Antrag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Verbreiterung und Deckenverstärkung der Kreisstraße 3215 von Ellenberg bis zur Abzweigung der Kreisstraße 3221 nach der vorliegenden Planung zu. Die Ausbaumaßnahme ist im Jahre 2003 mit 332.340 € und im Jahre 2004 mit 930.660 € (Anteil der Gemeinde Ellenberg 8.000 €) zu finanzieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.263.000 €. Der Anteil des Ostalbkreises beträgt 1.255.000 €.
Sachverhalt/Begründung:
. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Kreisstraße 3215 führt von Ellenberg in östlicher Richtung nach Birkenzell und dient zusammen mit der Kreisstraße 3221 der Verbindung der Gemeinde Stödtlen mit dem Raum Ellwangen und der Anbindung an die Bundesautobahn A 7. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Kreisstraße von der Ortsdurchfahrt Ellenberg bis zur Abzweigung der Kreisstraße 3221, sowie eine Strecke von etwa 120 m auf der Kreisstraße 3221. Die Ausbaustrecke ist der letzte noch nicht ausgebaute Abschnitt der Verbindung Stödtlen-Ellenberg-Ellwangen. Belastet ist der Streckenabschnitt mit rund 630 Kfz/24 h, davon rund 55 Kfz-Schwerverkehr/24 h.
Der Ausbauzustand der Kreisstraße 3215 ist unzureichend. Die Fahrbahn hat keinen frostsicheren Unterbau und ist deshalb sehr uneben. Die Ränder sind verdrückt. Im Mittel liegt die Straßenbreite bei 4,50 bis 5,00 m. Die Kreisstraße 3215 genügt daher nicht den Verkehrserfordernissen. Zur gefahrlosen Abwicklung des Begegnungsverkehrs von Lkw/Lkw, Lkw/Bus oder Lkw/land- bzw. forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist eine Fahrbahnbreite von 6,00 m notwendig. Die Verkehrsbelastung des Schwerverkehrs liegt mit 55 Kfz/Tag derzeit und etwa 70 bis 80 Kfz/Tag in der Prognose über den Werten, ab denen in der Richtlinie für die Anlage von Straßen-Teilquerschnittsgestaltung eine Fahrbahnbreite von 6,00 m gefordert wird. Nachdem auch der anschließende Abschnitt der Kreisstraße 3221 nach Stödtlen bereits 6,00 m breit ausgebaut ist, hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung anlässlich der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt am 11. Juni 2002 aus den vorgenannten Gründen eine Fahrbahnbreite von 6,00 m beschlossen.
. Darstellung der Maßnahme
Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der Lagepläne ersichtlich. Die Länge der Ausbaustrecke der Kreisstraße 3215 beträgt 2,005 km, die Ausbaulänge der Kreisstraße 3221 beträgt 120 m. Damit ergibt sich eine Gesamtlänge des Ausbaubereichs von 2,125 km. Der vorgesehene Ausbau erfolgt auf der vorhandenen Trasse, die bestehende Linienführung wird beibehalten.
Die bestehende Einmündung der Kreisstraße 3221 in die Kreisstraße 3215 wird umgestaltet. Zukünftig wird die Hauptverkehrsrichtung von Ellenberg-Hintersteinbach-Stödtlen bevorrechtigt und die Kreisstraße 3215 rechtwinklig an die Vorfahrtsstraße angeschlossen. Der bestehende Waldparkplatz, früher an der Kreisstraße 3221 angeschlossen, kann künftig durch eine Sackgasse von der Kreisstraße 3215 angefahren werden.
Der im Bereich der Elchhalle bestehende Gehweg bleibt erhalten. Er soll bis zum Parkplatz am Sportplatz um ca. 35 m verlängert werden.
Das Amt für Umweltschutz hat zu dieser Maßnahme eine Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung durchgeführt. Deren Ergebnisse werden dann Grundlage des landschaftspflegerischen Ausführungsplanes sein. Die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Anpflanzungen) betragen 8.300 €.
. Durchführung der Baumaßnahme
Die Maßnahme soll nach Abwicklung des Grunderwerbs im Herbst 2003 zur Ausführung kommen. Die Arbeiten müssen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Der Verkehr muss während der Bauzeit über das vorhandene Straßennetz umgeleitet werden. Anliegerverkehr soll, soweit mit dem Bauablauf vereinbar, ermöglicht werden. Es ist eine Bauzeit von etwa 8 Monaten vorgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellenberg hat der Ausbauplanung bereits zugestimmt.
. Kosten der Maßnahme
Für den Ausbau der Kreisstraße 3215, die Erneuerung des Gehweges und den Umbau des Knotenpunktes mit der Kreisstraße 3221 hat das Straßenbauamt einen Kostenaufwand von insgesamt 1.263.000 € ermittelt. Die Kosten sind wie folgt auf den Ostalbkreis und die Gemeinde Ellenberg aufzuteilen:
Die Kosten des Straßenbaus der Fahrbahn sind vom Ostalbkreis zu 100 % zu tragen. Die Kosten des Gehweges werden ebenfalls vom Ostalbkreis getragen, soweit sie aus der Verschiebung des Fahrbahnrandes der Kreisstraße 3215 und der dadurch erforderlichen Verlegung des Gehweges herrühren. Die Kosten für die Verbesserung der Parkplätze und die Herstellung des Gehweges bis zum Parkplatz werden von der Gemeinde Ellenberg übernommen.
Nach der Kostenberechnung der Straßenbauamtes ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
| Gesamt € | Ostalbkreis € | Gemeinde Ellenberg € |
Grunderwerb | 90.000 | 90.000 | 0 |
Baukosten | 1.173.000 | 1.165.000 | 8.000 |
Gesamtkosten | 1.263.000 | 1.255.000 | 8.000 |
Finanzierung und Folgekosten:
Im Kreishaushalt 2003 und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Jahr | Gesamt € | Ostalbkreis € | Gemeinde Ellenberg € |
2003 | 332.340 | 332.340 | 0 |
2004 | 1.047.660 | 1.047.660 | 0 |
Gesamtkosten | 1.380.000 | 1.380.000 | 0 |
Die Gesamtkosten vermindern sich um 117.000 € auf 1.263.000 €. Für den Ostalbkreis ergibt sich eine Entlastung von 125.000 €; der Anteil der Gemeinde Ellenberg beläuft sich auf 8.000 €. Das tatsächliche Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.
Anlagen:
1 Übersichtsplan
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________
Wagner
Fachdezernent/ __________________________________________________
Kämmerei Hubel
Hauptamt __________________________________________________
Wolf
Landrat __________________________________________________
Pavel