Der Ostalbkreis erklärt seine Bereitschaft, die Nordrandstraße Heubach in der Baulast des Landkreises entsprechend dem vom Geschäftsbereich Straßenbau erarbeiteten Planungs- und Finanzierungskonzept und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadt Heubach und das Regierungspräsidium zu realisieren. Er dokumentiert damit seine Verantwortung für die strukturpolitische Weiterentwicklung des Ostalbkreises und seinen Willen, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse und Standortbedingungen in Heubach beizutragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gespräche mit den Landesbehörden zu führen, die notwenigen Anträge für eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) beim Regierungspräsidium zu stellen und die Vereinbarungen mit der Stadt Heubach bezüglich Planung, Durchführung, Baulastträgerschaft und Finanzierung aufzustellen.
Die Verwaltung wird zum gegebenen Zeitpunkt über den Stand der Planung und die Finanzierung wieder berichten.
09.05.2006 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.