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Vorlage - 040/06  

 
 
Betreff: Kreisweite Fahrpreiskooperation
- Bericht über den Stand der Arbeiten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
09.05.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.Vorbemerkungen

 

In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2005 hat der Kreistag dem Abschluss

 

- eines Vertrages zwischen dem Ostalbkreis und dem Land Baden-Württemberg

- eines Vertrages zwischen dem Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen

 

über die Finanzierung und Durchführung einer Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise zugestimmt. Die Verträge wurden am 22. Dezember 2005 unterzeichnet.

 

Zur Umsetzung dieser Verträge in die Praxis bedarf es

 

- der Erstbeschaffung und Installation der notwendigen technischen Infrastruktur in den Bussen und bei der DB,

-der Erweiterung, Umrüstung und Neubeschaffung von Informationseinrichtungen,

-der Einrichtung und des Betriebs einer Verrechnungsstelle,

-der Einrichtung und des Betriebs einer Koordinierungsstelle

-der Gestaltung einer Einführungswerbung

-der endgültigen Festlegung der Abgabepreise wie sie zum Start der Kooperation gelten sollen.

 

2.Erstbeschaffung und Installation der notwendigen technischen Infrastruktur

 

Ausstattung der Busse

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 des oben genannten Vertrages zwischen dem Ostalbkreis und den Verkehrsunternehmen beschaffen, installieren und unterhalten diese die für die Fahrpreiskooperation erforderliche technische Infrastruktur einschließlich der Software im Rahmen eines untereinander und mit dem Ostalbkreis abgestimmten Vorgehens. Die technische Infrastruktur einschließlich der Software wird von den Verkehrsunternehmen in ihr Eigentum erworben.

 

In zahlreichen Gesprächen mit Unternehmensvertretern wurden die notwendigen technischen Anforderungen festgelegt und in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um

 

-Fahrausweisausgabe- und -kontrollgeräte zum Einsatz in den Bussen und zum Vorverkauf

- die entsprechende Verkaufs- und Abrechnungssoftware

-notwendige Auslesestationen

-Chipkarten

 

Das notwendige EU-weite Ausschreibungsverfahren wurde durch den Landkreis im Auftrag und unter intensiver Beteiligung der Busunternehmen durchgeführt. Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vom 8. Dezember 2005 meldeten sich 10 interessierte Bieter, denen am 13. Januar 2006 die Ausschreibungsunterlagen zugeleitet wurden. 6 fristgerecht eingegangene Angebote wurden am 14. Februar 2006 eröffnet. Auf Grundlage der Angebote fanden im März Gespräche mit den Anbietern statt.

 

Die Preisspanne für die qualitativ zum großen Teil sehr hochwertigen Produktangebote ging von 1,5 bis 2,54 Mio. €. Die Vergabeentscheidung der Verkehrsunternehmen erfolgte am 13. April 2006 an die Firma Höft + Wessel, die das wirtschaftlich günstigste Angebot abgab und den Anforderungen der Ausschreibung am besten entsprach. Der ausgewählte Hersteller bietet neben Preis- und Qualitätsvorteilen eine Garantiedauer von 3 ½ Jahren für das Produkt an. Insbesondere hat der Bieter die größten Erfahrungen mit dem Einsatz von Chipkarten nach einem neuen deutschlandweiten Standard.

 

Diese sogenannte VDV-Kernapplikation beschreibt die technischen Anforderungen für ein künftig deutschlandweit einsetzbares Zahlungsmedium für alle Nahverkehrsleistungen. Im Ostalbkreis sollen hier zunächst Geräte und Chipkarten zum Einsatz kommen, die als rabattierte Einzelfahrscheine (Debitkarte) und/oder als Zeitkarten (Abo und Einzelkauf) verwendet werden können. Durch den oben genannten Standard sind die Chipkarten kompatibel mit den z. B. im Landkreis Schwäbisch Hall seit einigen Wochen im Einsatz befindlichen. Das dortige System wurde vom selben Anbieter wie im Ostalbkreis geliefert. Nachdem die DB AG sich bundesweit auch auf diesen Standard einstellt, handelt es sich um eine zukunftsorientierte Entscheidung für ein sehr modernes System. Dies wird auch vom Land Baden-Württemberg ausdrücklich gefordert. Die im Ostalbkreis vorgesehene kombinierte Einführung von Debit-Karte und Zeitkarte wurde deutschlandweit bislang noch nirgends umgesetzt und erfährt daher bereits große Aufmerksamkeit.

 

Der vorgesehene Kostenrahmen (2 Mio. €) wird eingehalten.

 

Ausstattung für DB Regio AG

 

Die notwendigen Arbeiten (Installation von Fahrausweisautomaten, Softwareanpassungen, Erweiterung der Informationsausstattung u. a.) laufen planmäßig und werden sich im kalkulierten Kostenrahmen (170.000 €) bewegen.

 

Informationsausstattung

 

Auf Grundlage vorliegender Angebote werden in den nächsten Wochen notwendige Informationsvitrinen beschafft. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 20.000 € werden dabei eingehalten.

 

3.Verrechnungsstelle/Koordinierungsstelle

 

Verrechnungsstelle

 

Entsprechend dem oben genannten Vertrag mit den Verkehrsunternehmen sind die umfangreichen Verrechnungen zwischen den Vertragspartnern und die Ermittlung der Ansprüche der Unternehmen und Aufwendungen des Landkreises von einer unabhängigen und neutralen Verrechnungsstelle durchzuführen. Hierzu wurden ausgewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberater angefragt, ob Bereitschaft bestehe, diese Aufgaben zu übernehmen. Insgesamt stieß die Anfrage auf großes Interesse. Im Zuge der Verhandlungen mit der Firma Höft + Wessel sind zunächst die Abrechnungsmodalitäten festzulegen (z. B. Datenfluss und Ausgestaltung der Abrechnungssoftware). Nach deren Festlegung erfolgt die Auswahl der künftigen Betreiber der Verrechnungsstelle auf Grundlage von Preisangeboten.

 

Koordinierungsstelle

 

Zum Zeitpunkt des Starts der Fahrpreiskooperation wird die Koordinierungsstelle beim Geschäftsbereich Nahverkehr eingerichtet. Die Aufgaben werden vom vorhandenen Personal übernommen.

 

4.Einführungsmarketing

 

In einem zweistufigen Auswahlverfahren mit Vorauswahl unter 10 Interessierten und einer Präsentation von 3 Büros wurde ein kreatives Marketingbüro ausgewählt. Dieses wird mit der Entwicklung und Umsetzung des Marketings für die Fahrpreiskooperation betraut. Die Vergabe der Entscheidung fiel einvernehmlich auf die Firma Medien-Werkstatt Schorndorf. Die Auftragsvergabe erfolgte im Rahmen des Vollzug des Haushaltes. Der Kreistag stellte für die Zwecke des Marketings 70.000 € bereit. An Agenturkosten werden maximal 20.000 € einmalig anfallen. Die Vorstellung der Wort-Bild-Marke und der verschienenen Werbeelemente erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der vorgegebene Kostenrahmen wird eingehalten.

 

5.Abgabepreis

 

Seit der letzten Kalkulation der zu erwartenden Aufwendungen für die Harmonisierung und Durchtarifierung der kreisweiten Abgabepreise in Höhe von ca. 2,8 Mio. € mussten einige Verkehrsunternehmen ihre Haustarife erhöhen. Hierdurch ist eine entsprechende Anhebung der Abgabepreise gegenüber dem Stand vom Dezember 2005 erforderlich.

 

6.Zeitplanung

 

Ende des vergangenen Jahres wurde vom 1. August 2006 als Startzeitpunkt der Fahrpreiskooperation ausgegangen. Der äußerst aufwändige Vergabeprozess verzögerte jedoch den bereits sehr knappen Zeitplan.

 

Nach der endgültigen Fixierung des Auftrages und dem Vertragsabschluss mit dem ausgewählten Bieter, ist mit einem Produktionsbeginn für die Hard- und Software frühestens Mitte Mai 2006 zu rechnen. Voraussetzung ist, dass kein Nachprüfungsantrag durch einen unterlegenen Bieter bei der Vergabekammer gestellt wird, der aufschiebende Wirkung hätte.

 

Einer der unterlegenen Bieter (AL-Engineering AG) hat sich bereits mit der Bitte um nähere Erläuterung der Vergabeentscheidung an die Landkreisverwaltung gewandt. Im Moment wird noch geprüft, inwieweit hier Informationspflichten bestehen. Sollte sich einer der unterlegenen Bieter zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer entschließen - was bis zum Vertragsabschluss mit dem ausgewählten Bieter möglich ist - kommt es auf die Begründung dieses Antrags an. Nach Zustellung des Nachprüfungsantrags durch die Vergabekammer an den Auftraggeber, darf dieser bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens grundsätzlich den Zuschlag nicht erteilen, d. h. den Vertrag mit dem ausgewählten Bieter nicht abschließen. Die Vergabekammer stellt einen Nachprüfungsantrag jedoch nur zu, sofern er nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist.              Der Landkreisverwaltung ist keine Verletzung von Vergabevorschriften im bisherigen Vergabeverfahren bekannt. Nach derzeitigem Stand würde ein nichtsdestotrotz gestellter Nachprüfungsantrag daher nicht zugestellt werden und hätte deshalb keine aufschiebende Wirkung.

 

Inklusive einer Testphase ist mit mindestens 3 ½ Monaten Produktionszeit zu rechnen. Die Vorbereitungen in den Betrieben und Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen wird inklusive erforderlicher Dateneingabe ebenfalls ca. 3 Monate in Anspruch nehmen. Diese Vorarbeiten können ab den Sommerferien erfolgen.

 

Auch bei Aufbietung aller Kräfte kann der 1. August 2006 somit nicht eingehalten werden. Der nächste mögliche Starttermin der Fahrpreiskooperation (auf den alle Planungen ausgerichtet werden) ist der 1. November 2006. Dies ist der nächste Termin, zu dem Änderungen im Fahrpreisangebot der DB Regio möglich sind.

 

Die Festlegung der Abgabepreise zum Startzeitpunkt im November 2006 erfolgt unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haustarife der Verkehrsunternehmen im Rahmen der Kreistagssitzung vom 25. Juli 2006

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die in den Sitzungsunterlagen und Verträgen enthaltenen Kostenabschätzungen (Anlage 6 des Kooperationsvertrages mit den Verkehrsunternehmen bzw. Anlage 2 des Vertrages mit dem Land) für die einmaligen Aufwendungen in Höhe von 2,26 Mio. € werden eingehalten.

 

Auch bei den laufenden Aufwendungen werden die veranschlagten Kosten eingehalten. Durch den späteren Beginn der Fahrpreiskooperation (1. November 2006 an Stelle 1. August 2006) fallen im Haushaltsjahr 2006 für die Fahrpreiskooperation weniger Haushaltsmittel an. Für andere fahrpreisorientierte Maßnahmen (z. B. Harmonisierung für FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd, VSG, ABOTicket, umsteigTicket und insbesondere die Beteiligung an kommunalen Fahrpreismaßnahmen) fallen entsprechend höhere Aufwendungen an. Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:

 

Minderausgaben Fahrpreiskooperation 735.000 €

Mehrausgaben andere Maßnahmen225.000 €

Mindereinnahmen Landesbeteiligung368.000 €

Minderaufwand 2006 gesamt ca. 142.000 €

 

Anlagen:

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Maier

Dezernent__________________________________________________

Götz

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel