Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
In die Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) werden fünf Mitglieder aus der Mitte des Kreistags entsandt. Die Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:
Die jeweiligen Personen werden von den Fraktionen in der Sitzung des Kreistags am 9. November 2004 benannt. Sachverhalt/Begründung:
Nach § 4 der Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Organe der “Arbeitsgemein- schaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis” (ABO) die Trägerversammlung und die Geschäftsführung.
Die Trägerversammlung setzt sich nach § 5 der Vereinbarung aus
zusammen.
In der Sitzung des Kreistags am 19. Oktober 2004 wurde vereinbart, dass sich die fünf Mitglieder des Kreistags, die in die Trägerversammlung zu entsenden sind, aus den Fraktionen wie folgt zusammensetzen:
Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Hahn
Fachdezernent __________________________________________________
Sozialdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel
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