2.Die Mitarbeiter der GOB, die bislang im Bereich der Vermittlung
und Betreuung von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern beschäftigt sind
(7,5 Stellen), werden im Wege von auf 5 Jahre befristeten Arbeitsverträgen beim
Ostalbkreis angestellt und mittels Dienstleistungsüberlassung der
Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) zur
Verfügung gestellt. Die Übernahme erfolgt jeweils zu den von den einzelnen
Beschäftigten individuell bei ihrem bisherigen Arbeitgeber erworbenen
gesetzlichen und tariflichen Rechten. Personal- und Sachkosten dieser
Mitarbeitersind vollständig aus dem
Budget der Arbeitsgemeinschaft zu finanzieren.
09.11.2004 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Dem
Antrag der Verwaltung wurde bei 1 Enthaltung entsprochen.