Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 09.11.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Einbringung des Kreishaushaltsplans 2005 einschließlich der Wirtschaftspläne 2005 der Krankenhaus-Eigenbetriebe    
Ö 4  
Einbringung des Wirtschaftsplans 2005 der Hospitalstiftung zum Hl. Geist in Ellwangen    
Ö 5  
Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
239/04  
Ö 6  
Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) - Bestellung von 5 Mitgliedern aus der Mitte des Kreistags -
240/04  
Ö 7  
Kommunale Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und Jugendhilfe durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
220/04  
Ö 8  
Erhöhung der Abfallgebühren ab 2005 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
212-1/04  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung:

 

Anmerkung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 26.10.2004 über den Tagesordnungspunkt beraten. Eine Beschlussempfehlung an den Kreistag wurde nicht gefasst, da noch weitere Beratungen in den Fraktionen vorgesehen sind.

 

Variante 1

(14-tägige Abfuhr)

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfall­entsorgung.

 

2.Der Variante 1 der Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.

 

3.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grün­abfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungs­anlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden wie aus I. Ziffer 12 des Antrages ersichtlich, neu festgesetzt.
 

Der bisherige Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Sortierresten aus Sortieranlagen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 und § 32 Abs. 2 Nr. 4 AWS) entfällt.

 

4.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

5.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmetho­de wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalku­lation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.

 

6.Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Her­likofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt des­halb für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2005 wird auf
1.115.837,69 € festgelegt.

 

7.Aus der Nachsorgerücklage für die ehemalige Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling wird ein Betrag von 200.000 € entsprechend §§ 20 und 21 Abs. 2 GemHVO aufgelöst und dem Abfallgebührenhaushalt (UA 7231) zugeführt.

 

8.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2005 ein Teilbetrag in Höhe von 1.536.755,00 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nach­sorgerücklage wieder zugeführt. Für das Jahr 2005 wird der strittige Umsatz­steuerbetrag aus der Pyrolyseabstandszahlung in Höhe von 1.156.683,11 € ebenfalls in den Gebührenhaushalt eingestellt.

 

9.Der von der MAGO noch zu zahlende variable Restkaufpreis von 2.556.459,41 € (5.000.000,00 DM) für den Erwerb von 49 % der Geschäftsanteile der GOA wird dem Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnahme zugeführt.

 

Der Verkaufserlös von weiteren 2 % der Geschäftsanteile der GOA in Höhe von 2.443.540,59 € wird ebenfalls in den Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnah­me eingestellt.

 

10.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,21 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 wird zu einem Teil von 2.180.629,26 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 wird zu einem Teil von 2.145.155,61 € im Jahr 2005 abgedeckt.

 

11.Die Gewinnausschüttung der GOA in geplanter Höhe von 533.823,00 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
 

12.Ab dem 01. Januar 2005 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

 

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS)

 

Gefäße (Absatz 2 und 3)
 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Banderole bzw. Sack

Euro/Stück

(9)  30-l-Säcke

121,60

1,20

60 l MGB

134,10

2,40

80 l MGB

142,50

3,20

120 l MGB

159,10

4,80

240 l MGB

209,15

9,60

660 l Container

804,75

26,40

770 l Container

938,85

30,80

1,1 m³ Container

1.475,35

44,00

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Halbjahreswertmarke

Euro/Stück

Gebührenfestsetzung

Jahreswertmarke

Euro/Stück

60 l MGB

31,20

62,40

80 l MGB

41,60

83,20

120 l MGB

62,40

124,80

240 l MGB

124,80

249,60

 

 

Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

3,20

60-l-Sack

6,40

 

 

Sofortige Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott

50,00

 

 

Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)

 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,25

15    l

0,50

 

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

1,70

 

 


Selbstanlieferer auf den Deponien Reutehau und Ellert (§ 32 Absätze 1 und
2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/t

Euro/m³

1.

 

 

Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien

80,00

128,00

2.

 

Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut

100,00

105,00

3.

 

 

 

 

 

Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseiti­gung, Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veran­staltungen sowie vermischte Friedhofs­abfälle

128,00

115,20

4.

Asbest- und teerhaltige Abfälle

144,00

230,40

5.

 

 

Gießerei- und Formsande, Kohleschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung)

75,75

136,35

6.

 

Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar

128,00

217,60

7.

Altgummireifen (ohne Felge)

423,26

77,03

8.

Altholz (unbehandelt)

82,60

16,52

9.

Flachglas

74,80

29,92

10.

 

Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen)

146,30

43,89



Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS)

 

a) mit Wiegeeinrichtung

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Tonne

6,30

7,00

 


b) ohne Wiegeeinrichtung

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Kubikmeter

9,89

9,94

 

 

Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

bis   50 l

2,15

bis 100 l

4,30

bis 200 l

8,60

bis 1 cbm

19,25

bis 2 cbm

32,10

bis 3 cbm

42,80

 

 

Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

3,15/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

5,10/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

17,60/Stück

 

 

Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,50

 

bis 0,5 cbm

4,90

 

 

 

II.Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16. Dezember 2003 (Variante 1) wird als Satzung beschlossen.

 

 

 

Variante 2

(3-wöchentliche Abfuhr)

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfall­entsorgung.

 

2.Der Variante 2 der Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.

 

3.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grün­abfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungs­anlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden wie aus I. Ziffer 12 des Antrages ersichtlich, neu festgesetzt.
 

Der bisherige Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Sortierresten aus Sortieranlagen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 und § 32 Abs. 2 Nr. 4 AWS) entfällt.

 

4.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

5.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmetho­de wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalku­lation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.

 

6.Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Her­likofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt des­halb für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2005 wird auf
1.115.837,69 € festgelegt.


7.Aus der Nachsorgerücklage für die ehemalige Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling wird ein Betrag von 200.000 € entsprechend §§ 20 und 21 Abs. 2 GemHVO aufgelöst und dem Abfallgebührenhaushalt (UA 7231) zugeführt.

 

8.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2005 ein Teilbetrag in Höhe von 1.537.526,00 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nach­sorgerücklage wieder zugeführt. Für das Jahr 2005 wird der strittige Umsatz­steuerbetrag aus der Pyrolyseabstandszahlung in Höhe von 1.156.683,11 € ebenfalls in den Gebührenhaushalt eingestellt.

 

9.Der von der MAGO noch zu zahlende variable Restkaufpreis von 2.556.459,41 € (5.000.000,00 DM) für den Erwerb von 49 % der Geschäftsanteile der GOA wird dem Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnahme zugeführt.

 

Der Verkaufserlös von weiteren 2 % der Geschäftsanteile der GOA in Höhe von 2.443.540,59 € wird ebenfalls in den Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnah­me eingestellt.

 

10.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,21 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 wird zu einem Teil von 2.180.629,26 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 wird zu einem Teil von 2.145.155,61 € im Jahr 2005 abgedeckt.

 

11.Die Gewinnausschüttung der GOA in geplanter Höhe von 471.840,00 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
 

12.Ab dem 01. Januar 2005 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

 

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS)

 

Gefäße (Absatz 2 und 3)
 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Banderole bzw. Sack

Euro/Stück

(9)  30-l-Säcke

115,40

1,20

60 l MGB

127,20

2,40

80 l MGB

135,15

3,20

120 l MGB

150,85

4,80

240 l MGB

198,00

9,60

660 l Container

763,40

26,40

770 l Container

890,60

30,80

1,1 m³ Container

1.399,55

44,00

 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Halbjahreswertmarke

Euro/Stück

Gebührenfestsetzung

Jahreswertmarke

Euro/Stück

60 l MGB

20,40

40,80

80 l MGB

27,20

54,40

120 l MGB

40,80

81,60

240 l MGB

81,60

163,20

 

 

Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

3,05

60-l-Sack

6,10

 

 

Sofortige Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott

50,00

 

 

Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)

 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,25

15    l

0,50

 

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

1,70

 

 


Selbstanlieferer auf den Deponien Reutehau und Ellert (§ 32 Absätze 1 und
2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/t

Euro/m³

1.

 

 

Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien

80,00

128,00

2.

 

Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut

100,00

105,00

3.

 

 

 

 

 

Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseiti­gung, Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veran­staltungen sowie vermischte Friedhofs­abfälle

128,00

115,20

4.

Asbest- und teerhaltige Abfälle

144,00

230,40

5.

 

 

Gießerei- und Formsande, Kohleschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung)

75,75

136,35

6.

 

Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar

128,00

217,60

7.

Altgummireifen (ohne Felge)

423,26

77,03

8.

Altholz (unbehandelt)

82,60

16,52

9.

Flachglas

74,80

29,92

10.

 

Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen)

146,30

43,89



Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS)

 

a) mit Wiegeeinrichtung

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Tonne

6,30

7,00

 


b) ohne Wiegeeinrichtung

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Kubikmeter

9,89

9,94

 

 

Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

bis   50 l

2,15

bis 100 l

4,30

bis 200 l

8,60

bis 1 cbm

19,25

bis 2 cbm

32,10

bis 3 cbm

42,80

 

 

Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

3,15/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

5,10/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

17,60/Stück

 

 

Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,50

 

bis 0,5 cbm

4,90

 

 

 

II.Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16. Dezember 2003 (Variante 2) wird als Satzung beschlossen.

 

 

   
    09.11.2004 - Kreistag
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Gemäß dem vereinbarten Abstimmungsverfahren wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.    Antrag der Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis

       Ziffer 1: Mehrheitlich abgelehnt
       Ziffer 2: Mehrheitlich abgelehnt

       Ziffer 3: Gegenstandslos

 

2.    Die 14-tägige Abfuhrrhythmus wurde mehrheitlich angenommen.

 

3.    Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (auf Basis 14-tägige Abfuhr)

       wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

4.    Dem Antrag der Verwaltung (auf Basis 14-tägige Abfuhr) wurde mehrheitlich

       zugestimmt.

 

Ö 9  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 10  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 11  
Frageviertelstunde