Bürgerinformationssystem

Vorlage - 384/03  

 
 
Betreff: Überprüfung des Abfallwirtschaftssystems im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
06.05.2003 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag zur Änderung bzw. Ergänzung des derzeitigen Abfallwirtschaftssystems in den Bereichen Sperrmüll- und Schrottentsorgung, Anlieferung von Kleinmengen und Grünabfallsammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

.Jeder Haushalt erhält statt bisher zwei zukünftig drei Entsorgungsschecks für Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott mit dem Abfallgebührenbescheid zugesandt. Mit den drei Entsorgungsschecks können jeweils bis zu 2 m³ Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott zur Abholung bereitgestellt oder selbst angeliefert werden. Die Entsorgungsschecks sind gegenseitig austauschbar, jedoch nicht auf andere Personen übertragbar.

 

.Die bereits bestehende Kleinmengenregelung bei Selbstanlieferung von Abfällen auf den Deponien bzw. Wertstoffhöfen wird erweitert. Eine feinere Staffelung mit unterschiedlichen, noch zu kalkulierenden Gebührensätzen wird vorgenommen. Folgende Staffelung der Gebührensätze für Kleinmengen ist zukünftig vorgesehen:

  bis   50 l.......... €
  bis 100 l.......... €
  bis 200 l.......... €
  bis 1 m³.......... €
  bis 2 m³.......... €
  bis 3 m³.......... €

 

.Zur Bereitstellung von Grünabfällen bei den Straßensammlungen werden Papiersäcke mit 70 l Fassungsvermögen zugelassen. Diese Papiersäcke können bei allen GOA-Betriebsstätten und Wertstoffhöfen günstig von den Bürgern erworben werden. Die Bereitstellung von Plastiksäcken zur Grünabfuhr bleibt weiterhin ausgeschlossen.

 

.Die Änderungen bzw. Ergänzungen des Abfallwirtschaftssystems werden ab 01. Januar 2004 umgesetzt. Ausnahme: Die Papiersäcke zur Entsorgung von Grünabfällen werden bereits bei der Straßensammlung im Herbst 2003 erstmals zugelassen.

 


Sachverhalt/Begründung:

 

Das derzeitige System der Abfallentsorgung für Privathaushalte im Ostalbkreis steht immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Zu einzelnen Bereichen wird aus der Bevölkerung Kritik geäußert. Im Rahmen der Einführung des “Gelben Sackes” und der konzeptionellen Überlegungen zur Einführung einer “Blauen Tonne” (Altpapiertonne) und Bio-Tonne, über die der Kreistag in seiner Sitzung am 27. November 2001 beraten hat, wurden zunächst weitere Änderungen des Abfallsystems zurückgestellt und die GOA beauftragt, das gesamte Entsorgungssystem kritisch zu überprüfen und Alternativen vorzustellen. Eine Darstellung der verschiedenen Gebühren- und Abfallsysteme aller Landkreise in Baden-Württemberg wurde dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung bereits in seiner Sitzung am 03. Juni 2002 vorgelegt. In dem als Anlage 1 beigefügten Diskussionspapier werden nunmehr die “Eckpfeiler” des Abfallwirtschaftssystems im Ostalbkreis dargestellt, kritisch betrachtet und Alternativmöglichkeiten aufgezeigt.

 

Das Abfallwirtschaftssystem für Haushaltungen beruht im Wesentlichen auf folgenden “Eckpfeilern”:

 

      Hausmülleinsammlung

      Bioabfallsammlung

      Sperrmülleinsammlung/Schrotteinsammlung

      Grünabfalleinsammlung und -erfassung

      Problemstoffsammlung

      Wertstoffhof-System

      Altpapiererfassung

      Wertstoffsammlung DSD

      Kleinmengenanlieferungsregelungen

      Gebührensystem

 

Hauptkritikpunkte aus der Bürgerschaft sind insbesondere die Bereiche Sperrmüll- und Schrotteinsammlung, Grünabfallsammlung und Kleinmengenanlieferungen. Nachdem es zum 01. Januar 2003 keine weitere Gebührenerhöhung gab, ist derzeit eine gewisse Ruhe in der Bevölkerung eingekehrt.

 

Ab Juni 2005 ist ein weiterer gravierender Einschnitt in der Abfallwirtschaft vorgezeichnet, da ab diesem Zeitpunkt die thermische Behandlung der Abfälle vor einer Ablagerung vorgeschrieben ist. Dieser Einschnitt wird sich zwangsläufig auch auf die Höhe der Abfallgebühren und damit wieder direkt auf die Haushalte im Landkreis auswirken. Vor wichtigen Entscheidungen zum Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis sollte deshalb die Entwicklung im Zusammenhang mit der thermischen Verwertung ab dem Jahr 2005 abgewartet werden. Kurzfristig vorgenommene Neuerungen, die nachträglich eventuell korrigiert werden müssen, sind dem Bürger nicht vermittelbar.

 

Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es ratsam, zum jetzigen Zeitpunkt nur solche Ergänzungen bzw. Änderungen am Abfallsystem vorzunehmen, die unbedingt erforderlich sind und auf die sich die Beschwerden der Bürger konzentrieren. Eine umfassende Neukonzeption der Abfallentsorgung im Ostalbkreis mit gravierenden Umstellungen ist zum jetzigen Zeitpunkt aus oben genannten Gründen nicht sinnvoll, zumal sich das jetzige Sammelsystem eingespielt hat und keine größeren Probleme auftreten.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, nur in folgenden drei Bereichen Änderungen vorzunehmen, die sich als Hauptkritikpunkte herauskristallisiert haben:

 

.Sperrmüll- und Schrottentsorgung

Jeder Haushalt erhält derzeit 1 Sperrmüll- und 1 Schrottentsorgungsscheck, mit denen jeweils bis zu 3 m³ Sperrmüll bzw. Schrott zur Abholung am Grundstück bereitgestellt oder direkt auf den Deponien des Ostalbkreises angeliefert werden können. Um die missbräuchliche Verwendung der Entsorgungsschecks einzuschränken wurde ab 2002 die  Möglichkeit, kleinere  Mengen in 0,5 m³-Schritten abstreichen zu lassen, gestrichen. Seither ist auch bei Anlieferungen unter 3 m³ die ganze Karte abzugeben. Insbesondere Bürger mit nur geringer Abgabemenge sind über diese Vorgehensweise verärgert, da sie die ihnen angeblich zustehende Maximalmenge nicht ausschöpfen konnten. Gleiches gilt für Haushalte, die auf Grund von Platz- bzw. Lagerproblemen ihren Sperrmüll/Schrott bisher mehrmals jährlich entsorgen konnten. Derzeit besteht nur noch eine zweimalige Anlieferungsmöglichkeit, wobei allerdings die Schrottkarte auch zur Entsorgung von Sperrmüll verwendet werden kann.

Um dem Anliegen der Bürger entgegenzukommen, wäre folgende Alternative denkbar:

Anstelle von zwei Entsorgungsschecks zu je 3 m³ für Sperrmüll und Schrott erhält der Gebührenzahler zukünftig drei Entsorgungsschecks für Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott. Mit den drei Entsorgungsschecks können jeweils bis zu 2 m³ Sperrmüll, Schrott und Elektronik-Schrott entsorgt werden, so dass die insgesamt maximal zu entsorgende Menge von 6 m³ pro Haushalt unverändert bleibt.

Alle drei Entsorgungsschecks sind untereinander austauschbar, jedoch nicht auf andere Personen übertragbar. Dies bedeutet, es können z. B. 6 m³ Sperrmüll gegen Abgabe aller drei Entsorgungsschecks oder z. B. 4 m³ Sperrmüll gegen Abgabe von zwei Entsorgungsschecks zur Abholung beantragt oder selbst angeliefert werden. In letzterem Falle verbleibt dem Bürger noch ein Entsorgungsscheck für eine weitere Anlieferung. Somit hat zukünftig jeder Haushalt die Möglichkeit Abfälle individuell dreimal jährlich zu entsorgen und muss bei kleineren Anlieferungen lediglich einen Entsorgungsscheck mit 2 m³ abgeben.

Dem Hauptkritikpunkt “Verschenken von Volumen” wäre somit weitgehend Rechnung getragen und die Sperrmüllentsorgung wäre flexibler gestaltet.

 

.Neugestaltung der Kleinmengenregelung

In § 33 der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises (AWS) ist bereits jetzt eine Kleinmengenregelung enthalten. Hiernach wird unterschieden zwischen Anlieferungen bis zu 1 m³ durch Pkw bzw. Kombi und Anlieferungen bis zu 3 m³ durch Anhänger bzw. Lieferwagen oder Kleintransporter. Bei Anlieferungen bis zu 1 m³ auf den Hausmülldeponien Ellert und Reutehau werden derzeit - ungeachtet der Abfallsorte - pauschal 14,50 € Gebühr erhoben bzw. bei Anlieferungen bis zu 3 m³ 37,00 €. Für Hausmüll wird gemäß § 33 Abs. 2 AWS je angefangene 100 l eine Gebühr von 3,80 € verlangt. Nicht berücksichtigt bei dieser Gebührengestaltung sind bisher Kleinstanlieferungen von sonstigen Abfällen. Bei Anlieferung von Kleinstmengen (z. B. 1 Eimer Müll) wird diese auf Grund eines fehlenden anderweitigen Gebührentatbestandes als Anlieferung bis zu 1 m³ eingestuft und eine Gebühr von 14,50 € abgerechnet. Die Bürger fühlen sich durch solche Abrechnungsmethoden übervorteilt.

Um solche Härtefälle zu vermeiden wird eine feinere Staffelung der Gebührentatbestände bei Selbstanlieferung von Kleinmengen vorgeschlagen. Denkbar ist z. B. folgende Staffelung:

  bis 50 l.......... €
  bis 100 l.......... €
  bis 200 l.......... €
  bis 1 m³.......... €
  bis 2 m³.......... €
  bis 3 m³.......... €

 

Die Anlieferungen können dann je nach Einzelfall in die oben erwähnten unterschiedlichen Gruppen eingestuft und entsprechend abgerechnet werden. Die Abrechnung wäre somit gerechter und entspräche in etwa der tatsächlich angelieferten Menge. Für die Festsetzung dieser neuen Gebührentatbestände ist die Abfallwirtschaftssatzung zu ändern.

 

.Grünabfallsammlung

Grünabfälle werden im Ostalbkreis neben anderen Abgabemöglichkeiten unter anderem auch zweimal jährlich (im Frühjahr und im Herbst) im Rahmen von Straßensammlungen eingesammelt. Hierbei sind die Grünabfälle gebündelt, in kompostierbaren Papiersammelsäcken oder in offenen Behältern und von anderen Abfällen getrennt zur Abfuhr bereitzustellen (§ 10 Abs. 3 AWS). Die Bereitstellung von Grünabfällen in Plastiksäcken ist nicht zugelassen. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass wegen fehlender geeigneter Behältnisse Grünabfälle in Plastiksäcken zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Abfuhr von ungebündelten Grünabfällen und die Entleerung aus Plastiksäcken ist aber sehr zeit- und damit kostenintensiv. Außerdem birgt die Sackentleerung ein erhöhtes Verletzungsrisiko für das Sammelpersonal, sofern sich dorniges Material in den Plastiksäcken befindet. Die nicht ordnungsgemäß bereitgestellten Grünabfälle werden deshalb bei der Einsammlung nicht mitgenommen und bleiben stehen. Dies war in der Vergangenheit des öfteren Anlass für Kritik aus den Reihen der Bevölkerung.

Um diesem Problem zu begegnen, ist vorgesehen, Papiersäcke mit 70 l Inhalt bei den Straßensammlungen zuzulassen. Die Säcke könnten zu einem günstigen Preis (nach derzeitigem Stand 0,50 €/Sack) bei allen GOA-Betriebsstätten und Wertstoffhöfen erworben werden. Durch dieses zusätzliche Service-Angebot dürfte es zukünftig jedem Haushalt möglich sein, seine Grünabfälle ordnungsgemäß und kostengünstig zur Abfuhr bereitzustellen.

Beim Verkauf der Papiersäcke handelt es sich um keine Gebühr, die in der Satzung zu regeln wäre, sondern um ein zusätzliches Dienstleistungsangebot der GOA.

 


Finanzierungen und Folgekosten:

 

Auf die Ausführungen in Anlage 1 wird verwiesen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:Diskussionspapier: Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt__________________________________________________

Trahanovskyppa. Schneider, GOA

 

 

Fachdezernent/__________________________________________________

KämmereiHubel

 

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel