle an der Hauptschule Bopfingen (50 %) sowie die Schulsozialarbeiter-Stellen an der Schillerschule Aalen (100 %) und an der Hofherrnschule Aalen (100 %) jeweils mit 50 % des zuschussfähigen Entgelts (Arbeitgeberaufwand) für eine sozialpädagogische Fachkraft. Zuschussfähig ist ein Entgelt, das dem Entgelt einer beim Landratsamt Ostalbkreis vergleichbar beschäftigten und tariflich eingruppierten Fachkraft entspricht. Der Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich die Städte Aalen und Bopfingen jeweils in zumindest gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligen. Zusätzliche Aufwendungen wie z. B. Überstunden, Reisekosten usw. sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Ein Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt. 2. Die Anträge der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd auf Förderung neuer Schulsozialarbeiterstellen werden vorerst zurückgestellt. Eine Entscheidung über die Förderung neuer Stellen der Schulsozialarbeit im Ostalbkreis wird nach Vorlage einer kreisweiten Konzeption getroffen. Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangssituation Finanzierung und Folgekosten
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