Bürgerinformationssystem

Vorlage - 012-1/07  

 
 
Betreff: Überprüfung der Abfallwirtschaftskonzeption des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei Beteiligt:GOA
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Entscheidung
27.02.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Anmerkung:

 

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 13.02.2007 einstimmig zugestimmt.

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Das Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises wird mit Wirkung ab 01.01.2008 wie folgt geändert:

  1. Die Entsorgungspflicht des Ostalbkreises für die in seinem Gebiet angefallenen und im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle (einschließlich Erdaushub und Bauschutt) wird auf die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) im Wege der Beleihung übertragen. Die Übertragung beinhaltet nicht die Selbstanlieferung von Kleinmengen.

    Ausgenommen von der Übertragung ist ebenfalls die kostenlose Selbstanlieferung von Sperrmüll, Schrott sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte gegen Abgabe der jeweiligen Entsorgungsschecks.

    Die Übertragung wird befristet bis 31.12.2015. Ein Widerruf bei grober Verletzung der Entsorgungspflichten durch die GOA bleibt vorbehalten. 
     
  2. Die Kleinmengenregelung in § 33 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises wird auf Anlieferungen bis 1 cbm begrenzt. Die Gebührentatbestände für Anlieferungen bis 2 cbm und bis 3 cbm entfallen.
     

Grundsatzentscheidungen zur Bioabfallerfassung und zur Altpapiererfassung werden nach Beratung in den Fraktionen und Kreisgremien zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

Die Abfallwirtschaft steht immer wieder in der Diskussion und unterliegt ständigen Veränderungen - bedingt durch gesetzliche Regelungen, technische Neuerungen und der allgemeinen Entwicklung auf dem Abfallmarkt. Deshalb ist es notwendig, das Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises in bestimmten Zeitabständen immer wieder kritisch zu hinterfragen und neu zu überdenken. Zuletzt hatte sich der Kreistag in seiner Sitzung am 27.05.2003 eingehend mit diesem Thema beschäftigt und kleinere Änderungen bei der Sperrmüll-/Schrottentsorgung und der Kleinanliefererregelung beschlossen.  Im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2007 wurde der Bereich Abfallwirtschaft ebenfalls wieder angesprochen, diesmal insbesondere im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung der Fehlbeträge im Abfallhaushalt und im Hinblick auf mögliche Vereinfachungen bei der Mülltrennung, verbunden mit der Ausschöpfung von Kostensenkungspotenzialen.

 

In verschiedenen Sitzungen der Kreisgremien und bei den Finanzzwischenberichten, zuletzt in der Sitzungsvorlage des Kreistags vom 12.12.2006 zur Abfallwirtschaftssatzung und Gebührenfestsetzung für das Jahr 2007 wurde u. a. auch wegen der Fehlbetragsentwicklung bereits darauf hingewiesen, dass nach wiederum 3-jähriger Gebührenstabilität im Jahr 2008 mit einer maßvollen Anpassung der Abfallgebühren gerechnet werden muss.

 

Die Ursachen für die aufgelaufenen Fehlbeträge liegen einerseits hauptsächlich im Einnahme- und Mengenrisiko bei den Gewerbeabfällen. Andererseits spielen aber auch Verlagerungen der Mengenströme im Bereich der angefallenen Abfallmengen aus Haushaltungen und Verschiebungen bei den veranlagten Behältergrößen eine Rolle.

 

Das Thema Abfallgebühren im Allgemeinen und Erhöhung der Abfallgebühren im Besonderen sind den Bürgern im Ostalbkreis schwer zu vermitteln. Das Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis ist gesamthaft für die Benutzer äußerst komfortabel und bietet sehr viele individuelle Entsorgungsmöglichkeiten, die auch weitestgehend genutzt werden. Der Komfort dieses Systems hat jedoch auch seinen Preis: rund 22 Mio. € müssen jährlich für die Erfassung und Entsorgung der in Haushalten angefallenen Abfälle aufgewendet bzw. über Abfallgebühren abgedeckt werden. Dies erfolgt mit 16,4 Mio. € hauptsächlich über die Jahresgebühren, mit rund 4,6 Mio. € über Banderolen bzw. Leerungsgebühren und mit rund 900 T€ über die Bio-Beutel-Gebühren sowie über die Gebühren für zusätzliche Müllsäcke.

 

Bei der Betrachtung seiner individuellen Müllgebühren stellt der Bürger naturgemäß aufgrund des Behältertarifs auf seinen Restmüll und ggfs. noch auf die Bio-Abfälle in den Bio-Beuteln ab. Diese "sichtbare" Restmüll- und Bio-Abfall-Menge macht jedoch insgesamt nur knapp 30 % der insgesamt aus Haushaltungen angefallenen Abfälle pro Jahr aus (siehe auch Anlage 1). Die Einsammlung und Entsorgung dieser Mengen verursacht ebenfalls etwa nur 40 % der über Abfallgebühren zu deckenden Gesamtkosten. Für die Erfassung, Verwertung und Entsorgung der restlichen rund 65.000 t aus Haushalten anfallenden Abfallmengen (Sperrmüll, Altmetall, Elektroschrott, Grünabfälle, Problemstoffe und Altpapier) müssen zusätzlich etwa 12 Mio. €/Jahr aufgewendet werden. Nachdem für diese Abfallsorten mit Ausnahme der Kleinanlieferer keine separaten Gebühren erhoben werden, erfolgt die Finanzierung dieser Kosten vollständig über die Jahresgebühren. Gebührenrechtlich ist dies zulässig, da mit diesen Kosten Serviceleistungen vorgehalten werden, die jeder Haushalt in Anspruch nehmen kann. Andererseits werden von allen Haushalten Leistungen finanziert, die nicht von allen in Anspruch genommen werden. Viele andere Landkreise erheben beispielsweise für die Nutzung von Sperrmüllabfuhren, Selbstanlieferung von Grünabfällen etc. separate Gebühren, was dort zwangsläufig die Jahres- oder Grundgebühren entlastet. Insofern verbieten sich auch Gebührenvergleiche mit anderen Landkreisen, wenn das jeweilige Leistungsspektrum nicht identisch ist.

 

Mit dem Abfallwirtschaftssystem des Ostalbkreises als solchem sind die Bürger wohl weitgehend zufrieden. Beschwerden werden nur noch selten vorgebracht. Der Bürger im Ostalbkreis kann über das Abfallwirtschaftssystem im Wesentlichen folgende Serviceleistungen in Anspruch nehmen:

 

  • Hausmülleinsammlung
  • Bio-Abfall-Sammlung
  • Sperrmüll- und Schrottsammlung, Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
  • Grünabfallsammlung / Christbaumsammlung
  • Problemstoffsammlung
  • Altpapiererfassung
  • Wertstoffsammlung DSD (Gelber Sack)
  • Kleinmengenanlieferung
  • Wertstoffhofsystem

 

Eine umfassende Neukonzeption der Abfallentsorgung im Ostalbkreis ist sicherlich nicht sinnvoll und auch nicht angezeigt, zumal sich das jetzige Sammelsystem grundsätzlich bewährt hat und in seiner Handhabung keine größeren Probleme auftreten. Es erscheint jedoch angezeigt, vor dem Hintergrund von Kosteneinsparungspotenzialen und Verursachergerechtigkeit verschiedene Serviceleistungen kritisch zu betrachten und mögliche Alternativen aufzuzeigen (Anlage 2: Diskussionspapier zum Abfallwirtschaftssystem).

 

Es wird vorgeschlagen, in den Bereichen Selbstanlieferung von gewerblichen Abfällen sowie Erdaushub/Bauschutt und für den Bereich der Kleinmengenregelung die folgenden Änderungen vorzunehmen.

 

 

  1.          Übertragung der Pflichten des Ostalbkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf die GOA im Selbstanliefererbereich (gewerbliche Abfälle sowie Erdaushub und Bauschutt)

 

Aufgrund der Einstufung von Abfällen zur Verwertung bzw. zur Beseitigung gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und daraus resultierenden unterschiedlichen Entsorgungswegen besteht nach wie vor keine Planungssicherheit hinsichtlich der zu erwartenden gewerblichen Abfallmengen aus dem Selbstanliefererbereich. Die im Abfallhaushalt der vergangenen Jahre erwirtschafteten Fehlbeträge sind großteils zurückzuführen auf die gegenüber der Planung ausgebliebenen Gewerbeabfälle, d. h. auf Gebührenausfälle im Selbstanliefererbereich.

 

Eine bundesgesetzliche Regelung wonach die Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Abfälle aus privaten Haushalten beschränkt werden soll, wird zwar immer wieder diskutiert, eine zeitnahe Umsetzung ist aber derzeit nicht absehbar. Nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG kann die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf einen Dritten ganz oder teilweise übertragen werden, wenn

 

  • der Dritte sach- und fachkundig und zuverlässig ist
  • die Erfüllung der übertragenen Pflichten sichergestellt ist
  • keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen stehen.

 

Die Übertragung kommt der Rechtsform eines beliehenen Unternehmers gleich. Im Ortenaukreis sowie im Neckar-Odenwald-Kreis wurde von dieser Regelung bereits Gebrauch gemacht. Grundsätzlich wäre auch für den Ostalbkreis eine Pflichtenübertragung (so genannte Beleihung) nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG denkbar. Die Verwaltung und die GOA sind der Ansicht, dass sich der Landkreis aus der Zuständigkeit für die Entsorgung von Gewerbeabfällen sowie Erdaushub und Bauschutt wegen der nach wie vor bestehenden Planungsunsicherheit zurückziehen sollte. Das Aufkommen der Gewerbeabfälle zur Beseitigung ist nach wie vor nicht berechenbar und die dafür erforderlichen Entsorgungskapazitäten nicht planbar. Die Abfallströme werden sich wie bisher auch am Markt orientieren. Die GOA könnte flexibler und schneller auf die jeweilige Marktsituation reagieren. Die Erhebung von Entgelten unter Ausweis der Mehrwertsteuer kommt weiterhin auch der regionalen Wirtschaft zugute (Möglichkeit des Vorsteuerabzugs).

 

Seitens der GOA müsste die Übertragung der Entsorgungszuständigkeit beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass durch den Antragsteller ein Abfallwirtschaftskonzept mit Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für mindestens 5 Jahre vorgelegt wird. Die Übertragung der Entsorgungszuständigkeit durch das Regierungspräsidium kann nur mit Zustimmung des Ostalbkreises erfolgen und ist zeitlich zu befristen. Grundsätzlich wäre eine Befristung bis zum 31.12.2015 denkbar.

 

Die Übertragung könnte in folgendem Umfang erfolgen:

 

  • Die Entsorgungspflicht des Ostalbkreises für die in seinem Gebiet angefallenen und im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle (einschließlich Erdaushub und Bauschutt) wird auf die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) übertragen. Ausgenommen von der Übertragung ist die Selbstanlieferung von Kleinmengen und die kostenlose Selbstanlieferung von Sperrmüll, Schrott sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräten gegen Abgabe der jeweiligen Entsorgungsschecks.

 

  • Noch zu verhandeln ist ein von der GOA zu entrichtendes Entgelt für die Nutzung der Deponie Reutehau. Dieses Entgelt muss neben dem Verbrauch des Deponievolumens auch das noch nicht abgeschriebene Anlagevermögen des Landkreises abdecken.

 

 

2.Kleinmengenregelung
 

Siehe Diskussionspapier Nr. 9
 

 

3.Antrag der Fraktion Freie Wähler: Möglichkeiten der Vereinfachung der Mülltrennung und Prüfung der laufenden Entsorgungsverträge mit der Zielrichtung, entsprechende Kostensenkungspotenziale zu realisieren

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2007 wurde seitens der Fraktion Freie Wähler beantragt, über die Möglichkeiten der Vereinfachung der Mülltrennung zu berichten und Kostensenkungspotenziale zu prüfen. Da der Antrag im engen Zusammenhang mit den Überlegungen zum Abfallwirtschaftskonzept steht, wird auf das beigefügte Diskussionspapier verwiesen und ergänzend hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

In der jüngeren Vergangenheit wurden wiederholt Versuche unternommen, Vereinfachungen der Mülltrennung durchzuführen bzw. vermischte Haushaltsabfälle nachträglich zu sortieren und einer entsprechenden Verwertung bzw. Beseitigung zuzuführen.

 

Die Fachleute sind sich dabei jedoch grundsätzlich einig, dass für eine sinnvolle stoffliche Verwertung die getrennte Erfassung von Bio-Abfällen und den klassischen Recyclingmaterialien (Altpapier, Altglas und Altmetall) unabdingbar ist. In Betracht käme somit lediglich eine Sammlung von Restmüll und den so genannten DSD-Materialien in einem Behälter. Dieses Abfallgemisch müsste anschließend wieder aufwändig sortiert werden. Entsprechende Versuche haben ergeben, dass eine stoffliche Verwertung der Kunststoffteile im Restmüll aufgrund der starken Verschmutzung durch anhaftende Bio-Abfälle (trotz getrennter Bio-Abfallerfassung) nur bedingt möglich ist. Eine ausschließliche Verbrennung (energetische Verwertung) dieser Abfallgemische steht jedoch im Widerspruch zur derzeit noch gültigen Verpackungsverordnung.

 

Nicht ausschließen sollte man generell die Überlegung, alle verwertbaren, trockenen Stoffe in einer Tonne und die nassen Abfälle in einer zweiten Tonne zu erfassen. Vorteil der "trockenen Tonne" wäre, dass neben den Verpackungsabfällen (Gelber Sack) auch viele andere Wertstoffe erfasst werden könnten. Aussortiert werden müssten dann die Stoffe, die einer stofflichen Verwertung zugeführt werden könnten. Für den Rest wäre dann eine Verarbeitung in der Gewerbeabfallaufbereitungsanlage zu Ersatzbrennstoff denkbar.

 

Um diese Überlegungen weiter zu verfolgen, müssten sicherlich nicht einfache Verhandlungen über die Finanzierung u. a. mit DSD geführt werden. Die Entwicklung in diesem Bereich, insbesondere auch im Hinblick auf die ungewisse Zukunft des Dualen Systems, sollte jedoch weiter beobachtet werden. Eine Änderung der Erfassungskriterien der Abfälle im Ostalbkreis sollte daher zumindest derzeit nicht in Erwägung gezogen werden.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Ergeben sich aus dem beigefügten Diskussionspapier und der Gebührenübersicht.

Anlagen

Anlagen

 

1.Entwicklung Menge der Haushaltsabfälle

 

2.Diskussionspapier: Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis

 

3.Entwicklung Fehlbeträge
 

4.Gebührenübersicht

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Egetemeyer                                  ppa. Schneider

 

Dezernent__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel