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Vorlage - 391/03  

 
 
Betreff: Bericht über die "Regionale Verkehrsuntersuchung zur BAB A 7 im Raum Ostwürttemberg" des Regierungspräsidiums Stuttgart
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
06.05.2003 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung:

 

Seit längerem wird die Frage der Führung des Autobahnzubringerverkehrs von der B 19 zu A 7 öffentlich diskutiert. Im Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie über die Herstellung eines zusätzlichen Fahrstreifens („Kriechspur“) im Zuge der L 1084 bei Aalen-Unterkochen wurden auch Forderungen nach Untersuchungen von Alternativen erhoben. Auf Anregung der Landräte des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim sowie der (Ober-)Bürgermeister der Städte Aalen, Heidenheim, Oberkochen und der Gemeinde Königsbronn hat das Regierungspräsidium Stuttgart deshalb im November 2001 eine regionale gesamträumliche Verkehrsuntersuchung bei der Ingenieurgesellschaft mbH Dr. Brenner + Münnich, Aalen/Stuttgart in Auftrag gegeben. Ziel war es,. eine objektive und quantitative Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Der Ostalbkreis und der Landkreis Heidenheim haben sich an den Kosten der Untersuchung mit 50 % beteiligt.

 

In der Untersuchung wurde zunächst- ausgehend von einer umfassenden Analyse des Verkehrsaufkommens - die derzeitige Situation des motorisierten Individualverkehrs unter besonderer Beachtung des Autobahnzubringerverkehrs beschrieben. Die künftig zu erwartende Verkehrsentwicklung wurde auf einen Prognosehorizont bis zum Jahr 2015 ausgerichtet. Dieser Prognosehorizont entspricht auch dem des Bundesverkehrswegeplans.

 

Detailliert untersucht wurden in einem ersten Schritt die verkehrlichen Wirkungen von folgenden Alternativen:

 

  • Ausbau der L 1084 auf der Bestandstrasse zwischen Aalen-Unterkochen und Aalen-Ebnat einschließlich Ortsumfahrung Aalen-Ebnat
     
  • neue Südauffahrt zur Anschlussstelle Aalen/Oberkochen als Autobahnzubringer zwischen Aalen-Unterkochen und Oberkochen einschließlich Ortsumfahrung Aalen-Ebnat
     
  • neue Anschlussstelle bei Rotensohl mit K 3009 als Autobahnzubringer zwischen Königsbronn und Heidenheim

 

Im Zusammenhang mit der untersuchten Anschlussstelle „Rotensohl“ wurden auch die Wirkungen eines in Planungsüberlegungen befindlichen Gewerbegebietes berücksichtigt.

 

Die der Untersuchung zugrunde gelegten Verkehrserhebungen wurden im Frühjahr 2002 durchgeführt, wobei besonderes Augenmerk auf den Verkehr von und zur A 7 gelegt wurde.

 

Zusammenfassend wurde von der Ingenieurgesellschaft mbH Dr. Brenner + Münnich folgendes Ergebnis ermittelt:

 

  • Die beiden Verkehrsräume Aalen und Heidenheim weisen nur geringe verkehrliche Wechselbeziehungen auf, weshalb eine gemeinsame verkehrsplanerische Lösung für die jeweiligen Probleme aus Sicht der Gutachter nicht erkennbar ist.
     
  • Der Ausbau der Bestandstrasse L 1084 (Ebnater Steige) würde eine deutliche Steigerung der täglichen Verkehrsbelastung bewirken, jedoch nicht die Schwerverkehrsproblematik lösen, da die bestehenden Beschränkungen in Richtung Aalen/Unterkochen aufrecht erhalten werden müssten.
     
  • Der Bau eines neuen Südzubringers würde die vorhandene L 1084 (Ebnater Steige) nur dann in nennenswertem Umfang entlasten, wenn diese rückgebaut würde. Bei einem Verzicht auf die bestehende Ebnater Steige würde zwar das Verkehrsaufkommen auf dem Südzubringer weiter zunehmen, es wäre jedoch auch die L 1080 deutlich stärker belastet.
     
  • Ein neuer Anschluss an die A 7 bei Rotensohl wäre nur bei Realisierung eines sehr großen Gewerbegebietes zu begründen und wäre aus Sicht der Gutachter in einem solchen Fall unverzichtbar. Auf weiteren Strecken , wie beispielweise der Ortsdurchfahrt Königsbronn, würde sich die Verkehrsbelastung durch das zusätzliche hohe Verkehrsaufkommen des Gewerbegebiets zum Teil spürbar erhöhen.

 

Das Land Baden-Württemberg hat im Zuge des Verfahrens zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen neben dem Neubau einer 2-streifigen Bundesstraße alternativ den Ausbau der bestehenden L 1084 von 2 auf 3 Fahrstreifen zur Bewertung angemeldet. Im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, der von Minister Dr. Manfred Stolpe am 20. März 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist die Führung des Autobahnzubringers allerdings nicht berücksichtigt.

 

In einem weiteren Schritt hat die Ingenieurgesellschaft mbH Dr. Brenner + Münnich auf Wunsch des Ostalbkreises über den ursprünglichen Auftrag hinaus drei weitere Alternativen untersucht:

 

  • neuer Albaufstieg zwischen Oberkochen und Königsbronn, der über die K 3317 und L 1084 an die Anschlussstelle Aalen/Oberkochen angebunden wird
     
  • neuer Albaufstieg (s. o.) mit Berücksichtigung des in Planungsüberlegungen befindlichen Gewerbegebietes Rotensohl, wobei das Gewerbegebiet über die K 3009 und den neuen Albaufstieg erschlossen werden soll
     
  • zusätzlicher Autobahnanschluss zwischen den Anschlussstellen Aalen/Oberkochen und Heidenheim an der K 3033

 

Auch hier kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass mit keiner der genannten Varianten die in der Region verfolgten verkehrlichen Ziele erreicht werden können.

 

Weitere Details, insbesondere Angaben zu Methodik und Verkehrsmengen sind der Anlage „Presse-Information: Regionale Verkehrsuntersuchung zur Führung des Verkehrs von/zur BAB 7 im Raum Ostwürttemberg“ der Ingenieurgesellschaft mbH Dr. Brenner + Münnich zu entnehmen.


Finanzierungen und Folgekosten:

 

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Anlagen:

Anlagen:

 

Presse-Information: Regionale Verkehrsuntersuchung zur Führung des Verkehrs von/zur BAB 7 im Raum Ostwürttemberg

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Dietterle

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel