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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag des Ostalbkreises unterstützt die Fortschreibung des Regionalplans mit der beabsichtigten Ausweisung der Zentralen Orte und der Regionalen Entwicklungsachsen in Ostwürttemberg und stimmt der geplanten Änderung zu. Sachverhalt/Begründung
1. Einführung Seit
Inkrafttreten des Regionalplans 2010 im Jahr 1996 haben sich in einigen
Kommunen Ostwürttembergs erhebliche Entwicklungen insbesondere in der
Bevölkerungs- und Arbeitsmarktsituation vollzogen. Auch sind viele
zentralörtliche Einrichtungen hinzugekommen. Neben diesen Weiterentwicklungen
waren die Standortentscheidung für das neue Werk der Fa. Zeiss zwischen
Oberkochen und Königsbronn, Planungen für die Ansiedelung eines Möbelhauses bei
Giengen/Brenz und der Antrag der Gemeinde Abtsgmünd erster Anlass für eine
grundsätzliche Überprüfung des Systems der Zentralen Orte in Ostwürttemberg. Mit der Zukunftsinitiative 2015 hat das Thema der regionalen Entwicklung nochmals an Dynamik gewonnen. Genau ein Jahr nach dem Veranstaltungsauftakt konnten bei der Abschlussveranstaltung am 20. Oktober 2006 mit dem „Zukunftsprogramm 2015“ 62 Projekte und Einzelmaßnahmen präsentiert werden. Im Handlungsfeld Infrastruktur und Regionalentwicklung wird die Fortschreibung der Zentralen Orte als wichtiges Ziel definiert: „Um die Wettbewerbsfähigkeit und Außenwirkung der
Region zu stärken braucht Ostwürttemberg ein gemeinsames Oberzentrum.
Oberzentren sind Standorte mit einem Angebot an hoch qualifizierten und
spezialisierten Einrichtungen, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen zur Deckung
des höheren spezialisierten Bedarfs mit regionaler, aber auch überregionaler
Bedeutung. In Funktionsteilung soll dies durch die vier bisherigen
Mittelzentren geschehen. Dies bedeutet auch, zukünftig die Ansiedelung neuer
zentralörtlicher Einrichtungen gemeinsam vorzubereiten und umzusetzen, um einen
negativen Wettbewerb und ein Abwerben öffentlicher Einrichtungen und Aufgaben
zu verhindern.“ Bislang weist von den insgesamt 12 Regionen in Baden-Württemberg nur die Region Ostwürttemberg kein eigenständiges Oberzentrum aus. Nach dem derzeit gültigen Regionalplan Ostwürttemberg 2010 und dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 soll der Bedarf an oberzentralen Funktionen gemeinsam durch die vier Mittelzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd gedeckt werden. Das Fehlen eines vollwertigen Oberzentrums hat in der Vergangenheit schon dazu geführt, dass die Region Ostwürttemberg bei verschiedenen Untersuchungen nicht berücksichtigt wurde. Auch im Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen untereinander und einer positiven Außenwirkung steht die Region Ostwürttemberg hinter den anderen Regionen zurück. Insbesondere vor dem Hintergrund zukünftiger Infrastrukturentscheidungen und Förderkulissen der europäischen Ebene muss Ostwürttemberg sich „auf Augenhöhe“ mit allen anderen Regionen in Baden-Württemberg präsentieren, unabhängig davon, ob aus der Neueinstufung der Zentralen Orte kurzfristige Vorteile entstehen. Es wird daher vorgeschlagen, auf die Ausweisung der Mittelzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd als gemeinsames Oberzentrum im Landesentwicklungsplan hinzuwirken. Hieraus ergibt sich auch eine Neubetrachtung der Mittelzentren und daraus wiederum eine Neubewertung von Unterzentrum und Kleinzentrum. Das Ziel der Weiterentwicklung der Zentralen Orte ist ein stärkeres Zusammenwachsen der Region, eine geschlossenen Präsentation nach Außen und eine gute Positionierung Ostwürttembergs im Wettbewerb der Regionen. Bereits am 4. November 2005 war die Aufstufung von Gemeinden in die nächst höhere Ebene der Zentralen Orte Thema des Planungsausschusses des Regionalverbands. Da das Thema Selbstverständnis der Region, Zentrale Orte und die Siedlungsstruktur für die zukünftige „Aufstellung“ der Region eine besondere Bedeutung einnehmen, war schnell klar, dass ein intensiver Diskussionsprozess dazu genutzt werden sollte, die richtige Strategie für eine zukünftige Raumordnung und Siedlungsstruktur in Ostwürttemberg zu finden. In einer Klausur am 17. Februar 2006 wurden die Entwicklungsziele Ostwürttembergs herausgearbeitet, vertieft erörtert und grundsätzliche Handlungsoptionen für die zukünftige Weichenstellung identifiziert. Nach Vorberatung im Planungsausschuss hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands am 10. Mai 2006 den Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg mit der Festlegung der Zentralen Orte und der regionalen Entwicklungsachsen gefasst und die Ausweisung als Gesamtkonzept gefordert. Ein Abwarten bis zur Fortschreibung des Regionalplans zum Zieljahr 2010 und des Landesentwicklungsplans ab 2012 erschien nicht sinnvoll. Mit der frühzeitigen Änderung des Regionalplans als Teil einer Gesamtfortschreibung besteht für die kooperierenden Zentren die Möglichkeit, frühzeitig Vorbereitungen für die Änderung des Landesentwicklungsplans zu treffen und die erforderlichen Kooperationserklärungen auszuarbeiten. Nach Beschluss der
Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg am 26. Juli 2006 wurde
das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Da das Wirtschaftsministerium als
Oberste Raumordnungsbehörde für die Ausweisung der Ober- und Mittelzentren im
Landesentwicklungsplan zuständig ist, ist für den inhaltlichen und zeitlichen
Fortgang der Fortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg auch eine enge
Abstimmung mit dem Land erforderlich. Aufgrund der Terminierung
des Gesprächs mit Herrn Wirtschaftsminister Pfister und Vertretern der Region
Ostwürttemberg am 15. November 2006, hat der Regionalverband Ostwürttemberg mit
Schreiben vom 28. September 2006 die Fristsetzung zur Anhörung der Träger
öffentlicher Belange im Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans
zunächst aufgehoben, damit die Gesprächsergebnisse mit dem Land in die
Diskussionsprozesse der entsprechenden Gremien einfließen können. Das Gespräch
mit Wirtschaftsminister Pfister und Vertretern der Region Ostwürttemberg fand
im Wirtschaftsministerium am 15. November 2006 in einem sehr konstruktiven
Rahmen statt. Wie erwartet, sieht das Land frühestens in der nächsten
Legislaturperiode (ab 2011) eine Perspektive zur Fortschreibung des
Landesentwicklungsplans (LEP). Bei einer anhaltenden Dynamik der Region und
einer Weiterentwicklung der Städtekooperation sieht Herr Minister Pfister eine
gute Chance bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans ein gemeinsames
Oberzentrum für die Region Ostwürttemberg aufzunehmen. Voraussetzungen hierfür
seien, dass die bereits im LEP 2002 festgelegten Entwicklungsaufgaben der
Region (insbesondere die gemeinsame Wahrnehmung oberzentraler Funktionen durch
die vier Mittelzentren) erfüllt und umgesetzt sind. Die alleinige
Fortschreibung des Regionalplans zur Festlegung der Zentralen Orte und
Regionalen Entwicklungsachsen wird vom Wirtschaftsministerium sehr kritisch
gesehen und empfohlen, die regionale Siedlungsentwicklung und das Thema
„Großflächigen Einzelhandel“ in die Teilfortschreibung
einzubeziehen oder dies in eine Gesamtfortschreibung des Regionalplans münden
zu lassen. Die Landkreisverwaltung begrüßt die Regionalplanfortschreibung ausdrücklich und hält den vom Regionalverband geplanten inhaltlichen und zeitlichen Fortgang der Fortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2010 für sinnvoll und zielführend im Sinne einer positiven Weiterentwicklung der Region. 2. Das System der Zentralen Orte Neben großräumigen Dichteunterschieden wird die Siedlungsstruktur insbesondere durch das System von Zentralen Orten geprägt. Sie zeichnen sich durch ein gebündeltes Angebot an Infrastruktureinrichtungen, Gütern und Dienstleistungen aus, mit dem sie über den Bedarf der eigenen Bevölkerung hinaus auch die Bevölkerung ihres jeweiligen Verflechtungsbereiches versorgen („Bedeutungsüberschuss“ für das Umland). Die Zentralen Orte haben bei der flächendeckenden Sicherung gleichwertiger Versorgungsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung und sind dabei ein raumordnerisches Instrument zur Gliederung der Siedlungsstruktur und zur Lenkung der Siedlungsentwicklung. Mit dem zentralörtlichen Grundprinzip der räumlichen Konzentration und der Standortbündelung von Einrichtungen, die über die örtliche Grundversorgung hinausgehen, soll nicht nur deren Tragfähigkeit gewährleistet, sondern sollen gleichzeitig auch angemessene Versorgungsmöglichkeiten in einem zumutbaren Entfernungsbereich gesichert werden. Somit erfüllen die Zentralen Orte sowohl Ordnung- als auch Entwicklungsfunktionen und sind raumordnerisches Instrument zur Umsetzung der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung (soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit). Das Zentrale-Orte-Konzept soll vor allem folgende Aufgaben erfüllen: · Standorte von Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur und privaten Dienstleistungen für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. · Orientierungsrahmen und Hilfsmittel zur Lenkung der Entwicklung des großflächigen Einzelhandels. · Maßgebliche Verknüpfungs- und Knotenpunkte des Nah-, Regional- und oft auch Fernverkehrs und somit wichtige Glieder des räumlichen Grundgerüsts für die Siedlungsentwicklung und für die Standortkoordination. · Wirtschaftlicher Entwicklungspol sowie Orientierungshilfe für unternehmerische Standort- und Investitionsentscheidungen. ·
Ordnungsprinzip einer nachhaltigen
Raumentwicklung auf regionaler Ebene wie auf Landesebene. 2.1
Die
verschiedenen Zentralitätsstufen Die Zentralen Orte bilden untereinander ein Netzwerk bzw. bauen ein Schema der Funktionsteilung von Zentralität auf, das so genannte System der Zentralen Orte. Es können folgende Festlegungen unterschieden werden: 1. Oberzentrum 2. Mittelzentrum 3. Unterzentrum 4. Kleinzentrum Die Ober- und Mittelzentren gelten als höhere Zentrale Orte und werden im Landesentwicklungsplan festgelegt. Die Unter- und Kleinzentren, als Zentralorte der Grundversorgung, werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Den Mittelzentren sind im Landesentwicklungsplan zusätzlich so genannte Mittelbereiche zugeordnet, die die Einzugs- und Verflechtungsbereiche der Mittelzentren kennzeichnen. Die folgende Tabelle stellt die Orte der verschiedenen Zentralitätsstufen mit ihrer Definition vor und nennt beispielhafte Zentralörtliche Einrichtungen.
Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen Zentralen Orte
2.2
Kriterien zur zentralörtlichen Einstufung
der Städte und Gemeinden in Ostwürttemberg Insgesamt vier Hauptkriterien bilden die Grundlage zur Überprüfung der zentralörtlichen Einstufung der Städte und Gemeinden in Ostwürttemberg: 1. Einwohnerzahlen, 2. Arbeitsplätze, 3. Raumkategorie und Zentrenerreichbarkeit und 4. Zentralörtliche Ausstattungsmerkmale. Bei der endgültigen zentralörtlichen Funktionszuweisung erfolgt jedoch stets die Betrachtung der Einzelkriterien im Kontext der verschiedenen Merkmale. Weitere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Kriterien können der in der Anlage beigefügten Begründung zur Änderung des Regionalplans entnommen werden. 2.3
Mehrfachzentren Kooperierende Zentrale Orte bilden durch Doppel- und Mehrfachzentren eine Sonderform der Zentralen Orte. Sie werden dort ausgewiesen, wo gleichwertige bzw. sich ergänzende Strukturen benachbarter Zentralorte gemeinsame Verflechtungsbereiche bilden. Die Ausweisung als Mehrfachzentrum ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Durch eine verstärkte Kooperation sollen die Orte miteinander vernetzt werden und Funktionen kooperativ bzw. komplementär erfüllen. Die verstärkte Zusammenarbeit soll insbesondere im Bereich der Verwaltung, Flächenbereitstellung, Wirtschaftsförderung und Marketing, Bildung, Tourismus/Kultur/Sport, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung erfolgen. Nach Auskunft der Obersten Landesbehörde ist zur Ausweisung von Mehrfachzentren eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit (vgl. Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten) bzw. ein landesplanerischer Vertrag (vgl. Deggendorf/Plattling) notwendig. In diesem werden vorhandene bzw. geplante Kooperationen näher erläutert, die zukünftige Entwicklung und Aufgabenverteilung, sowie Schwerpunkte der Zusammenarbeit umfassend dargestellt. Zukünftig könnte auch die gemeinsame Ausweisung von Zentralen Orten zeitlich befristet werden und müsste nach ein paar Jahren neu überprüft werden. 3.
Ausgewiesene
Zentrale Orte in Ostwürttemberg Im derzeit gültigen Landesentwicklungsplan 2002 und im Regionalplan Ostwürttemberg 2010 sind folgende Zentrale Orte ausgewiesen: 3.1
Oberzenten Die Region Ostwürttemberg
verfügt über keine Oberzentren. Die oberzentrale Versorgung erfolgt
hinsichtlich oberzentraler Einrichtungen und hochqualifizierter
Dienstleistungen in funktionaler Abstimmung und Ergänzung der vier
Mittelzentren. 3.2
Mittelzentren Nach dem
Landesentwicklungsplan sind in der Region Ostwürttemberg folgende Städte als
Mittelzentren ausgewiesen: ·
Aalen, ·
Ellwangen, ·
Heidenheim und ·
Schwäbisch Gmünd. 3.3
Unterzentren Im Netz der Zentralen Orte
der Region sind als Unterzentren insgesamt sieben Städte und Gemeinden
ausgewiesen: ·
Bopfingen, ·
Giengen, ·
Gerstetten, ·
Herbrechtingen, ·
Heubach, ·
Lorch und ·
Neresheim. 3.4
Kleinzentren Als Kleinzentren sind in der
Region Ostwürttemberg folgende Städte und Gemeinden ausgewiesen: ·
Abtsgmünd, ·
Dischingen, ·
Gschwend, ·
Königsbronn, ·
Leinzell, ·
Mutlangen, ·
Oberkochen, ·
Steinheim a.A., ·
Unterschneidheim, ·
Westhausen/Lauchheim[1]
und · Sontheim/Niederstotzingen1. 4.
Änderung der
Zentralen Orte in Ostwürttemberg mit der Fortschreibung des Regionalplans 4.1
Oberzenten Nach dem Landesentwicklungsplan soll in Ostwürttemberg die oberzentrale Bedarfsdeckung gemeinsam durch die vier Mittelzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd wahrgenommen werden. Folglich ist bislang in der Region Ostwürttemberg kein eigenständiges Oberzentrum ausgewiesen. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Außenwirkung der Region zu stärken, wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes die Ausweisung eines Mehrfachoberzentrums angestrebt. Die Ausweisung als gemeinsames Oberzentrum
(Mehrfachzentrum) soll in der Änderung des Regionalplanes 2010 Ostwürttemberg
als regionalplanerischer Vorschlag (PS 2.1.1 (V)) an das Land Baden-Württemberg
aufgenommen werden. Wie bereits beschrieben, ist die Voraussetzung für die Ausweisung eines Mehrfachzentrums eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen Städte. Zwischen den Mittelzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd findet bereits in vielen Bereichen eine Funktionsteilung statt. Auf Grundlage landesplanerischer Verträge ist in der Folge durch funktionale Abstimmung und Ergänzung ein Städtenetz zu vereinbaren (PS 2.1.5 (G)). 4.2
Mittelzentren Im Netz der Zentralen Orte sollen die Ausweisung von Bopfingen und
Giengen/Herbrechtingen (als Doppelzentrum) in der Änderung des
Regionalplanes 2010 Ostwürttemberg als regionalplanerischer Vorschlag (PS
2.1.2.2 (V)) an das Land Baden-Württemberg aufgenommen werden. 4.2.1
Bopfingen Das Unterzentrum Bopfingen besitzt bereits alle Ausstattungsmerkmale von Unterzentren und hat darüber hinaus verschiedene Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung. Für eine Ausweisung als Mittelzentrum spricht auch die Randlage in der Region im Ländlichen Raum im engeren Sinne an der Grenze zu Bayern. Ziel der geplanten Aufstufung Bopfingens zum Mittelzentrum ist, der anzustrebende Ausbau mittelzentraler Funktionen im Bereich Bildung, Versorgung und Verwaltung. 4.2.2
Giengen/Herbrechtingen Die Stadt Giengen im Verdichtungsbereich im ländlichen Raum erfüllt gänzlich alle zentralörtlichen Ausstattungsmerkmale eines Unterzentrums und hat darüber hinaus auch mittelzentrale Merkmale. Dem Unterzentrum ist der Verflechtungsbereich Giengen und Hermaringen zugeordnet. Zusammen mit der Gemeinde Herbrechtingen kann ein zugehöriger Verflechtungsbereich von über 35.000 Einwohnern gebildet werden. Zwischen den Kommunen bestehen bereits zahlreiche Kooperationen. Ein neuer Mittelbereich könnte mit dem Doppelunterzentrum Sontheim/Niederstotzingen ausgewiesen werden. 4.3
Unterzentren Im Regionalplan Ostwürttemberg sollen zusätzlich die
Gemeinde Abtsgmünd als Unterzentrum und die Gemeinden und Städte
Königsbronn/Oberkochen, Lauchheim/Westhausen, Sontheim/Niederstotzingen als
Doppelzentrum auf der Stufe eines Unterzentrums ausgewiesen werden. Die Städte
Giengen und Herbrechtingen sollen als Doppelunterzentrum ausgewiesen und eine
Entwicklung zum Doppelmittelzentrum angestrebt werden (PS 2.3.1 (Z) und 2.1.2
(V)). 4.3.1
Abtsgmünd Das Kleinzentrum Abtsgmünd in der Raumkategorie Ländlicher Raum im engeren Sinne nimmt schon heute in Teilbereichen unterzentrale Aufgaben wahr. Die Gemeinde Abtsgmünd hat in den letzten Jahren eine hervorragende Entwicklung genommen. Die Anzahl und Ausprägung öffentlichen Einrichtungen ist flächendeckend in der gesamten Gemeinde vorbildlich, die Einrichtungen besitzen häufig überörtliche Ausstrahlungskraft. Wirtschaft und Einzelhandel haben sich in den letzten Jahren verstärkt entwickelt. Die Ausstattung mit Arbeitsplätzen liegt bei ca. 74 % der durchschnittlichen Arbeitsplatzausstattung in der Region. Ein neu abgegrenzter Verflechtungsbereich Abtsgmünd mit der Gemeinde Adelmannsfelden umfasst knapp 10.000 Einwohner, was dem geforderten Verflechtungsbereich entsprechen würde. Die beiden Gemeinden sind jedoch noch unterschiedlichen Mittelbereichen zugeordnet. 4.3.2
Lauchheim/Westhausen Zwischen den Gemeinden Lauchheim und Westhausen gibt es im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Kapfenburg bereits umfangreiche Kooperationen und zahlreiche Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung. Auch ist die hervorragende verkehrliche Anbindung Westhausens und Lauchheims von der Bundesstraße B29, sowie den Landesstraßen an die Autobahn A7 zu berücksichtigen. Die Ausstattung mit Arbeitsplätzen liegt bei der Gemeinde Westhausen bei ca. 82 % der durchschnittlichen Arbeitsplatzausstattung der Region, bei der Gemeinde Lauchheim bei ca. 52 %. Die landesplanerische Anforderung an einen zentralen Ort mit einer erforderlichen Einwohnerzahl von mehr als 10.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich wird gemeinsam erfüllt. 4.3.3
Königsbronn/Oberkochen Die als Kleinzentrum ausgewiesene Gemeinde Königsbronn liegt
im Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum. Königsbronn besitzt alle
Ausstattungsmerkmale und erfüllt fast alle Anforderungen eines Kleinzentrums.
Unterzentrale Funktionen sind zum Teil vorhanden. Die Stadt Oberkochen ist
ebenfalls als Kleinzentrum ausgewiesen und liegt im Verdichtungsbereich im
ländlichen Raum. Bisher ist Oberkochen dem Verflechtungsbereich des
Mittelzentrums Aalen zugeordnet. Beide Kommunen liegen entlang der im
Landesentwicklungsplan 2002 ausgewiesenen Landesentwicklungsachse. Neben dem interkommunalen Gewerbegebiet der beiden Kommunen bestehen bereits zahlreiche Verflechtungen in vielen Bereichen, eine verstärkte Zusammenarbeit findet im Bereich der Musikschulen und der Personalabrechnung statt. Weitere Kooperationen sind angedacht. Gegenüber der sehr hohen, breit gefächerten und intensiven Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltung und öffentlichen Daseinsvorsorge muss der Grundsatz der Einräumigkeit zurücktreten. 4.3.4
Sontheim/Niederstotzingen Die Gemeinde Sontheim liegt im ländlichen Raum im engeren Sinne und bildet derzeit mit der Stadt Niederstotzingen ein Doppelzentrum (Kleinzentrum). Die landesplanerische Vorgabe mit über 10.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich wird von den beiden Kommunen erreicht. Die Ausstattung an Arbeitsplätzen ist in der Gemeinde Sontheim überdurchschnittlich. Ein sich ergänzendes kommunales Angebot wurde bereits im Sport- und Freizeitbereich sowie im Schul- und Sozialbereich verwirklicht. Vielfältige Beziehungen bestehen zum Unterzentrum Giengen und teilweise in dem angrenzenden bayrischen Raum (Dillingen, Günzburg). Angestrebt wird die Aufstellung eines gemeinsamen (ersten) Flächennutzungsplanes in den kommenden Jahren. Im Netz der Zentralen Orte
soll im Regionalplan Ostwürttemberg zusätzlich die Gemeinde Waldstetten als
Kleinzentrum aufgenommen werden. Die Gemeinden Leinzell/Göggingen sollen
gemeinsam als Doppelzentrum auf der Stufe eines Kleinzentrums ausgewiesen
werden (PS 2.3.4 (Z)). 4.4.1
Waldstetten Die Gemeinde Waldstetten ist im rechtskräftigen Regionalplan als „weiterer Siedlungsbereich“ des Mittelzentrums Schwäbisch Gmünd ausgewiesen und liegt in der Randzone um den Verdichtungsraum. Die Gemeinde besitzt bereits heute zahlreiche kleinzentrale Ausstattungsmerkmale. Die landesplanerische Vorgabe für Kleinzentren von mindestens 8.000 Einwohnern wird unter Berücksichtigung der zugeordneten Raumkategorie nur bedingt erreicht. Ein über das eigene Gemeindegebiet hinausgehender Verflechtungsbereich ist durch die Randlage in der Region und durch die Nähe zum Mittelzentrum Schwäbisch Gmünd nicht möglich. Beziehungen bestehen insbesondere zum benachbarten Mittelzentrum Schwäbisch Gmünd und zum Landkreis Göppingen. 4.4.2
Göggingen/Leinzell als Doppelkleinzentrum Leinzell ist bereits im rechtskräftigen Regionalplan als Kleinzentrum ausgewiesen und erfüllt die erforderlichen Ausstattungsmerkmale. Darüber hinaus sind in Teilbereichen unterzentrale Ausstattungsmerkmale vorhanden. Zentralörtliche Ausstattungsmerkmale besitzt Göggingen dagegen nicht. Die Gemeinde ist durch das gemeinsame Gewerbegebiet mit Leinzell räumlich zusammengewachsen. Eine Weiterentwicklung der Gemeinde Leinzell wird aufgrund fehlender Erweiterungsflächen zukünftig nicht mehr möglich sein. Göggingen verfügt dagegen über ausreichende Flächenreserven. Zum längerfristigen Ausbau der Zentralität ist deshalb eine abgestimmte Zusammenarbeit notwendig. Die folgende Tabelle stellt die derzeitige Situation und die beabsichtigten Änderungen der Zentralen Orte mit der Realisierung der Vorschläge für den Landesentwicklungsplan und der Änderung des Regionalplans dar.
Tabelle 2: Übersicht über die geplanten Änderungen der Zentralen Orte in Ostwürttemberg 5. Auswirkungen von Aufstufungen nach dem Regionalplan Aus der
Struktur und der Einteilung der Zentralen Orte sowie der Entwicklungsachsen
ergeben sich vielfältige Auswirkungen für die Region, die Landkreise und ihre
Gemeinden. Neben den konkreten Auswirkungen können sich auch indirekte Konsequenzen ergeben. Beispielsweise indirekte Ansprüche auf zentralörtliche Einrichtungen wie Sitz von Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser. Bei Vorhaben können sich Städte und Gemeinden auf die Einstufung in das System der Zentralen Orte berufen. Direkte Finanzzuweisungen sind durch die Einordnung in das System der Zentralen Orte nicht betroffen. Durch die weiteren mit dem System der Zentralen Orte in Verbindung stehenden Ausweisungen von Entwicklungsachsen und Raumkategorien sind bislang nur wenige Finanzzuweisungen verbunden. Folgende konkrete Auswirkungen von Aufstufungen nach dem
Regionalplan können sich ergeben: 5.1
Aufstufung vom nicht zentralen Ort zum
Kleinzentrum Bei der Flächenbereitstellung sind bei
zentralen Orten allgemeine Zuwanderungen ‑ im Gegensatz zu nicht
zentralen Orten - zu berücksichtigen, es muss jedoch von leicht höheren
anzustrebenden Siedlungsdichtewerten ausgegangen werden. Im Ergebnis ist eine
höhere Flächenbereitstellung bei Kleinzentren anzusetzen. Nach derzeitigem
Modell des Regionalverbands Ostwürttemberg wären dies für nicht zentrale Orte
ca. 3,5 m² / Tag / 1.000 Einwohner, für Kleinzentren
4,7 m² / Tag / 1.000 Einwohner. 5.2
Aufstufung vom Kleinzentrum zum
Unterzentrum Aufgrund einer höheren anzustrebenden Siedlungsdichte der Unterzentren wird nach dem derzeitigen Modell des Regionalverbands Ostwürttemberg im Gegensatz zu Kleinzentren, ein etwas niedriger Flächenbedarf angesetzt. Bei Kleinzentren beträgt dieser 4,7 m² / Tag / 1.000 Einwohner, bei Unterzentren 4,3 m² / Tag / 1.000 Einwohner. In der Regel wird in Unterzentren ein Standort für Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen (15 ha) ausgewiesen und es besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel (ab ca. 700-800 m² Verkaufsfläche). 6. Entwicklungsachsen Die Ausweisung von Entwicklungsachsen ist ein wichtiges Planungsinstrument der Raumordnung. Als Entwicklungsachsen werden keine einzelnen Straßen, sondern eine Abfolge von Städten/Gemeinden ausgewiesen. Durch die Entwicklungsachsen wird das System der Zentralen Orte miteinander verbunden. Ziel ist es dabei, die linienhafte Infrastruktur (z. B. Verkehr, Versorgungsleitungen usw.) gezielt zu stärken. Entwicklungsachsen sind durch eine dichte Folge von Siedlungen gekennzeichnet. Sie liegen entlang leistungsfähiger Verkehrsstränge und anderer Infrastruktureinrichtungen. Entlang der Achsen soll sich so die Entwicklung von Wirtschaft, Verkehr und Siedlungen konzentrieren. Dies führt zu einer Verringerung der Zersiedelung und soll die Agglomerationsvorteile wahren. Landesentwicklungsachsen werden vom Land im Landesentwicklungsplan festgelegt. Regionale Entwicklungsachsen können bei Bedarf zusätzlich von der Regionalplanung ausgewiesen werden. 6.1
Achsenstruktur der Region Ostwürttemberg Entlang der Landesentwicklungsachsen in Ostwürttemberg sind fast 90 % der Arbeitsplätze konzentriert und wohnen über 72 % der Menschen. An diesen Achsen liegen die Mittelzentren der Region. Kennzeichen sind eine relativ dichte Folge von Siedlungen, insbesondere von großen Gewerbe- und Industriegebieten. Der Hauptverkehr Ostwürttembergs findet überwiegend entlang der Landesentwicklungsachsen statt. Mit einem Straßenverkehrsaufkommen, welches auf fast allen Teilstrecken der Bundesstraßen 29, 19 und 290 deutlich über 10.000 Kfz pro Tag und auf der A7 über 38.000 Kfz pro Tag beträgt, sind diese Straßenverbindungen Ostwürttembergs für die Gesamtregion von höchster Bedeutung. Hohe Bedeutung haben die Landesentwicklungsachsen auch für den ÖPV mit Nah- und Fernverkehr sowie Güterverkehr auf den Schienenstrecken. 6.2
Fortschreibung der Entwicklungsachsen in
Ostwürttemberg Regionale Entwicklungsachsen sollen im ländlichen Raum eine Erschließungs- und Entwicklungsfunktion übernehmen und die Standortvoraussetzungen verbessern. In der Region Ostwürttemberg orientieren sich die Regionalen Entwicklungsachsen an der vorhandenen und auszubauenden Bandinfrastruktur. Durch die Ausweisung sollen insbesondere in strukturschwächeren Räumen der innerregionale und interregionale Leistungsaustausch sowie die Standortbedingungen verbessert werden. Der Regionalverband hat in einer Untersuchung alle potentiellen Entwicklungsachsen überprüft und anhand vieler verschiedener Kriterien festgestellt, dass folgende Entwicklungsachsen die Anforderungen des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg erfüllen: · Regionale Entwicklungsachse: (Anbindung vom Bereich des Filstales) über Steinheim am Albuch – Heidenheim an der Brenz – Nattheim – Neresheim (mit Anbindung an das bayrische Mittelzentrum Nördlingen) · Regionale Entwicklungsachse: Schwäbisch Gmünd – Mutlangen – Gschwend –Gaildorf/Schwäbisch Hall
Die oben genannten Entwicklungsachsen sollen daher als
Regionale Entwicklungsachsen (PS 2.2.2 (Z)) neu in den Regionalplan 2010
Ostwürttemberg übernommen werden. Auch die · Regionale Entwicklungsachse (Schwäbisch Gmünd-) Lorch – (Rechberghausen – Göppingen) erfüllt die Anforderungen des Landesentwicklungsplanes 2002
Baden-Württemberg und soll, da deren überwiegender Anteil im Bereich der Region
Stuttgart liegt, als vorgeschlagene Regionale Entwicklungsachse (PS 2.2.3
(V)) neu in den Regionalplan 2010 Ostwürttemberg übernommen werden. 6.2.1
Regionale Entwicklungsachse: (Anbindung
vom Bereich des Filstales) über Steinheim am Albuch – Heidenheim an der
Brenz – Nattheim – Neresheim (mit Anbindung an das bayrische
Mittelzentrum Nördlingen) Eine
Konzentration der Siedlungsentwicklung ist entlang dieser Achse im Hauptort der
Stadt Heidenheim an der Brenz, Steinheim am Albuch, Neresheim und im Hauptort
der Gemeinde Nattheim festzustellen. Die Steuerung der Siedlungsstruktur durch
die Ausweisung einer Regionalen Entwicklungsachse (incl. Regionale Grünzüge)
ist an dieser Achse eher nachrangig zu bewerten. Ein durchgehendes
Siedlungsband besteht auch in Teilabschnitten nicht. Die Anforderungen zur Ausweisung einer Regionalen Entwicklungsachse werden hier im Bereich der Konzentration von linienhafter Infrastruktur erreicht. Die Verbindung des Mittelzentrums Heidenheim in das verdichtete Filstal wird auch zukünftig einen weiteren Ausbau erfordern. Die Verbindung des Mittelzentrums Heidenheim und des Unterzentrums Neresheim in den bayrischen Raum um das Mittelzentrum Nördlingen wird ebenfalls zukünftig einen weiteren Ausbau erfordern. Die regionalbedeutsame Erschließungs- und Entwicklungsfunktion und ein bevorzugter Ausbau bandartiger Infrastrukturen entlang dieser Achse ist geboten. 6.2.2
Regionale Entwicklungsachse Schwäbisch
Gmünd – Mutlangen – Gschwend - Gaildorf/Schwäbisch Hall Die Konzentration der Siedlungsentwicklung ist entlang dieser Achse nur bedingt im südlichen Teilbereich (Schwäbisch Gmünd, Mutlangen) festzustellen. Die Steuerung der Siedlungsstruktur durch die Ausweisung einer Regionalen Entwicklungsachse (incl. Regionale Grünzüge) ist zukünftig anzustreben. Die regionalbedeutsame Erschließungs- und Entwicklungsfunktion und ein bevorzugter Ausbau bandartiger Infrastrukturen entlang dieser Achse wird nach den Erfordernissen des Landesentwicklungsplans für eine Ausweisung einer Regionalen Entwicklungsachse erreicht. 6.2.3
Regionale Entwicklungsachse: Aalen
– Hüttlingen – Abtsgmünd – Gaildorf/Schwäbisch Hall 6.2.4
Regionale Entwicklungsachse (Schwäbisch
Gmünd-) Lorch – (Rechberghausen – Göppingen) Aufgrund des Umstands, dass der überwiegende Anteil dieser geplanten Regionalen Entwicklungsachse im Bereich der Region Stuttgart liegt, soll sie als Vorschlag in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Anforderungen zur Ausweisung einer Regionalen Entwicklungsachse werden im Bereich Siedlungskonzentration und im Bereich Konzentration von linienhafter Infrastruktur erreicht. Die Verbindung des Remstales im Bereich Ostwürttemberg in das verdichtete Filstal wird auch zukünftig einen weiteren Ausbau erfordern. Die Ausweisung dieser Achse als Regionale Entwicklungsachse sollte bei einer Gesamtfortschreibung der Regionalpläne Ostwürttembergs und insbesondere der Region Stuttgart genauer überprüft werden. 7. Zusammenfassung Hinsichtlich
der zukünftigen Entwicklung der Region muss es das Ziel sein, sich im
Wettbewerb der Regionen gut zu positionieren um eine nachhaltige und positive
Entwicklung von Ostwürttemberg weiter voranzubringen. Dies wurde auch im Rahmen
der Zukunftsinitiative Ostwürttemberg 2015 immer wieder betont und im
Zukunftsprogramm 2015 herausgehoben. Aus Sicht der Verwaltung des Ostalbkreises wird mit der
beabsichtigten Fortschreibung des Regionalplans für die Region Ostwürttemberg
die richtige Weichenstellung getroffen, Ostwürttemberg strategisch gut
aufzustellen und zukünftig im Wettbewerb der Regionen gut zu positionieren. Die
Fortschreibung des Regionalplans ist daher aus der Sicht der
Landkreisverwaltung zu begrüßen und zu unterstützen. Das Ergebnis des Gesprächs mit Herrn Wirtschaftsminister Pfister zeigt, dass eine gute Chance für die Ausweisung eines Mehrfach-Oberzentrums bei der nächsten Fortschreibung des Landesentwicklungsplans besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die vom Wirtschaftsministerium aufgegebenen „Hausaufgaben“ erledigt und die besonderen regionalen Entwicklungsaufgaben erfüllt und umgesetzt werden. Die Erarbeitung der erforderlichen funktionale Abstimmung der zentralörtlichen Aufgaben sowie der überörtlichen Versorgungsfunktion und deren förmliche Verankerung wird hierbei die zentrale Rolle spielen. Weitere Einzelheiten können den in der Anlage beigefügten Unterlagen des Regionalverbands zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) und dem Ergebnisvermerk zum Ministergespräch vom 15. November 2006 (Anlage 2) entnommen werden. [1] als Doppelzentum auf der Stufe eines Kleinzentrums (Kooperierendes Kleinzentrum) 1 Vorschlag für den LEP BW, bis zur Realisierung der LEP-Änderung als Mittelzentren im Regionalplan Ostwürttemberg 2 Vorschlag für den LEP BW, bis zur Realisierung der LEP-Änderung als Unterzentrum im Regionalplan Ostwürttemberg 3 Vorschlag für den LEP BW, bis zur Realisierung der LEP-Änderung als gemeinsames Doppelunterzentrum im Regionalplan Ostwürttemberg Finanzierung und Folgekosten
keine Anlagen
2 SichtvermerkeGeschäftsbereich __________________________________________________ Wagenknecht Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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