Bürgerinformationssystem

Vorlage - 038/06  

 
 
Betreff: Einführung eines elektronischen Ident-Systems bei der Hausmüllabfuhr im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
09.05.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Die Abrechnung der Leerungsgebühren für die Müllgefäße (MGB + Container) erfolgt ab 01.01.2007 im Ostalbkreis anstelle des bisherigen Banderolensystems durch ein elektronisches Ident-System. Die näheren Einzelheiten zur Gebührenerhebung beim Ident-System werden im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung für das Jahr 2007 geregelt. Hierbei soll auf die Festsetzung von Pflichtleerungen verzichtet werden, jedoch sollen mit dem Jahresgebührenbescheid 12 Vorauszahlungen für die Leerung erhoben werden.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat sich in der gemeinsamen Klausurtagung mit dem Aufsichtsrat der GOA am 21.03.2006 nochmals eingehend mit der Einführung eines elektronischen Ident-Systems als moderne Alternative zum bisherigen Banderolensystem für die Leerungsgebühren bei der Restmüllabfuhr im Ostalbkreis auseinandergesetzt. Die Tagungsteilnehmer waren überwiegend der Meinung, dass dieses Ident-System für die Bürger eine wesentliche Serviceverbesserung bedeutet, da vor den Abfuhren keine Banderolen gekauft werden müssen. Daneben gibt es bei einem Ident-System auch keine Probleme mit "Banderolenklau", Vandalismus oder anderem Missbrauch mehr.

 

Für den Entsorger bietet ein Ident-System ebenfalls Vorteile, wie z. B. eine bessere Nachvollziehbarkeit der Leerungen in Reklamationsfällen, Vereinfachung der Tourenplanung durch genaue Daten zu Anfallstellen und Behältergrößen sowie eine Arbeitserleichterung für das Abfuhrpersonal. Weiterhin werden durch ein Ident-System auch so genannte "Schwarzleerungen" von Mülleimern, die zwar mit Banderole versehen, jedoch nicht zur Jahresgebühr angemeldet sind, ausgeschlossen. Diese Mülleimer können bei einem Ident-System nicht in das Fahrzeug entleert werden.

 

Aufgrund dieser Vorteile nutzen von den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg bereits 15 Landkreise ein Ident-System zur Erfassung der Behälterleerungen. Weitere 6 Landkreise verwiegen den Inhalt der Behälter. 8 Landkreise (einschl. Ostalbkreis) führen ein Banderolensystem, die übrigen 15 Stadt- und Landkreise arbeiten größtenteils mit Marken (z. B. 14-tägige/4-wöchentliche Abfuhr).

 

Von den 15 Landkreisen mit Ident-System bei der Restmüllabfuhr haben 7 Landkreise in ihrer Abfallwirtschaftssatzung Pflichtleerungen vorgeschrieben. Die jeweilige Zahl dieser Pflichtleerungen beträgt 1, 2, 4, 6, 9, 2 x 12. Bei dieser Zahl von Pflichtleerungen ist zu berücksichtigen, dass der Anfall von Hausmüll bei 6 der Landkreise zwischen 93 kg und 183 kg pro Einwohner und Jahr beträgt. Lediglich 1 Landkreis hat eine Hausmüllmenge von 50 kg/EW/Jahr. Der Anfall von Hausmüll im OAK beträgt 2005 rund 70 kg/EW/Jahr. 9 der 15 Landkreise berechnen mit dem Bescheid für die Jahres- oder Grundgebühr auch eine Vorauszahlung für die Leerungen der Mülltonnen. Diese Vorauszahlung richtet sich, nachdem das Ident-System dort bereits seit längerem eingeführt ist, jeweils nach der Leerungszahl des Vorjahres. Die tatsächliche Zahl der Leerungen wird dann im Folgejahr mit dem neuen Gebührenbescheid abgerechnet.

 

Im Ostalbkreis haben sich nach den Verkaufszahlen der 30 Liter-Müllsparer-Säcke und der Banderolen für die Müllgroßbehälter 60 Liter bis 240 Liter folgende durchschnittliche Bereitstellungen im Jahr 2005 ergeben:

 

30 l Müllsparer-Säcke:4,75 x im Jahr

MGB 60 l:12,5 x im Jahr

MGB 80 l:18,44 x im Jahr

MGB 120 l:23,16 x im Jahr

MGB 240 l:18,30 x im Jahr

 

Bei Einführung eines Ident-Systems anstelle der Banderolen für die MGB 60 l – 240 l sowie für die relativ wenigen Container 660 l, 770 l und 1.1 cbm könnte die 30 l Müllsparer-Lösung, die zurzeit immerhin 17.240 Haushalte in Anspruch nehmen, weiter beibehalten werden. Für diese Haushalte würde sich gegenüber der bisherigen Regelung – Jahresgebührenbescheid mit 9 Gutscheinen für den vergünstigten Erwerb von 30 l-Müllsäcken – nichts ändern. Die Müllsäcke könnten weiterhin bei den Verkaufsstellen für die Bio-Beutel und Restmüllzusatzsäcke erworben werden.

 

Die übrigen etwa 106.000 Müllbehälter könnten mit Chips ausgestattet werden. Nachdem beim bisherigen Banderolensystem auch keine Pflichtleerungen bzw. Pflichtbanderolen vorgeschrieben waren, sollte dies auch bei der Einführung eines Ident-Systems nicht erfolgen. Dies vor allem, da dann auch für die 30 l-Müllsparer-Lösung Pflichtsäcke vorgegeben werden müssten und sich bei den jeweiligen Behältergrößen doch sehr unterschiedliche Bereitstellungsquoten ergeben. Auch im Hinblick auf die gewollt niedrige Hausmüllmenge im Ostalbkreis könnte es bei der Festsetzung von Pflichtleerungen für tatsächliche Müllsparer zu einer Benachteiligung kommen.

 

Andererseits sollte von der Möglichkeit der Erhebung von Vorauszahlungen mit dem Jahresgebührenbescheid Gebrauch gemacht werden. Dies einerseits deshalb, um für den Landkreis die Vorfinanzierung der gesamten Leerungsgebühren (für die MGB

60  240 l insgesamt ca. 4.1 Mio. Euro) bis Anfang des Folgejahres zu vermeiden, andererseits auch für die Gebührenzahler selbst, die bei der vollständigen Abrechnung der Leerungen im Folgejahr einen sehr hohen Gebührenbescheid erhalten würden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, grundsätzlich mit dem Jahresgebührenbescheid Vorauszahlungen für die Leerungsgebühren entsprechend den Leerungszahlen des Vorjahres für jeden einzelnen Haushalt zu erheben und diese Vorauszahlungen im Jahresgebührenbescheid für das Folgejahr mit der tatsächlichen Leerungsanzahl zu verrechnen (Bonus-Malus-System). Lediglich für das erste Jahr bei Einführung des Ident-Systems (2007) wäre die Festlegung der Anzahl der Vorauszahlungen erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, mit dem Jahresgebührenbescheid 2007 für die Leerungsgebühr eine Vorauszahlung von 12 Leerungen zu berechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Vorauszahlung für den Landkreis eine Vorfinanzierung der Leerungsgebühreneinnahme von ca. 800.000 Euro bis April des nachfolgenden Jahres verbleibt. Dieser Betrag wird sich in den Folgejahren jedoch bedeutend verringern, da dann auf die Leerungszahlen eines jeden Haushalts aus dem Vorjahr zurückgegriffen werden kann.

 

Wegen der durch die Vorauszahlungen für den Bürger betragsmäßig nur anscheinend höheren Gebühren als bisher, empfiehlt sich die Aufteilung des Zahlungsbetrags (sowohl Jahresgebühr als auch Leerungsgebühr) auf 2 Fälligkeitstermine. Damit kann auch der zunehmenden Zahl von Anträgen auf Ratenzahlung der Jahresgebühr Rechnung getragen werden. Ein Beispiel für den Jahresgebührenbescheid und die Abrechnung im Folgejahr ist in der Anlage dargestellt.

 

Die Einzelheiten zur Gebührenerhebung bei Einführung eines Ident-Systems müssen im Rahmen der Beratungen zur Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises für das Jahr 2007 im Herbst dieses Jahres festgelegt werden. Nachdem die Einführung eines Ident-Systems jedoch wegen der Ausschreibung der Leistungen, Umrüstung der Abfallbehälter und gezielter Information der Bevölkerung eine Vorlaufzeit von 6 – 8 Monaten erfordert, ist ein Grundsatzbeschluss des Kreistages zur Einführung des Ident-Systems zum 01.01.2007 bereits jetzt notwendig.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten der zur Einführung des Ident-Systems erforderlichen Investitionen (Ausrüstung der vorhandenen Müllgefäße mit Chips, Leseeinrichtungen bei den Fahrzeugen, Software und Schnittstelleneinrichtung zum Rechenzentrum) werden durch die GOA vorfinanziert. Im genehmigten Investitionsplan 2006 der GOA ist für die Einführung eines Ident-Systems im Ostalbkreis bereits ein Betrag von etwa 610.000 Euro berücksichtigt.

 

Die jährlichen Kosten des Betriebs eines Ident-Systems sind wie die bisherigen Kosten des Banderoleneinkaufs und –vertriebs über die Abfallgebühren der Haushalte zu finanzieren. Die jährlichen Kosten beider Systeme sind etwa gleich. Unter Berücksichtigung der einmaligen Mailing-Aktion zur Aufklärung und Information der Haushalte und auch wegen möglicher zusätzlicher Mahnkosten, bedingt durch die Aufteilung der Zahlungstermine, kann sich ab dem 2. Jahr sogar ein Kostenvorteil von etwa 50.000 – 80.000 Euro zu Gunsten des Ident-Systems einstellen.

 

Insgesamt gesehen kann festgestellt werden, dass sich die Einführung des Ident-Systems nicht auf die Höhe der Abfallgebühren auswirken wird.

 

Anlagen:

Anlage

 

Beispiel für Gebührenbescheide bei Ident-System

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

SchneiderEgetemeyer

 

 

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
038/06   Einführung eines elektronischen Ident-Systems bei der Hausmüllabfuhr im Ostalbkreis   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
038-1/06   Einführung eines elektronischen Ident-Systems bei der Hausmüllabfuhr im Ostalbkreis   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage