Antrag der Verwaltung:
Anmerkung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 26.10.2004 über den Tagesordnungspunkt beraten. Eine Beschlussempfehlung an den Kreistag wurde nicht gefasst, da noch weitere Beratungen in den Fraktionen vorgesehen sind.
Variante 1
(14-tägige Abfuhr)
I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
2.Der Variante 1 der Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
3.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden wie aus I. Ziffer 12 des Antrages ersichtlich, neu festgesetzt.
Der bisherige Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Sortierresten aus Sortieranlagen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 und § 32 Abs. 2 Nr. 4 AWS) entfällt.
4.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
5.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.
6.Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2005 wird auf
1.115.837,69 € festgelegt.
7.Aus der Nachsorgerücklage für die ehemalige Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling wird ein Betrag von 200.000 € entsprechend §§ 20 und 21 Abs. 2 GemHVO aufgelöst und dem Abfallgebührenhaushalt (UA 7231) zugeführt.
8.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2005 ein Teilbetrag in Höhe von 1.536.755,00 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nachsorgerücklage wieder zugeführt. Für das Jahr 2005 wird der strittige Umsatzsteuerbetrag aus der Pyrolyseabstandszahlung in Höhe von 1.156.683,11 € ebenfalls in den Gebührenhaushalt eingestellt.
9.Der von der MAGO noch zu zahlende variable Restkaufpreis von 2.556.459,41 € (5.000.000,00 DM) für den Erwerb von 49 % der Geschäftsanteile der GOA wird dem Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnahme zugeführt.
Der Verkaufserlös von weiteren 2 % der Geschäftsanteile der GOA in Höhe von 2.443.540,59 € wird ebenfalls in den Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnahme eingestellt.
10.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,21 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 wird zu einem Teil von 2.180.629,26 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 wird zu einem Teil von 2.145.155,61 € im Jahr 2005 abgedeckt.
11.Die Gewinnausschüttung der GOA in geplanter Höhe von 533.823,00 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
12.Ab dem 01. Januar 2005 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:
Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS)
Gefäße (Absatz 2 und 3)
Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Gebührenfestsetzung Banderole bzw. Sack Euro/Stück |
(9) 30-l-Säcke | 121,60 | 1,20 |
60 l MGB | 134,10 | 2,40 |
80 l MGB | 142,50 | 3,20 |
120 l MGB | 159,10 | 4,80 |
240 l MGB | 209,15 | 9,60 |
660 l Container | 804,75 | 26,40 |
770 l Container | 938,85 | 30,80 |
1,1 m³ Container | 1.475,35 | 44,00 |
Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Halbjahreswertmarke Euro/Stück | Gebührenfestsetzung Jahreswertmarke Euro/Stück |
60 l MGB | 31,20 | 62,40 |
80 l MGB | 41,60 | 83,20 |
120 l MGB | 62,40 | 124,80 |
240 l MGB | 124,80 | 249,60 |
Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)
Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Sack |
30-l-Sack | 3,20 |
60-l-Sack | 6,40 |
Sofortige Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott
(§ 29 Absatz 5 AWS)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro/Abholung |
Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott | 50,00 |
Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)
Beutelvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Bio-Beutel |
7,5 l | 0,25 |
15 l | 0,50 |
Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Grünabfallsack |
50 l | 1,70 |
Selbstanlieferer auf den Deponien Reutehau und Ellert (§ 32 Absätze 1 und
2 AWS)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung |
Euro/t | Euro/m³ |
1. | Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien | 80,00 | 128,00 |
2. | Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut | 100,00 | 105,00 |
3. | Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseitigung, Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen sowie vermischte Friedhofsabfälle | 128,00 | 115,20 |
4. | Asbest- und teerhaltige Abfälle | 144,00 | 230,40 |
5. | Gießerei- und Formsande, Kohleschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung) | 75,75 | 136,35 |
6. | Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar | 128,00 | 217,60 |
7. | Altgummireifen (ohne Felge) | 423,26 | 77,03 |
8. | Altholz (unbehandelt) | 82,60 | 16,52 |
9. | Flachglas | 74,80 | 29,92 |
10. | Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen) | 146,30 | 43,89 |
Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS)
a) mit Wiegeeinrichtung
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Erdaushub Euro | Gebührenfestsetzung Bauschutt und Straßenaufbruch Euro |
pro Tonne | 6,30 | 7,00 |
b) ohne Wiegeeinrichtung
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Erdaushub Euro | Gebührenfestsetzung Bauschutt und Straßenaufbruch Euro |
pro Kubikmeter | 9,89 | 9,94 |
Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)
Abfälle (Absatz 1)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro |
| bis 50 l | 2,15 |
| bis 100 l | 4,30 |
| bis 200 l | 8,60 |
| bis 1 cbm | 19,25 |
| bis 2 cbm | 32,10 |
| bis 3 cbm | 42,80 |
Altreifen (Absatz 2)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro |
| Pkw- u. a. Reifen ohne Felge | 3,15/Stück |
| Pkw- u. a. Reifen mit Felge | 5,10/Stück |
| Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge | 17,60/Stück |
Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro |
| bis 50 l (ca. 5 Eimer) | 0,50 |
| bis 0,5 cbm | 4,90 |
II.Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16. Dezember 2003 (Variante 1) wird als Satzung beschlossen.
Variante 2
(3-wöchentliche Abfuhr)
I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
2.Der Variante 2 der Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
3.Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf den Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden wie aus I. Ziffer 12 des Antrages ersichtlich, neu festgesetzt.
Der bisherige Gebührensatz für die Selbstanlieferung von Sortierresten aus Sortieranlagen (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 und § 32 Abs. 2 Nr. 4 AWS) entfällt.
4.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
5.Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Zinssätze werden akzeptiert.
6.Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2005 wird auf
1.115.837,69 € festgelegt.
7.Aus der Nachsorgerücklage für die ehemalige Erdaushub- und Bauschuttdeponie Gügling wird ein Betrag von 200.000 € entsprechend §§ 20 und 21 Abs. 2 GemHVO aufgelöst und dem Abfallgebührenhaushalt (UA 7231) zugeführt.
8.Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2005 ein Teilbetrag in Höhe von 1.537.526,00 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nachsorgerücklage wieder zugeführt. Für das Jahr 2005 wird der strittige Umsatzsteuerbetrag aus der Pyrolyseabstandszahlung in Höhe von 1.156.683,11 € ebenfalls in den Gebührenhaushalt eingestellt.
9.Der von der MAGO noch zu zahlende variable Restkaufpreis von 2.556.459,41 € (5.000.000,00 DM) für den Erwerb von 49 % der Geschäftsanteile der GOA wird dem Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnahme zugeführt.
Der Verkaufserlös von weiteren 2 % der Geschäftsanteile der GOA in Höhe von 2.443.540,59 € wird ebenfalls in den Abfallgebührenhaushalt 2005 als Einnahme eingestellt.
10.Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2000 wird zu einem Teil von 1.212.161,21 €, der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 wird zu einem Teil von 2.180.629,26 € und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 wird zu einem Teil von 2.145.155,61 € im Jahr 2005 abgedeckt.
11.Die Gewinnausschüttung der GOA in geplanter Höhe von 471.840,00 € wird dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
12.Ab dem 01. Januar 2005 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:
Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS)
Gefäße (Absatz 2 und 3)
Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Jahresgebühr Euro/Jahr | Gebührenfestsetzung Banderole bzw. Sack Euro/Stück |
(9) 30-l-Säcke | 115,40 | 1,20 |
60 l MGB | 127,20 | 2,40 |
80 l MGB | 135,15 | 3,20 |
120 l MGB | 150,85 | 4,80 |
240 l MGB | 198,00 | 9,60 |
660 l Container | 763,40 | 26,40 |
770 l Container | 890,60 | 30,80 |
1,1 m³ Container | 1.399,55 | 44,00 |
Gefäßvolumen | Gebührenfestsetzung Halbjahreswertmarke Euro/Stück | Gebührenfestsetzung Jahreswertmarke Euro/Stück |
60 l MGB | 20,40 | 40,80 |
80 l MGB | 27,20 | 54,40 |
120 l MGB | 40,80 | 81,60 |
240 l MGB | 81,60 | 163,20 |
Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)
Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Sack |
30-l-Sack | 3,05 |
60-l-Sack | 6,10 |
Sofortige Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Schrott
(§ 29 Absatz 5 AWS)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro/Abholung |
Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikschrott | 50,00 |
Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)
Beutelvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Bio-Beutel |
7,5 l | 0,25 |
15 l | 0,50 |
Sackvolumen | Gebührenfestsetzung Euro/Grünabfallsack |
50 l | 1,70 |
Selbstanlieferer auf den Deponien Reutehau und Ellert (§ 32 Absätze 1 und
2 AWS)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung |
Euro/t | Euro/m³ |
1. | Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien | 80,00 | 128,00 |
2. | Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut | 100,00 | 105,00 |
3. | Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseitigung, Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen sowie vermischte Friedhofsabfälle | 128,00 | 115,20 |
4. | Asbest- und teerhaltige Abfälle | 144,00 | 230,40 |
5. | Gießerei- und Formsande, Kohleschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung) | 75,75 | 136,35 |
6. | Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar | 128,00 | 217,60 |
7. | Altgummireifen (ohne Felge) | 423,26 | 77,03 |
8. | Altholz (unbehandelt) | 82,60 | 16,52 |
9. | Flachglas | 74,80 | 29,92 |
10. | Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen) | 146,30 | 43,89 |
Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS)
a) mit Wiegeeinrichtung
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Erdaushub Euro | Gebührenfestsetzung Bauschutt und Straßenaufbruch Euro |
pro Tonne | 6,30 | 7,00 |
b) ohne Wiegeeinrichtung
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Erdaushub Euro | Gebührenfestsetzung Bauschutt und Straßenaufbruch Euro |
pro Kubikmeter | 9,89 | 9,94 |
Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)
Abfälle (Absatz 1)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro |
| bis 50 l | 2,15 |
| bis 100 l | 4,30 |
| bis 200 l | 8,60 |
| bis 1 cbm | 19,25 |
| bis 2 cbm | 32,10 |
| bis 3 cbm | 42,80 |
Altreifen (Absatz 2)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro |
| Pkw- u. a. Reifen ohne Felge | 3,15/Stück |
| Pkw- u. a. Reifen mit Felge | 5,10/Stück |
| Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge | 17,60/Stück |
Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)
Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro |
| bis 50 l (ca. 5 Eimer) | 0,50 |
| bis 0,5 cbm | 4,90 |
II.Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16. Dezember 2003 (Variante 2) wird als Satzung beschlossen.