Der Ostalbkreis erklärt seinen Beitritt zur landesweiten Vereinbarung zum Herkunftsprinzip auf der Grundlage des § 21 a Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
18.05.2004 - Kreistag
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.