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Vorlage - 041/06  

 
 
Betreff: Nordrandstraße Heubach, Vorstellung des Planungs- und Finanzierungskonzeptes
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
09.05.2006 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Antrag der Verwaltung

 

  • Der Ostalbkreis erklärt seine Bereitschaft, die Nordrandstraße Heubach in der Baulast des Landkreises entsprechend dem vom Geschäftsbereich Straßenbau erarbeiteten Planungs- und Finanzierungskonzept und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadt Heubach und das Regierungspräsidium zu realisieren. Er dokumentiert damit seine Verantwortung für die strukturpolitische Weiterentwicklung des Ostalbkreises und seinen Willen, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse und Standortbedingungen in Heubach beizutragen.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gespräche mit den Landesbehörden zu führen, die notwenigen Anträge für eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) beim Regierungspräsidium zu stellen und die Vereinbarungen mit der Stadt Heubach bezüglich Planung, Durchführung, Baulastträgerschaft und Finanzierung aufzustellen.

 

  • Die Verwaltung wird zum gegebenen Zeitpunkt über den Stand der Planung und die Finanzierung wieder berichten.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Warum soll die Entlastungsstraße im Norden Heubachs als Kreisstraße gebaut werden?

 

Die Ortsdurchfahrt Heubach im Zuge der L 1161 ist mit Durchgangsverkehr sehr hoch belastet. Die Querschnittsbelastung am westlichen Ortseingang beträgt knapp 13.000 KFZ/Tag, bis 2015 wird ein Ansteigen auf 16.500 KFZ/Tag prognostiziert. Sehr große Anteile davon sind Durchgangsverkehr aus Richtung Bettringen und Bargau in Richtung Aalen - Mögglingen, in Richtung Lautern und in Richtung Bartholomä – Heidenheim. Bereits heute ist der Kreisverkehr Postplatz an seiner Leistungsgrenze angelangt, zeitweise sogar überlastet. Mit einer Entlastungsstraße am Nordrand von Heubach kann den zunehmenden Verkehrsengpässen in der Stadtmitte und der ausgesprochen hohen Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner in den Ortsdurchfahrten im Zuge der L 1161, L 1162 und K 3281 begegnet werden. Darüber hinaus verbessert die Entlastungsstraße die Erreichbarkeit der schon bestehenden und noch geplanten Gewerbegebiete am Nordrand der Stadt. Der Bau dieser Nordrandstraße ist daher von wesentlicher Bedeutung für die Verbesserung der Infrastuktur und der Lebensverhältnisse in Heubach und dient gleichzeitig zur Erhöhung der Standortgunst für Gewerbe und Industrie. Die Entlastungsstraße erhält mit dem Bau der geplanten Umgehung Bargau im Zuge der L 1161 zusätzliche Dringlichkeit.

 

Die Problematik der hohen Durchgangsverkehrsbelastung in Heubach wird auch vom Land Baden-Württemberg anerkannt. Deshalb ist im Generalverkehrsplan des Landes eine Nordumgehung Heubach im Zuge der L 1161 enthalten. Diese Maßnahme ist als  vordringlicher Bedarf eingestuft. Angesichts der vermutlich noch längere Zeit sehr angespannten Finanzlage des Landes ist mit einer Realisierung aber mittelfristig nicht zu rechnen.

 

Die Stadt Heubach und der Ostalbkreis suchen deshalb einen anderen Weg der Finanzierung. Sie wollen eine Entlastungsstraße mit einer etwas anderen Zweckbestimmung bauen, die den Verkehrsbedürfnissen der Stadt Heubach noch besser gerecht wird. Das vorgesehene Konzept erhöht die Entlastungswirkung in der Stadtmitte und verlagert Gewerbeverkehr aus heute unnötig mit Schwerverkehr beaufschlagten Wohnbereichen heraus. Bestandteil der Planung ist deshalb eine größere Zahl von Verknüpfungen der Entlastungsstraße mit dem örtlichen Straßennetz, wodurch der Bündelungseffekt der neuen Straße verstärkt wird. Beim Bau einer Nordumgehung als Landesstraße  L 1161 wären bestenfalls 3 Anschlussstellen möglich, mit entsprechend geringer ausfallender Entlastungswirkung. Die Einbeziehung der K 3281 von Lautern her wird das Verkehrsaufkommen am Postplatz noch einmal deutlich reduzieren.

 

Das Regierungspräsidium begrüßt dieses Konzept und kann sich vorstellen, die Maßnahme aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) zu fördern. Derzeit laufen die Gespräche mit dem Innenministerium, das letztlich das Konzept mittragen und die grundsätzliche Förderfähigkeit aussprechen muss; eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Voraussetzung für die GVFG-Förderung ist eine Straßenbaulastträgerschaft des Landkreises und eine Streckenführung zumindest abschnittsweise zwischen Kreisstraßen. Deshalb muss die heutige Landesstraße 1162 von Böbingen kommend zur Kreisstraße werden. Die als Gemeindeverbindungsstraße gebaute Strecke zwischen Böbingen und der L 1161 wird im Gegenzug Landesstraße L 1162.

 

Ohne Zuschüsse können der Ostalbkreis und die Stadt Heubach das für die Stadt dringend notwendige Projekt nicht realisieren.

 

 

Wo liegen die Interessen des Ostalbkreises?

 

Der Ostalbkreis muss ein großes Interesse daran haben, durch eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung seiner Verkehrsinfrastruktur die Lebensverhältnisse seiner Bürger zu verbessern und für die Wirtschaft günstige Standortvoraussetzungen zu schaffen. Dies wird mit der Nordrandstraße in einem außerordentlich hohen Maße erreicht. Der Ausbau des Straßennetzes im Sinne besserer Erreichbarkeit von Wirtschafts- und Gewerbeflächen aber auch der Kreisgemeinden und die gleichzeitige Entlastung heute übermäßig stark von den negativen Verkehrsfolgen belasteter Anwohner in den Ortsdurchfahrten und innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen ist eine wichtige Gestaltungsaufgabe der Kreispolitik.

 

Mit dem Konzept der Nordrandstraße und der darin enthaltenen Zusage, die Straßenbaulast für die neue Straße und bestimmte Kostenteile zu übernehmen, will sich der Ostalbkreis zu dieser Verantwortung bekennen. Er honoriert damit auch die Bereitschaft der Stadt Heubach, sich mit hohem Kostenaufwand selber bei der Lösung der Verkehrsprobleme und zur Entlastung ihrer Bürger zu engagieren.

 

Mit dem neuen Versuch, die nördliche Entlastungsstraße auf den Weg zu bringen und in absehbarer Zeit zu realisieren, sollen die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahme unterstrichen werden. Gleichzeitig wollen die Stadt und der Ostalbkreis ihre Bereitschaft  dokumentieren, mit wesentlichen eigenen Anstrengungen eine Lösung herbeizuführen.  

 

 

Wie wird die Nordrandstraße aussehen?

 

Im Auftrag der Stadt Heubach hat das Ingenieurbüro Bartsch einen ersten, aber schon recht detaillierten Planungsentwurf ausgearbeitet und die Kosten ermittelt. Dieser ist in der als Anlage 1 beigefügten Luftbildmontage skizzenhaft aufgezeigt.

 

Die Nordrandstraße zweigt westlich von Buch von der L 1161 nach Norden ab und wird in einem Bogen um Buch herum geführt. Die Bucher Hauptstraße wird mit einem Knotenpunkt, in den auch die Gemeindeverbindungsstraße von Beiswang einmündet, angeschlossen. Nächster Anschluss ist die Kreuzung mit der Rodelwiesenstraße und der Gemeindeverbindungsstraße von Böbingen. Danach verläuft die Nordrandstraße leicht schwingend parallel zur Leitung der Landeswasserversorgung in Richtung Nord-Osten. Das Baugebiet Rodelwiesen wird durch einen Lärmschutzwall geschützt, hinter dem ein begleitender Radweg angelegt wird. Im Bereich des Regenklärbeckens westlich des Kleintierzüchterheims erhalten die Radfahrer in einer Unterführung eine sichere Querungsmöglichkeit in Richtung Norden. Im Bereich der Kleintierzuchtanlage wird zur Anbindung der vorhandenen und geplanten Gewerbeflächen zwischen Raiffeisen- und Beiswanger Straße eine Einmündung geschaffen. Weiter führt die Trasse zur Kreuzung mit der Sudetenstraße, von wo die bereits mit GVFG-Zuschüssen gebaute Verbindung zur heutigen L 1162 genutzt wird. Von der Kreuzung mit der L 1162 verläuft die Trasse südlich des Gewerbegebietes in Böbingen und überquert auf einem Damm und einer Brücke das Klotzbachtal, um dann auf den neuen Kreisverkehr im Zuge der L 1161 zu stoßen. Der Kreisverkehr hat einen Durchmesser von 40 m. Östlich der L 1161 entsteht dann die Verbindung zur K 3281 im Gewann Hofteich am Renkenhof vorbei. Von Heubach kommend erhält die heutige K 3281 als spätere Gemeindestraße eine Einmündung und wird dazu abgekröpft. Die Neubaustrecke inklusive aller Anschlussäste ist insgesamt 4,19 km lang. Die Fahrbahnbreite der Hauptstrecke beträgt im Regelquerschnitt 6,50 m. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich inklusive Planungskosten auf 7,621 Mio. €.

 

 

Warum werden  zwei Bauabschnitte gebildet?

 

Die Nordrandstraße stellt nur als Gesamtprojekt von der K 3281 aus Lautern kommend über den Kreisverkehr auf der L 1161 und die bereits fertiggestellte Strecke zwischen der heutigen L 1162 und der Sudetenstraße zusammen mit der Umfahrung Buch bei vorheriger Anpassung der Straßenklassifizierungen eine im Sinne des GVFG förderfähige Maßnahme dar. Die größte Entlastungswirkung geht vom 1. Bauabschnitt zwischen der L 1161 westlich von Buch bis zum Kreisverkehr aus. Dieser hat daher Priorität. Der 2. Bauabschnitt verstärkt die Verkehrsentlastung der Stadtmitte noch weiter. Bei der Realisierung ist jedoch das Abwarten auf eine sich noch konkretisierende Siedlungsentwicklung am östlichen Rand von Heubach sinnvoll, um die Planung ggf. noch anpassen zu können. Gleichzeitig wird von einer erkennbaren zeitlichen Streckung der notwenigen Komplementärfinanzierung durch die GVFG-Zuwendungen ein schnellerer Förderbeginn erwartet.

 

 

Wie werden die Kosten aufgeteilt?

 

Das Finanzierungskonzept unterstellt die Förderung nach GVFG. Bei Herstellungs­kosten (Summe Grunderwerbs- und Baukosten) von rund 7,104 Mio. € beträgt der voraussicht­liche Fördersatz 66,35 %, d.h. ein Eigenanteil von etwa 2,390 Mio. € und die nicht zuwendungsfähigen Planungskosten sind aus der Region zu finanzieren.

 

Für die Planung sind Kosten in Höhe von knapp 0,6 Mio. € anzusetzen. Die von der Stadt Heubach bereits finanzierten Vorleistungen sind in diesen Aufwendungen nicht enthalten.

 

Die nicht vom Zuschuss abgedeckten Kosten in Höhe von etwa 2,047 Mio. € für den 1. Bauabschnitt werden von der Stadt Heubach übernommen. Sie schafft mit eigenen Mitteln im Interesse ihrer Bürger den wesentlichen Teil der Verkehrsentlastung. Gleichzeitig verbessert sie - und dies ist eine weitere Rechtfertigung des hohen städtischen Anteiles - die Erreichbarkeit vorhandener und geplanter Gewerbeflächen. Sie sichert bzw. verbessert damit die Standortbedingungen von Wirtschaftsbetrieben und leistet damit in vorbildlicher Weise einen eigenen Beitrag zur Überwindung von Wirtschaftsstruktur- und Arbeitsmarktschwächen.

 

Der 2. Bauabschnitt, die Anbindung der K 3281 an den Kreisverkehr auf der Landesstraße, erhöht die Entlastungswirkung der Nordrandstraße. Er verbessert die Erreichbarkeit des Stadtteils Lautern von der Kernstadt aber auch aus dem übrigen Kreisgebiet und hier in der Hauptverkehrsbeziehung aus Richtung Schwäbisch Gmünd. Im Sinne einer Weiterentwicklung und Verbesserung der Kreisstraßeninfrastruktur sind die dafür vom Ostalbkreis aufzuwenden Mittel in Höhe von 425.000 € gerechtfertigt. Der 2. Bauabschnitt ist für die Begründung der Förderfähigkeit nach dem GVFG ganz wesentliche Voraussetzung und daher planerische Notwendigkeit für das Gesamtprojekt.

 

Die Planung wird zweckmäßigerweise von der Stadt Heubach beauftragt und mit Unterstützung durch den Ostalbkreis abgewickelt, da die Stadt nachher durch Bebauungspläne auch das Baurecht erlangen bzw. sicherstellen muss. Dabei werden die Planungskosten zunächst von der Stadt übernommen, der Ostalbkreis erstattet der Stadt den üblicherweise vereinbarten Planungskostenersatz in Höhe von 8 % der Herstellungskosten für den von ihm zu finanzierenden 2. Bauabschnitt. Die Planungskosten für den 1. Bauabschnitt verbleiben bei der Stadt.

 

Der Ostalbkreis übernimmt die Baulastträgerschaft der abgestuften Landesstraße L 1162 zwischen Böbingen und Heubach, bis dieser im Zwischenschritt als Kreisstraße gewidmeter Streckenabschnitt zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft werden kann. Er übernimmt auch die Baulast der Nordrandstraße.

 

Über die Details der Finanzierung, die Baulastträgerschaft und sonstigen Rechtsfolgen wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Heubach und dem Ostalbkreis geschlossen.

 

Das vorgeschlagene Finanzierungskonzept muss noch durch den Gemeinderat der Stadt Heubach beraten und beschlossen werden. Es kann deshalb zunächst nur ein Angebot des Landkreises sein. Ebenso bleibt das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Innenministerium abzuwarten. Darüber hinaus muss mit dem Land noch eine Kostenregelung für die Übergabe der L 1162 in einem verkehrssicheren Zustand  ausgehandelt werden.

 

 

Wie geht es weiter?

 

Nach den Gesprächen mit dem Innenministerium wird zunächst im Auftrag der Stadt Heubach eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, um das Entlastungspotenzial zu ermitteln und Datenmaterial für die Vorhabensrechtfertigung zu erhalten.

 

Mit der Verkehrsuntersuchung und den zwischenzeitlich gefertigten bzw. aktualisierten Planunterlagen wird der Ostalbkreis beim Regierungspräsidium die Programmaufnahme, d. h. die grundsätzliche GVFG-Förderung beantragen.

 

Nach Schaffung bzw. Erlangung des Baurechts im Rahmen von Bebauungsplänen durch die Stadt Heubach wird zunächst der 1. Bauabschnitt realisiert. Mit dem Bau des 2. Bauabschnittes soll nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes begonnen werden.

 

Zeitabläufe werden bewusst nicht dargestellt, da sie von der Durchsetzbarkeit der Planung und dem Einsetzen der Förderung abhängen, was zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer abgeschätzt werden kann. Im günstigsten Fall kann der 1. Bauabschnitt im Jahr 2010 fertiggestellt sein. Bauabschnitt 2 würde dann in den Jahren 2011 oder 2012 folgen.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung der Maßnahme, d.h. die Kostenaufteilung zwischen Stadt Heubach und dem Ostalbkreis und die erwarteten Zuschüsse sind in der Anlage 3 detailliert dargestellt. Basis dazu ist eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros Bartsch auf der Grundlage des bislang vorliegenden generellen Planentwurfs. Der Kostenanteil des Ostalbkreises ist in der mittelfristigen Finanzplanung 2007 - 2011 zu berücksichtigen.

Anlagen:

Anlagen

 

Anl. 1: Luftbild mit Trassenverlauf

Anl. 2: zukünftiges Straßennetz

Anl. 3: Kostenteilung und Finanzierung

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Weiß

 

Dezernent__________________________________________________

Dezernat IIHubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel