Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag zur Änderung bzw. Ergänzung des derzeitigen Abfallwirtschaftssystems in den Bereichen Sperrmüll- und Schrottentsorgung, Anlieferung von Kleinmengen und Grünabfallsammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
.Jeder Haushalt erhält statt bisher zwei zukünftig drei Entsorgungsschecks für Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott mit dem Abfallgebührenbescheid zugesandt. Mit den drei Entsorgungsschecks können jeweils bis zu 2 m³ Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott zur Abholung bereitgestellt oder selbst angeliefert werden. Die Entsorgungsschecks sind gegenseitig austauschbar, jedoch nicht auf andere Personen übertragbar.
.Die bereits bestehende Kleinmengenregelung bei Selbstanlieferung von Abfällen auf den Deponien bzw. Wertstoffhöfen wird erweitert. Eine feinere Staffelung mit unterschiedlichen, noch zu kalkulierenden Gebührensätzen wird vorgenommen. Folgende Staffelung der Gebührensätze für Kleinmengen ist zukünftig vorgesehen:
.Zur Bereitstellung von Grünabfällen bei den Straßensammlungen werden Papiersäcke mit 70 l Fassungsvermögen zugelassen. Diese Papiersäcke können bei allen GOA-Betriebsstätten und Wertstoffhöfen günstig von den Bürgern erworben werden. Die Bereitstellung von Plastiksäcken zur Grünabfuhr bleibt weiterhin ausgeschlossen.
.Die Änderungen bzw. Ergänzungen des Abfallwirtschaftssystems werden ab 01. Januar 2004 umgesetzt. Ausnahme: Die Papiersäcke zur Entsorgung von Grünabfällen werden bereits bei der Straßensammlung im Herbst 2003 erstmals zugelassen.
Sachverhalt/Begründung:
Das derzeitige System der Abfallentsorgung für Privathaushalte im Ostalbkreis steht immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Zu einzelnen Bereichen wird aus der Bevölkerung Kritik geäußert. Im Rahmen der Einführung des “Gelben Sackes” und der konzeptionellen Überlegungen zur Einführung einer “Blauen Tonne” (Altpapiertonne) und Bio-Tonne, über die der Kreistag in seiner Sitzung am 27. November 2001 beraten hat, wurden zunächst weitere Änderungen des Abfallsystems zurückgestellt und die GOA beauftragt, das gesamte Entsorgungssystem kritisch zu überprüfen und Alternativen vorzustellen. Eine Darstellung der verschiedenen Gebühren- und Abfallsysteme aller Landkreise in Baden-Württemberg wurde dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung bereits in seiner Sitzung am 03. Juni 2002 vorgelegt. In dem als Anlage 1 beigefügten Diskussionspapier werden nunmehr die “Eckpfeiler” des Abfallwirtschaftssystems im Ostalbkreis dargestellt, kritisch betrachtet und Alternativmöglichkeiten aufgezeigt.
Das Abfallwirtschaftssystem für Haushaltungen beruht im Wesentlichen auf folgenden “Eckpfeilern”:
Hausmülleinsammlung Bioabfallsammlung Sperrmülleinsammlung/Schrotteinsammlung Grünabfalleinsammlung und -erfassung Problemstoffsammlung Wertstoffhof-System Altpapiererfassung Wertstoffsammlung DSD Kleinmengenanlieferungsregelungen Gebührensystem
Hauptkritikpunkte aus der Bürgerschaft sind insbesondere die Bereiche Sperrmüll- und Schrotteinsammlung, Grünabfallsammlung und Kleinmengenanlieferungen. Nachdem es zum 01. Januar 2003 keine weitere Gebührenerhöhung gab, ist derzeit eine gewisse Ruhe in der Bevölkerung eingekehrt.
Ab Juni 2005 ist ein weiterer gravierender Einschnitt in der Abfallwirtschaft vorgezeichnet, da ab diesem Zeitpunkt die thermische Behandlung der Abfälle vor einer Ablagerung vorgeschrieben ist. Dieser Einschnitt wird sich zwangsläufig auch auf die Höhe der Abfallgebühren und damit wieder direkt auf die Haushalte im Landkreis auswirken. Vor wichtigen Entscheidungen zum Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis sollte deshalb die Entwicklung im Zusammenhang mit der thermischen Verwertung ab dem Jahr 2005 abgewartet werden. Kurzfristig vorgenommene Neuerungen, die nachträglich eventuell korrigiert werden müssen, sind dem Bürger nicht vermittelbar.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es ratsam, zum jetzigen Zeitpunkt nur solche Ergänzungen bzw. Änderungen am Abfallsystem vorzunehmen, die unbedingt erforderlich sind und auf die sich die Beschwerden der Bürger konzentrieren. Eine umfassende Neukonzeption der Abfallentsorgung im Ostalbkreis mit gravierenden Umstellungen ist zum jetzigen Zeitpunkt aus oben genannten Gründen nicht sinnvoll, zumal sich das jetzige Sammelsystem eingespielt hat und keine größeren Probleme auftreten.
Es wird deshalb vorgeschlagen, nur in folgenden drei Bereichen Änderungen vorzunehmen, die sich als Hauptkritikpunkte herauskristallisiert haben:
.Sperrmüll- und Schrottentsorgung
.Neugestaltung der Kleinmengenregelung
Die Anlieferungen können dann je nach Einzelfall in die oben erwähnten unterschiedlichen Gruppen eingestuft und entsprechend abgerechnet werden. Die Abrechnung wäre somit gerechter und entspräche in etwa der tatsächlich angelieferten Menge. Für die Festsetzung dieser neuen Gebührentatbestände ist die Abfallwirtschaftssatzung zu ändern.
.Grünabfallsammlung
Finanzierungen und Folgekosten:
Auf die Ausführungen in Anlage 1 wird verwiesen. Anlagen:
Anlage 1:Diskussionspapier: Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Trahanovskyppa. Schneider, GOA
Fachdezernent/__________________________________________________ KämmereiHubel
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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