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Vorlage - 179/07  

 
 
Betreff: Antrag des Vereins "Kleinkindbetreuung Sonnenkäfer" auf
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
29.11.2007 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Verein Kleinkindbetreuung Sonnenkäfer mit Sitz in 73565 Spraitbach wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und rechtliche Grundlagen:

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

 

Die Vorschrift gem. § 75 SGB VIII sieht ein abgestuftes Recht für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor. Sie unterscheidet zwischen der Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen (Abs. 1), der Anerkennung auf die ein Rechtsanspruch besteht (Abs. 2) sowie der Anerkennung kraft Gesetzes (Abs. 3).

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Jugend und Familie.

 

 

II.    Antrag des Vereins "Kleinkindbetreuung Sonnenkäfer":

 

Der Verein mit Sitz in 73565 Spaitbach hat mit Schreiben vom 10.09.2007 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt.

 

Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:

 

- die Vereinssatzung vom Juli 2007,

- eine Bescheinigung des Finanzamtes Schwäbisch Gmünd vom 08.08.07,

- ein Konzept zur Kleinkindbetreuung,

- Tätigkeitsbeschreibung zur Arbeit des Vereins.

 

Die Vereinsgründung erfolgte am 26.06.2007. Vereinszweck ist es, das örtliche Betreuungsangebot für Kinder auszubauen, um Eltern Freiräume zu schaffen oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, den Kindern soziale Kontakte zu Gleichaltrigen zu bieten und auch den Übergang zum Kindergarten zu fördern und Eltern die Möglichkeit zu neuen Kontakten und zum Austausch zu geben.

 

Die Vorgespräche und umfassenden Planungen fanden seit Frühjahr 2006 in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Baum, statt. Die im Kindergarten Wirbelwind in Spraitbach angebotene Kleinkindgruppe wird von zwei staatlich anerkannten Erzieherinnen betreut. Die Gruppe ist seit 03.09.2007 jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 7.45 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

 

 

III.   Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:

 

Nachdem der Verein „Kleinkindbetreuung Sonnenkäfer“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales - Landesjugendamt - sowie des Kreisjugendrings keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen.



Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus. Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann der Verein ggf. Fördermittel des Landes erhalten.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Antrag des Vereins vom 10.09.2007

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Funk


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel