Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Anmerkung: Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 13.02.2007 einstimmig zugestimmt. Empfehlung an den Kreistag: Das Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises wird mit Wirkung ab 01.01.2008 wie folgt geändert: - Die Entsorgungspflicht des Ostalbkreises für die in seinem Gebiet angefallenen und im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle (einschließlich Erdaushub und Bauschutt) wird auf die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) im Wege der Beleihung übertragen. Die Übertragung beinhaltet nicht die Selbstanlieferung von Kleinmengen.
Ausgenommen von der Übertragung ist ebenfalls die kostenlose Selbstanlieferung von Sperrmüll, Schrott sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte gegen Abgabe der jeweiligen Entsorgungsschecks.
Die Übertragung wird befristet bis 31.12.2015. Ein Widerruf bei grober Verletzung der Entsorgungspflichten durch die GOA bleibt vorbehalten. - Die Kleinmengenregelung in § 33 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises wird auf Anlieferungen bis 1 cbm begrenzt. Die Gebührentatbestände für Anlieferungen bis 2 cbm und bis 3 cbm entfallen.
Grundsatzentscheidungen zur Bioabfallerfassung und zur Altpapiererfassung werden nach Beratung in den Fraktionen und Kreisgremien zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
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