Antrag der Verwaltung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag zur Änderung bzw. Ergänzung des derzeitigen Abfallwirtschaftssystems in den Bereichen Sperrmüll- und Schrottentsorgung, Anlieferung von Kleinmengen und Grünabfallsammlung folgende Beschlüsse zu fassen: .Jeder Haushalt erhält statt bisher zwei zukünftig drei Entsorgungsschecks für Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott mit dem Abfallgebührenbescheid zugesandt. Mit den drei Entsorgungsschecks können jeweils bis zu 2 m³ Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott zur Abholung bereitgestellt oder selbst angeliefert werden. Die Entsorgungsschecks sind gegenseitig austauschbar, jedoch nicht auf andere Personen übertragbar. .Die bereits bestehende Kleinmengenregelung bei Selbstanlieferung von Abfällen auf den Deponien bzw. Wertstoffhöfen wird erweitert. Eine feinere Staffelung mit unterschiedlichen, noch zu kalkulierenden Gebührensätzen wird vorgenommen. Folgende Staffelung der Gebührensätze für Kleinmengen ist zukünftig vorgesehen:
bis 50 l.......... € bis 100 l.......... € bis 200 l.......... € bis 1 m³.......... € bis 2 m³.......... € bis 3 m³.......... € .Zur Bereitstellung von Grünabfällen bei den Straßensammlungen werden Papiersäcke mit 70 l Fassungsvermögen zugelassen. Diese Papiersäcke können bei allen GOA-Betriebsstätten und Wertstoffhöfen günstig von den Bürgern erworben werden. Die Bereitstellung von Plastiksäcken zur Grünabfuhr bleibt weiterhin ausgeschlossen. .Die Änderungen bzw. Ergänzungen des Abfallwirtschaftssystems werden ab 01. Januar 2004 umgesetzt. Ausnahme: Die Papiersäcke zur Entsorgung von Grünabfällen werden bereits bei der Straßensammlung im Herbst 2003 erstmals zugelassen.
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