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Vorlage - 043/06  

 
 
Betreff: Einhaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
09.05.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.

 

Aufgabe des Rettungsdienstes ist u. a. die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen u. a. der Notfallrettung (§ 1 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Baden-Württemberg). Dazu schließt das Gesundheitsministerium auf Landesebene Vereinbarungen mit den sog. Leistungsträgern, z. B. mit dem DRK (§ 2 des Rettungsdienstgesetzes).

 

Über die personelle und sachliche Ausstattung u. a. des Rettungsdienstes entscheidet der Bereichsausschuss für seinen jeweiligen Rettungsdienstbereich, der im Ostalbkreis deckungsgleich mit der Fläche des Landkreises ist (§ 3 Abs. 3 des Rettungsdienstgesetzes). Stimmberechtigte Mitglieder des Bereichsausschusses sind die Leistungsträger (z. B. DRK, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) und die Krankenkassen. Beratende Mitglieder sind u. a. der Kreisbrandmeister und ein Vertreter des Landkreises. Außerdem übt das Landratsamt als die untere Rettungsdienstbehörde des Landes die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss aus (§ 30 a des Rettungsdienstgesetzes).

 

II.

 

Die Einhaltung der sog. Hilfsfrist im Rettungsdienst war bereits mehrere Male Gegenstand von Anfragen einzelner Kreisräte, wobei neben der kreisweiten Situation insbesondere auch die Situation in den Versorgungsräumen Abtsgmünd und Heubach/VG Rosenstein Gegenstand der Anfrage war. Zu den Anfragen hat es bereits mehrere mündliche Berichte der Landkreisverwaltung gegeben.

 

Bei der Einhaltung der Hilfsfrist geht es um Folgendes:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes soll die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort (Hilfsfrist) aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10 höchstens 15 Minuten betragen (§ 3 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes). Die Vorgaben zur Einhaltung der Hilfsfrist sind nach Ziff. 2 des Rettungsdienstplanes, des Landes dann erfüllt, wenn sie in 95 Prozent aller Einsätze im Zeitraum eines Jahres im gesamten Rettungsdienstbereich (= Ostalbkreis) per Saldo, eingehalten wird.

 

III.

 

Bereits im Jahr 2003 sind auf einen Beschluss des Bereichsausschusses hin Erhebungen darüber ausgestellt worden, ob und inwieweit die Hilfsfrist im Ostalbkreis eingehalten wird. Nachdem sich bei diesen Erhebungen Handlungsbedarf ergeben hat, hat der Bereichsausschuss im Sommer/Herbst des Jahres 2003 insbesondere folgende Maßnahmen  beschlossen, die inzwischen von den zuständigen Stellen und Einrichtungen durchgeführt worden sind:

 

1)Auf den Rettungswachen Aalen, Ellwangen und Bopfingen wurde für alle Rettungsassistenten eine Rufbereitschaft eingeführt. Die Personal- und Sachkosten hierfür haben 220.000,00 Euro pro Jahr betragen.

 

2)Verursacht durch die Schließung der Ipf-Klinik in Bopfingen wurden zwei Ärztinnen eingestellt, um den Notarztdienst von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr sicherstellen zu können.

 

3)Die Rettungswache in Mutlangen hat einen zusätzlichen „Kompakt-Notarztwagen“ für sieben Tage à 12 Stunden - mit Rettungsassistenten besetzt -erhalten. Die Personalkosten belaufen sich auf rund 133.000,00 Euro im Jahr und die einmaligen Sachkosten Kfz und Medizintechnik auf 46.500,00 Euro.

 

4)Im Gebiet Rosenstein wurde für die notärztliche Versorgung neben Herrn Dr. Sommer noch Herr Dr. Eichinger engagiert. Beide Notärzte decken das Gebiet Rosenstein ab. Die Kosten für die Schutzausrüstung, Kommunikation, Medizintechnik haben sich auf rund 28.000,00 Euro belaufen.

 

5)In der Raumschaft Gschwend wurden erstmals sogenannte ärztliche Ersthelfer installiert, die den Notfallpatienten vorerst bis zum Eintreffen des regulären Notarztes versorgen. Als Ärzte fungieren Herr Dr. Fimpel und Herr Dr. Arnold. Die Kosten der Erstausstattung haben sich auf rund 5.000,00 Euro belaufen.

 

6)            Am Ostalb-Klinikum Aalen wurde vereinbart, dass die Notärzte seit 1. Oktober 2004 vom Standort Ostalb-Klinikum aus den Dienst machen.

 

7)Die Notärzte am Standort der Virngrund-Klinik sind alle mit Funkalarmempfängern ausgestattet worden, sodass die Alarmierung nicht mehr über die Pforte laufen muss. Durch diese Maßnahme ist die Ausrückzeit kürzer geworden.

 

IV.

 

Wie sich die dargestellten Maßnahmen bei der Einhaltung der Hilfsfristen ausgewirkt haben, ergibt sich aus einer Erhebung, die vom DRK Aalen und DRK Schwäbisch Gmünd vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 durchgeführt worden ist. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind in den Anlagen 1 und 2 zusammengefasst.

 

In Anlage 1 ist die Einhaltung der Hilfsfrist durch die Rettungswagen (RTW), die jeweils mit zwei Rettungsassistenten besetzt sind, dargestellt. In Anlage 2 ist die Einhaltung der Hilfsfrist durch die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) erfasst.

 

V.

 

Die Ergebnisse der Erhebungen werden von der Landkreisverwaltung wie folgt bewertet:

 

Die vom Gesetzgeber geforderte Hilfsfrist, von 15 Minuten, die in 95 Prozent der Fälle nicht überschritten werden soll, stellt einen sehr anspruchsvollen Standard dar, der in einem Flächenkreis wie dem Ostalbkreis nur schwer eingehalten werden kann. Es ist bekannt, dass sich die Organisationen des Rettungsdienstes auch in anderen Landkreisen schwer tun, diesen Standard einzuhalten. Letztlich geht es bei der Einhaltung der Hilfsfrist auf der einen Seite um so gewichtige Belange wie Leben und Gesundheit der Menschen, auf der anderen Seite um bedeutende wirtschaftliche Interessen.

 

Bei der Bewertung der Ergebnisse im Einzelnen ist zu berücksichtigen, dass die Behandlung von Verletzten in vielen Fällen bereits begonnen werden kann, wenn entweder der Rettungswagen oder der Notarzteinsatzwagen vor Ort angekommen ist.

 

Festzustellen ist, dass in allen Versorgungsbereichen außer im Raum Aalen, die Anforderungen an die Hilfsfrist trotz der ergriffenen Maßnahmen noch nicht eingehalten werden.

 

Enorme Verbesserungen sowohl beim Einsatz der Rettungswagen wie auch der Notarzteinsatzfahrzeuge haben sich in den Versorgungsbereichen Aalen und Ellwangen ergeben. Positiv zu bewerten sind weiter, die Verbesserungen beim Einsatz der Rettungswagen in Abtsgmünd, ebenso die neu geschaffene Möglichkeit, die abgelegenen Gemeinden Wört, Stödtlen und Tannhausen über die Leitstelle Ansbach mit Rettungswagen zu versorgen. Bisher war dies nur von Aalen und Ellwangen aus möglich. Gehalten hat sich das Niveau in Bopfingen, Neresheim und auf recht niedrigem Niveau auch in Heubach/VG Rosenstein, wenn man die Werte bei den Rettungswagen wie auch bei den Notarzteinsatzfahrzeugen einer per Saldo Betrachtung unterzieht. Eindeutig schlechter geworden ist das Niveau in dem Versorgungsbereich Schwäbisch Gmünd beim Rettungswagen und dies trotz des dort beschafften zusätzlichen Kompakt-Notarztwagens. Dies hängt damit zusammen, dass die Zahl der Notfälle im Versorgungsbereich Schwäbisch Gmünd im Jahr 2005 um 20 Prozent zugenommen hat. Insgesamt bedarf es weiterer Anstrengungen, um bei der Einhaltung der Hilfsfrist bessere Werte zu erzielen.

 

In der Sitzung des Bereichsausschusses vom 27. April 2006 wird über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation beraten und entschieden. Über den Ausgang der Sitzung wird in dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 9. Mai 2006 berichtet werden.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Für den Notarztdienst in Bopfingen ist im Haushaltsplan 2006 ein Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro eingestellt. Ein entsprechender Betrag ist auch in den kommenden Jahren erforderlich.

Anlagen:

Anlagen

 

- Einhaltung der Hilfsfrist im Ostalbkreis

- Einhaltung der Hilfsfrist beim Einsatz von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)

 

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernent__________________________________________________

Götz

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel