Antrag der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die Information zum FFH-Konsultationsverfahren 2004 zur Kenntnis. 2. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, in der Stellungnahme des Landkreises im Konsultationsverfahren, die in dieser Vorlage dargestellten Kritikpunkte vorzubringen.
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