Bürgerinformationssystem

Vorlage - 182/07  

 
 
Betreff: Änderung des Kooperationsvertrages mit dem Verein für Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern im Ostalbkreis - P.A.T.E. e.V. - und aktueller Bericht des Vereins
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
29.11.2007 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Neufassung des Kooperationsvertrages mit dem Verein P.A.T.E. e.V. in der beiliegenden Fassung wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Ostalbkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgaben der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz) seit 01.01.2001 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den Verein P.A.T.E. e.V. (Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern) übertragen. Dies wurde im Jugendhilfeausschuss und im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 01.12.2000 bzw. 12.12.2000 beschlossen.

 

An den Verein P.A.T.E. e.V. wurden folgende Aufgaben übertragen:

 

  1. die Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen, die ein Kind im eigenen Haushalt oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten betreuen,

  2. die Beratung der Tagespflegepersonen und der Personensorgeberechtigten,

  3. die Konzeptionierung der Tagespflege und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Jugend und Familie.

 

Zur Finanzierung dieser Aufgaben unterstützt der Ostalbkreis den Verein P.A.T.E. e.V. durch die Übernahme der Bruttopersonalaufwendungen für eingesetzte Fachkräfte im Gesamtumfang von 100 % einer Personalstelle auf der Basis der Vergütung nach Vb/IVb BAT sowie für eine Verwaltungskraft auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.10.2002 wurde festgelegt, dass der Ostalbkreis die dem Verein im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung unabdingbar entstehenden Fahrtkosten zu den jeweiligen Einsatzorten erstattet.

 

Der Verein P.A.T.E. e. V. erhält bislang neben der Landkreisförderung jährlich Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg. Im Jahr 2007 sind dies 60.000 €. Nach den bisherigen Förderrichtlinien des Landes muss die kommunale Förderung in gleicher Höhe erfolgen. Nur so ist der volle Landeszuschuss gewährleistet.

 

II. Anpassung des Kooperationsvertrages

 

Insbesondere durch gesetzliche Neuregelungen, die unter anderem das Aufgabenspektrum der Tagespflege bzw. des Vereins P.A.T.E. deutlich erweitern, werden verschiedene inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Kooperationsvertrages notwendig. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte:

 

1. Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
(KICK)

 

Durch das KICK wurde für die Tagespflege eine Erlaubnispflicht eingeführt. Wer Kinder länger als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen Entgelt in seinem Haushalt betreut, braucht eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII. Der Verein P.A.T.E. e.V. übernimmt bei einem Hausbesuch die Prüfung der Eignung anhand der gesetzlichen Kriterien (Persönlichkeit, Fachkompetenz und Qualifizierung, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte Räumlichkeiten). Das Jugendamt erteilt die Pflegeerlaubnis bei Vorliegen aller Voraussetzungen für 5 Jahre. Sie berechtigt zur Betreuung von maximal 5 gleichzeitig anwesenden, insgesamt jedoch höchstens 8 Tagespflegekindern.

 

Die Vorarbeiten für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und sonstige Vorbereitungen, wie z.B. die Feststellung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege, die Berechnung der Betreuungszeiten sowie die Berichtspflicht in Form unterschiedlicher Statistiken übernimmt der Verein P.A.T.E. e.V. (Änderung von § 4).

 

2. Personalausstattung des Vereins und Kostentragung

 

a)  Vor dem Hintergrund des vom Gesetzgeber im Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG - festgelegten deutlichen Ausbaus der Tagesbetreuung von Kindern ist neben dem Anstieg der fachspezifischen Anforderungen auch eine erhebliche Zunahme von Verwaltungsaufgaben zu verzeichnen. Der Verein P.A.T.E. benötigt deshalb eine Aufstockung der Arbeitszeiten der Verwaltungskraft. Diese soll künftig im Rahmen eines Teilzeit- Beschäftigungsverhältnisses eingesetzt werden.

 

b)   Seit dem 01.01.2007 beteiligen sich die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis an
der Finanzierung der Personalkosten des Vereins P.A.T.E.. Auf diese Weise konnte der im Zuge des stark forcierten Ausbaus der Tagesbetreuung entstandene sozialpädagogische Personalmehrbedarf finanziert werden.

 

Die Städte und Gemeinden leisten je Kind in Tagespflege einen Pauschalbetrag von 120 € im Jahr. Dazu erhebt der Verein P.A.T.E. zum Stichtag 31.12. jeden Jahres die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder je Stadt und Gemeinde und stellt die entsprechenden Pauschalbeträge den Wohnsitzgemeinden der Kinder in Rechnung. Zudem übernehmen die Städte und Gemeinden seit 01.01.2007 einen Anteil von 80 € an den Kosten zur Erstqualifizierung von Tagesmüttern.

 

Die Finanzierungsbeteiligung der Städte und Gemeinden im Ostalbkreis wird nachrichtlich in den Kooperationsvertrag aufgenommen (siehe § 6).

 

3. Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)

 

Seit 01.10.2005 gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. In § 6 des Kooperationsvertrages ist deshalb eine entsprechende redaktionelle Änderung erforderlich.

 

4. Kosten für betriebsärztliche Betreuung und Berufsgenossenschaft

 

Nach § 2 Arbeitssicherheitsgesetz besteht auch für den Verein P.A.T.E. die Verpflichtung eine betriebsärztliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. Zudem ist der Verein zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet. Beides verursacht Kosten, die von den Zuschussgebern (Ostalbkreis, Land, Städte und Gemeinden im Ostalbkreis) je zu 1/3 getragen werden müssen (Änderung in § 7 des Kooperationsvertrages).

 

Sämtliche Änderungen sind in der beiliegenden Vertragsfassung grau hinterlegt.

 

Frau Ute Hommel, die 1. Vorsitzende des Vereins P.A.T.E. wird in der Jugendhilfeausschusssitzung am 29.11.2007 aktuell zur Situation der Tagespflege im Ostalbkreis und des Vereins P.A.T.E. berichten.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die anstehenden Änderungen des Kooperationsvertrages führen derzeit zu keiner Überschreitung der festgelegten Zuschussobergrenze von 60.000 €. Allerdings unterliegt die Tagesbetreuung von Kindern einer starken Dynamik. Wie bekannt plant der Bund über die bisherigen Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hinaus einen starken Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren. Entsprechende gesetzgeberische Weichenstellungen werden derzeit vorbereitet. Nachdem die Tagespflege weiterhin eine große Rolle im Spektrum der Betreuungsangebote spielen wird, ist davon auszugehen, dass sich das Aufgabenvolumen des Vereins P.A.T.E. in den nächsten Jahren weiter deutlich ausdehnen wird.

Anlagen

Anlagen

 

Entwurf des Kooperationsvertrags

 


 

 

Sichtvermerke

 

__________________________________________


 

Funk


__________________________________________

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

Landrat

__________________________________________

 

Pavel